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Vorlage - 079/2019  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist im März 2009 der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten. Im Fokus steht die Förderung der sozialen Integration und Bekämpfung der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bedeutet Inklusion und somit ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung. Dies schließt auch das uneingeschränkte Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung ein.

 

Der Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Menschen mit geistiger oder Mehrfachbehinderung sollen neben einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auch die Möglichkeit haben, Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben und auszuüben.

 

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist eine frühzeitige Beteiligung aller am Übergangsprozess mitwirkenden Akteure unverzichtbar. Eine kooperative und verlässliche Zusammenarbeit ist ausschlaggebend für den Erfolg beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Baden-Württemberg hat bereits langjährige Erfahrungen mit dem Übergang aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Landesförderprogramm „Arbeit Inklusiv“ wurde in den vergangenen Jahren auch im Ostalbkreis erfolgreich umgesetzt. Ein weiteres Förderprogramm ist mit der Vorschrift über das Budget für Arbeit am 01.01.2018 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Das Budget für Arbeit im Kontext des Förderprogramms „Arbeit Inklusiv“ ist eine gemeinsame Förderung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und der Trägern der Eingliederungshilfe. Um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren, hat der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg mit dem Landratsamt Ostalbkreis bereits im Dezember 2017 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit mehrfacher Behinderung zu erleichtern, hat der Ostalbkreis bereits im Jahr 2015 mit allen am Übergangsprozess beteiligten Akteuren die für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidenden Faktoren ermittelt. In intensiven Arbeitsgesprächen wurden Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs für Beschäftigte einer WfbM in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erörtert.

 

Durch das Zusammenwirken der Werkstätten im Ostalbkreis (Stiftung Haus Lindenhof, Samariterstiftung, Habila), des Integrationsfachdienstes, der Agentur für Arbeit und des Geschäftsbereichs Soziales konnten in einem Leitfaden die für einen erfolgreichen Übergang notwendigen Maßnahmen festgelegt werden. Zur verbindlichen Anwendung haben die Beteiligten am 19.05.2017 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

 

 

 

Während der Zusammenarbeit wurde festgestellt, dass auch der Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden muss.

 

Unter Federführung des Geschäftsbereichs Soziales haben die Vertreter der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Beruflichen Schulen, des Staatlichen Schulamtes, des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit den bereits vorliegenden Leitfaden für den Bereich Schule zur Broschüre „Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung“ weiterentwickelt.

 

Das Landesförderprogramm „Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)/Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV)“ kann mit Hilfe der im Leitfaden festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten in der Zukunft noch gezielter und erfolgversprechender eingesetzt werden.

 

Ein wichtiger Schritt für die Inklusion von jungen Menschen mit wesentlicher Behinderung in der beruflichen Bildung ist auch die Unterrichtung der Schüler einer BVE und der KoBV ausschließlich an den Beruflichen Schulen. Im Ostalbkreis erfolgt die Unterrichtung ab dem Schuljahr 2019/2020 an den kreiseigenen Berufsschulzentren und die Verpflichtung hierzu ist in der Kooperationsvereinbarung vom 15.11.2018 explizit festgehalten.

 

Mit dem Leitfaden und den Kooperationsvereinbarungen vom 19.05.2017 und 15.11.2018 ist nunmehr ein transparenter, ziel- und erfolgsorientierter Prozessablauf sowohl beim Übergang von einer WfbM als auch beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewährleistet.

 

Die Umsetzung des Leitfadens ist von grundlegender Bedeutung bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit mehrfacher Behinderung. Der entscheidende Aspekt ist jedoch die Verfügbarkeit von entsprechenden Arbeitsplätzen. Es ist daher von großer Bedeutung, potentielle Arbeitgeber im Ostalbkreis zu gewinnen. Dies erfordert eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Die vom Träger der Eingliederungshilfe und vom Integrationsamt beim KVJS finanzierten ergänzenden Lohnkostenzuschüsse, die Förderprogramme „Arbeit Inklusiv“ und Budget für Arbeit“ stehen dabei im Fokus. Den Unternehmen muss aufgezeigt werden, dass ein erhöhter Aufwand bei der Beschäftigung von Menschen mit mehrfacher Behinderung durch finanzielle staatliche Unterstützung nivelliert wird und auch die Verpflichtung zur Entrichtung der Ausgleichsabgabe entfällt. Für die Unternehmen muss deutlich erkennbar sein, dass neben der sozialen Verpflichtung ein nicht unwesentlicher finanzieller Anreiz vorhanden ist.

 

Es ist geplant, in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst im Verlauf der nächsten Monate eine intensive Akquise von Arbeitsplätzen zu betreiben.

 

Durch eine umfassende Information und Beratung der Unternehmen soll erreicht werden, dass im Ostalbkreis jährlich Praktikums- und Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist auch ein Informationsfilm über einen sogenannten „Betriebsintegrierten Arbeitsplatz“ bei einem im Ostalbkreis ansässigen Unternehmen geplant.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Aktuell werden im Ostalbkreis für 1.040 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die Kosten für eine Beschäftigung in einer WfbM im Jahr mit durchschnittlich 16.000 € pro Person aufgebracht. Die Verwaltung geht davon aus, dass positive Effekte für den Haushalt erzielt werden können, wenn es gelingt, verstärkt Hilfeempfänger in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.  

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

 

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel