Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 18.12.2018 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2019 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.02.2019, Az. 14-2241.-2/09, wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2019 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 9.428.342 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts zum Ende des ersten Quartals 2019 ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2019 ein Strukturbeitrag in Höhe von 4 Mio. € sowie ein weiterer Betrag in Höhe von 2 Mio. € berücksichtigt.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen:
Personalkosten Für Beamte wurde 2019 mit einer Erhöhung von 2 % pauschal kalkuliert. Im März dieses Jahres wurde seitens des Landes Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass die aktuellen Tarifergebnisse TVL inhalts- und zeitgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden sollen. Dies wird bei einer rückwirkenden Anpassung der Besoldungen zum 01.01.2019 um 3,2 % beim Kreishaushalt zu Mehrausgaben in Höhe von rund 240.000 € führen.
ÖPNV Bei der „Landkreisweiten Tarifkooperation“ (Durchtarifierung und Harmonisierung) ist voraussichtlich von höheren Aufwendungen gegenüber der Haushaltsplanung auszugehen. Ursächlich hierfür ist vor allem die Entwicklung der Tariflöhne im Busgewerbe. Die diesjährige Einigung sieht Lohnsteigerungen von insgesamt 7,6 % ( in drei Stufen bis 2021) vor. 55% der Betriebskosten sind Personalkosten und werden über die Haustarife an den Aufgabenträger (Landkreis) weitergereicht. Dieser Umstand wurde in der Prognose soweit als möglich berücksichtigt.
Soziales Bei den Aufwendungen für die Eingliederungshilfe zeichnet sich ein leichte Ausgabensteigung ab. Grund sind u. a. Fahrtkostennachzahlungen für Besucher von Werkstätten für behinderte Menschen aus Vorjahren sowie eine leichte Fallzunahme von Hilfeempfängern. Aufgrund von Vergütungssatzerhöhungen werden sich die Ausgaben für die Leistungsvergütungen für Werkstätten für behinderte Menschen sowie das Wohnen in stationären Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr erhöhen.
Jobcenter Für 2019 wurde bei der Haushaltsplanung mit jahresdurchschnittlich 5.200 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weiterhin positiv, so dass von einem niedrigeren Jahresdurchschnitt, rund 5.050, ausgegangen werden kann. Aus diesem Grund wurde die Prognose gegenüber dem Planansatz leicht nach unten korrigiert.
Unterbringung Flüchtlinge Die Kosten für die kommunal untergebrachten Flüchtlinge haben die Landkreise bisher alleine zu tragen. Hinzu kommen die Aufwendungen der sog. Fehlbeleger in den Gemeinschaftsunterkünften, die das Land momentan als kommunale Aufwendungen wertet. Aufgrund der Einigung der gemeinsamen Finanzkommission im vergangenen Jahr, wonach sich das Land für die Jahre 2017 und 2018 an den kommunalen Flüchtlingsaufwendungen der Stadt- und Landkreise mit einem Betrag von 134 Mio. € p. a. beteiligt, konnte der Ostalbkreis mit einer einmaligen Erstattung von rund 2,06 Mio. € rechnen. Dieser Betrag ist in 2019 bereits vollständig eingegangen. Da Aufwendungen in 2019 noch nicht in dieser Höhe vorhanden sind, führt dies kurzzeitig zu einem Überschuss in der Darstellung, der sich im Laufe des Jahres ausgleichen wird.
Prognose Das Haushaltsjahr 2019 verläuft bislang planmäßig. Hinsichtlich des erreichen des geplanten Ergebnisses bleibt die Entwicklung beim ÖPNV und bei den Kliniken abzuwarten.
Zum 17.05.2019 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
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