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Vorlage - 089/2019  

 
 
Betreff: Übernahme einer Bürgschaft durch den Ostalbkreis für eine Kreditaufnahme der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH in Ellwangen zum Erwerb der gynäkologischen Praxis Bopfingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
03.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Kreistag
25.06.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt

 

a) der Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis in Höhe von 80 % der durch die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen vorgesehenen Kreditaufnahme mit einem Gesamtvolumen von 82.000 € zuzustimmen.

 

b) auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o. g. Bürgschaft zu verzichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung vom 21. April 2018 auf Weisung des Kreistags der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung von Herrn Vorstand Thomas Schneider zum Geschäftsführer zugestimmt.

 

Die MVZ Onkologie Ostalb GbR hatte Ende 2017 angekündigt, den Praxisbetrieb ihrer gynäkologischen Außenstelle in Bopfingen zur Jahresmitte 2018 einzustellen. Um die gynäkologische Versorgung in der Region Bopfingen sicherzustellen, hat der Ostalbkreis daraufhin den Teilbetrieb Bopfingen von der MVZ Onkologie Ostalb GbR erworben. Der bisher beim MVZ Onkologie Ostalb angestellte Arzt, Herr Dr. Kurz, ist zur Sicherung des Praxissitzes seit Juli 2018 vorübergehend als freiberuflicher Arzt (0,5 KV-Sitz) in der Praxis tätig. Zwischen dem Ostalbkreis, den Kliniken Ostalb und Herrn Dr. Kurz wurde vereinbart, die Freiberuflichkeit auf drei Quartale zu beschränken und ihm danach eine Anstellung in einem von den Kliniken Ostalb betriebenen MVZ zu ermöglichen.

 

Der Zulassungsausschuss der KV hat in seiner Sitzung am 13. März 2019 über den Antrag der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen auf Übertragung des KV-Sitzes von Herrn Dr. Kurz auf das MVZ in Form einer Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis positiv entscheiden. Die Integration der Praxis Dr. Kurz in das MVZ erfolgte am 1. April 2019.

 

Die vom Ostalbkreis interimsweise übernommene Praxiseinrichtung soll folgerichtig auch auf das MVZ übergehen. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung am 2. April 2019 dem Erwerb des Inventars und des medizinischen Geräts durch das MVZ zugestimmt.

 

Die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen ist mit einem Eigenkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet, welches zum Erwerb der Praxis nicht ausreichend ist. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR und der Betriebsausschuss Klinikimmobilien hat in seiner Sitzung am 2. April 2019 die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen zu einer Kreditaufnahme in Höhe von 82.000 € ermächtigt. Mit einer Bürgschaft des Ostalbkreises in Höhe von 80 % des Kreditbetrages wird das MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen mit den von der Bank als Voraussetzung für einen Kreditvertrag geforderten Sicherheiten ausgestattet.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

Geschäftsführer     

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T. Schneider

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel