Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Umsetzung des § 16i SGB II im Jobcenter Ostalbkreis
Förderfähiger Kundenkreis
Das neue Regelinstrument wird im Jobcenter allen Kund*innen angeboten, die die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind der mindestens sechsjährige Leistungsbezug innerhalb der letzten sieben Jahre, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie die eigene Motivation und Leistungsfähigkeit.
Förderfähige Arbeitgeber
Die Förderung steht grundsätzlich für alle Arbeitgeber (Freie Wirtschaft, Wohlfahrtsverbände, Kommunen) offen. Das Jobcenter führt seit Herbst 2018 laufend Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern und bewirbt das Förderinstrument offensiv bei Kammern und Verbänden.
Flankierendes Coaching
Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) soll das geförderte Arbeitsverhältnis stabilisieren und den Übergang in eine sich anschließende ungefördete Beschäftigung unterstützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Jobcentern im März 2019 Weisungen zur Umsetzung erteilt. Es besteht die Möglichkeit, das Coaching mit dem Personal des Jobcenters oder durch beauftragte Dritte durchführen zu lassen. Die Beauftragung eines Dritten erfordert ein Ausschreibungsverfahren. Das Coaching darf nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Im Jobcenter erfolgt das Coaching durch die Integrationsfachkräfte selbst; damit ist eine enge Betreuung des Beschäftigten gewährleistet.
Aktuelle und geplante Förderfälle
Weitere Arbeitgeber haben Interesse an einer Förderung signalisiert. Für potenzielle Förderungen stehen somit bereits jetzt rund 100 Arbeitsplätze zur Verfügung. Das Jobcenter hält die Einsatzfelder hinsichtlich Wettbewerbsverzerrung und Verdrängungseffekten für unbedenklich. Der örtliche Beirat wurde um eine entsprechende Stellungnahme bei der Sitzung am 2. Mai 2019 gebeten. Die Arbeitsplätze sind überwiegend bei Trägern und sozialen Einrichtungen angesiedelt und werden zusätzlich geschaffen. Bei den angebotenen Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft handelt es sich ebenfalls ausschließlich um zusätzliche Arbeitsplätze, die es bisher noch nicht gibt. Die Herausforderung besteht darin, die geeigneten Kund*innen für die Arbeitsplätze zu finden und zu motivieren. Das Jobcenter organisiert dafür z.B. Arbeitsplatzbesichtigungen vor Ort und verhandelt über individuell ausgestaltete Arbeitsbedingungen.
Finanzierung und Folgekosten
Der Bund stellt für das neue Regelinstrument ab 2019 bundesweit rund 1 Milliarde Euro jährlich für Eingliederungs- und Verwaltungskosten zur Verfügung. Die auf das Jobcenter Ostalbkreis entfallenden zusätzlichen Finanzmittel wurden im Haushaltsbeschluss für 2019 in Höhe von 825.000 € berücksichtigt. Ausgehend vom Bewerberpotenzial und den geplanten Mitteln im Eingliederungsbudget wird das Jobcenter Ostalbkreis bis zu 150 Menschen innerhalb der Laufzeit von fünf Jahren fördern können.
Anlagen
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Sichtvermerke
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