Bürgerinformationssystem

Vorlage - 076/2019  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:Geschäftsbereich Soziales
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
07.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Umsetzung des § 16i SGB II im Jobcenter Ostalbkreis

 

Förderfähiger Kundenkreis

 

Das neue Regelinstrument wird im Jobcenter allen Kund*innen angeboten, die die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind der mindestens sechsjährige Leistungsbezug innerhalb der letzten sieben Jahre, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie die eigene Motivation und Leistungsfähigkeit.

 

Förderfähige Arbeitgeber

 

Die Förderung steht grundsätzlich für alle Arbeitgeber (Freie Wirtschaft, Wohlfahrtsverbände, Kommunen) offen. Das Jobcenter führt seit Herbst 2018 laufend Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern und bewirbt das Förderinstrument offensiv bei Kammern und Verbänden.

 

Flankierendes Coaching

 

Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) soll das geförderte Arbeitsverhältnis stabilisieren und den Übergang in eine sich anschließende ungefördete Beschäftigung unterstützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Jobcentern im März 2019 Weisungen zur Umsetzung erteilt. Es besteht die Möglichkeit, das Coaching mit dem Personal des Jobcenters oder durch beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Die Beauftragung eines Dritten erfordert ein Ausschreibungsverfahren. Das Coaching darf nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Im Jobcenter erfolgt das Coaching durch die Integrationsfachkräfte selbst; damit ist eine enge Betreuung des Beschäftigten gewährleistet.

 

Aktuelle und geplante Förderfälle

 

Aktuell werden im Jobcenter bereits 15 Arbeitsverhältnisse bei sozialen Einrichtungen, Trägern, Kommunen und Betrieben gefördert. Es handelt sich um Helfertätigkeiten in den Bereichen Reinigung, Hauswirtschaft, Küche, Verkauf, Lager und Hausmeisterdienste.

 

Weitere Arbeitgeber haben Interesse an einer Förderung signalisiert. Für potenzielle Förderungen stehen somit bereits jetzt rund 100 Arbeitsplätze zur Verfügung. Das Jobcenter hält die Einsatzfelder hinsichtlich Wettbewerbsverzerrung und Verdrängungseffekten für unbedenklich. Der örtliche Beirat wurde um eine entsprechende Stellungnahme bei der Sitzung am 2. Mai 2019 gebeten. Die Arbeitsplätze sind überwiegend bei Trägern und sozialen Einrichtungen angesiedelt und werden zusätzlich geschaffen. Bei den angebotenen Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft handelt es sich ebenfalls ausschließlich um zusätzliche Arbeitsplätze, die es bisher noch nicht gibt. Die Herausforderung besteht darin, die geeigneten Kund*innen für die Arbeitsplätze zu finden und zu motivieren. Das Jobcenter organisiert dafür z.B. Arbeitsplatzbesichtigungen vor Ort und verhandelt über individuell ausgestaltete Arbeitsbedingungen.

 

 

 

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Bund stellt für das neue Regelinstrument ab 2019 bundesweit rund 1 Milliarde Euro jährlich für Eingliederungs- und Verwaltungskosten zur Verfügung. Die auf das Jobcenter Ostalbkreis entfallenden zusätzlichen Finanzmittel wurden im Haushaltsbeschluss für 2019 in Höhe von 825.000 € berücksichtigt. Ausgehend vom Bewerberpotenzial und den geplanten Mitteln im Eingliederungsbudget wird das Jobcenter Ostalbkreis bis zu 150 Menschen innerhalb der Laufzeit von fünf Jahren fördern können.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent     

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel