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Vorlage - 075/2019  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung der Behindertenhilfe der Habila GmbH (Rabenhof Ellwangen) und der Diakonie Stetten
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.05.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zu Punkt IV.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.

 

In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei war es immer wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.

 

Der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen wird derzeit fortgeschrieben.

 

 

II. Planungen der Habila GmbH

 

Die Habila GmbH mit Sitz in Tübingen ist unter anderem Träger des Rabenhofs Ellwangen, einer Einrichtung für chronisch psychisch kranke Menschen. Bis Januar 2019 firmierte der Träger unter dem Namen LWV.Eingliederungshilfe GmbH, die im Januar 2003 die Trägerschaft für vier Einrichtungen in Ulm, Reutlingen, Ellwangen und Markgröningen vom damaligen Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern übernommen hat. Alleingesellschafter der Habila ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

 

Durch einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe werden schon seit Jahren große Komplexeinrichtungen in ihrer bestehenden Form aufgelöst und dezentrale Angebote geschaffen. So hat auch der Rabenhof seine Angebote am Zentralstandort reduziert und in die Städte Ellwangen, Aalen und Schwäbisch Gmünd verlagert. Dadurch hat sich die Platzzahl am Standort Rabenhof reduziert. Diese Umstrukturierungen werden unter anderem auch begleitet von den neuen Vorgaben des Bundesteilhabegesetztes (BTHG), der Landesheimbauverordnung und den Brandschutzauflagen.

 

Die Habila plant nun folgende Schritte der Weiterentwicklung:

 

  • Spezialisierung der Wohnangebote am Standort Rabenhof für bestimmte Zielgruppen (insgesamt 100 Plätze)
  • Fortführung der Pflegeeinrichtung am Standort Rabenhof (60 Plätze)
  • Weitere Dezentralisierung der Wohnangebote (Regionale Wohnverbünde Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen mit jeweils 36 stationären Plätzen)
  • Anpassung der Werkstattplätze an den jeweiligen Bedarf

60 Plätze am Standort Rabenhof

60 Plätze in Ellwangen

24 Plätze in Ellwangen-Neunheim

24 Außenarbeitsplätze in Aalen

12 Außenarbeitsplätze in Schwäbisch Gmünd

  • Konversion frei werdender Flächen am Standort Rabenhof (städtebauliche Entwicklung im Bereich Wohnungsbau und Kleingewerbe, Therapiezentrum - auch für die Bevölkerung).

 

Dadurch ergibt sich in den kommenden Jahren ein hoher Investitionsbedarf. So ist ein Ersatzneubau der Pflegeeinrichtung am Standort Rabenhof vorgesehen sowie größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen in drei Wohnhäusern. Mehrere Gebäude sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Brandschutzauflagen lassen eine weitere Nutzung des Werkstattgebäudes am Rabenhof nur übergangsweise und sehr eingeschränkt zu. Eine Ertüchtigung des Gebäudes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, weshalb ein Neubau erforderlich ist. Außerdem ist der Neubau einer Zweigwerkstatt in Ellwangen geplant. Die Umsetzung all dieser Maßnahmen soll bis Ende 2028 abgeschlossen sein.

 

Zahlenmäßig wirken sich die geplanten Maßnahmen folgendermaßen aus:

 

 

Entwicklung der Wohnangebote

2018

2026

Pflegeeinrichtung Rabenhof

60

60

Wohnangebote Rabenhof

160

100

Regionaler Wohnverbund Ellwangen

21

36

Regionaler Wohnverbund Aalen

24

36

Regionaler Wohnverbund Schwäbisch Gmünd

23

36

Summe

288

268

 

 

Entwicklung der Arbeitsangebote

2018

2026

Werkstatt Rabenhof

111

60

Quartierswerkstatt Ellwangen

15

60

Werkstatt Virngrund

42

24

Quartierswerkstatt Aalen

12

24

Werkstatt Schwäbisch Gmünd

5

12

Summe

185

180

 

 

Hinsichtlich der frei werdenden Flächen am Standort Rabenhof und der dadurch möglichen städtebaulichen Entwicklung hat die Habila GmbH bereits Gespräche mit der Stadt Ellwangen aufgenommen.

 

 


III. Planungen der Diakonie Stetten

 

Die Diakonie Stetten plant, das Wohnheim Elisabethenberg in Lorch-Waldhausen aufgrund des baulichen Zustandes aufzulösen und dafür zwei Ersatzneubauten in Aalen und Schwäbisch Gmünd mit jeweils 24 Plätzen zu errichten. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2018 wurde ausführlich darüber berichtet und die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für die Neubauprojekte der Diakonie Stetten zu erteilen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Diakonie Stetten bereits ein Grundstück in Aalen erworben und konkrete Planungen vorgelegt. Da in Schwäbisch Gmünd kein geeignetes Grundstück gefunden werden konnte, zog die Diakonie Stetten den Bau eines Interimsgebäudes in Lorch-Haldenberg in Erwägung.

 

Mittlerweile konnte die Diakonie Stetten auch in Schwäbisch Gmünd im Stadtteil Rehnenhof-Wetzgau ein Grundstück erwerben. Die beiden neuen Wohnhäuser in Aalen und Schwäbisch Gmünd sollen jeweils 24 Menschen mit geistiger Behinderung Platz bieten. Außerdem soll eine Seniorentagesbetreuung für jeweils acht Personen angegliedert werden.

 

 

IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Sowohl die Planungen der Habila als auch der Diakonie Stetten wurden intensiv mit den Trägern und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erörtert. Die baulichen Zustände einiger Gebäude sowie Auflagen der Landesheimbauverordnung und des Brandschutzes machen die Sanierung bzw. aus wirtschaftlichen Gründen auch Ersatzneubauten notwendig.

 

Die Dezentralisierung der Einrichtungen und die Öffnung des bisherigen Rabenhofgeländes für Menschen ohne Behinderung entsprechen einer zukunftsorientierten Behindertenhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planvorhaben der Träger zu unterstützen und entsprechende Bedarfsbestätigungen auszustellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

 

Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vom Ostalbkreis im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.

 

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel