Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme und Zustimmung zu Punkt IV.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.
In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei war es immer wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.
Der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen wird derzeit fortgeschrieben.
II. Planungen der Habila GmbH
Die Habila GmbH mit Sitz in Tübingen ist unter anderem Träger des Rabenhofs Ellwangen, einer Einrichtung für chronisch psychisch kranke Menschen. Bis Januar 2019 firmierte der Träger unter dem Namen LWV.Eingliederungshilfe GmbH, die im Januar 2003 die Trägerschaft für vier Einrichtungen in Ulm, Reutlingen, Ellwangen und Markgröningen vom damaligen Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern übernommen hat. Alleingesellschafter der Habila ist der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
Durch einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe werden schon seit Jahren große Komplexeinrichtungen in ihrer bestehenden Form aufgelöst und dezentrale Angebote geschaffen. So hat auch der Rabenhof seine Angebote am Zentralstandort reduziert und in die Städte Ellwangen, Aalen und Schwäbisch Gmünd verlagert. Dadurch hat sich die Platzzahl am Standort Rabenhof reduziert. Diese Umstrukturierungen werden unter anderem auch begleitet von den neuen Vorgaben des Bundesteilhabegesetztes (BTHG), der Landesheimbauverordnung und den Brandschutzauflagen.
Die Habila plant nun folgende Schritte der Weiterentwicklung:
60 Plätze am Standort Rabenhof 60 Plätze in Ellwangen 24 Plätze in Ellwangen-Neunheim 24 Außenarbeitsplätze in Aalen 12 Außenarbeitsplätze in Schwäbisch Gmünd
Dadurch ergibt sich in den kommenden Jahren ein hoher Investitionsbedarf. So ist ein Ersatzneubau der Pflegeeinrichtung am Standort Rabenhof vorgesehen sowie größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen in drei Wohnhäusern. Mehrere Gebäude sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Brandschutzauflagen lassen eine weitere Nutzung des Werkstattgebäudes am Rabenhof nur übergangsweise und sehr eingeschränkt zu. Eine Ertüchtigung des Gebäudes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, weshalb ein Neubau erforderlich ist. Außerdem ist der Neubau einer Zweigwerkstatt in Ellwangen geplant. Die Umsetzung all dieser Maßnahmen soll bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
Zahlenmäßig wirken sich die geplanten Maßnahmen folgendermaßen aus:
Hinsichtlich der frei werdenden Flächen am Standort Rabenhof und der dadurch möglichen städtebaulichen Entwicklung hat die Habila GmbH bereits Gespräche mit der Stadt Ellwangen aufgenommen.
III. Planungen der Diakonie Stetten
Die Diakonie Stetten plant, das Wohnheim Elisabethenberg in Lorch-Waldhausen aufgrund des baulichen Zustandes aufzulösen und dafür zwei Ersatzneubauten in Aalen und Schwäbisch Gmünd mit jeweils 24 Plätzen zu errichten. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 20.02.2018 wurde ausführlich darüber berichtet und die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für die Neubauprojekte der Diakonie Stetten zu erteilen.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Diakonie Stetten bereits ein Grundstück in Aalen erworben und konkrete Planungen vorgelegt. Da in Schwäbisch Gmünd kein geeignetes Grundstück gefunden werden konnte, zog die Diakonie Stetten den Bau eines Interimsgebäudes in Lorch-Haldenberg in Erwägung.
Mittlerweile konnte die Diakonie Stetten auch in Schwäbisch Gmünd im Stadtteil Rehnenhof-Wetzgau ein Grundstück erwerben. Die beiden neuen Wohnhäuser in Aalen und Schwäbisch Gmünd sollen jeweils 24 Menschen mit geistiger Behinderung Platz bieten. Außerdem soll eine Seniorentagesbetreuung für jeweils acht Personen angegliedert werden.
IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Sowohl die Planungen der Habila als auch der Diakonie Stetten wurden intensiv mit den Trägern und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erörtert. Die baulichen Zustände einiger Gebäude sowie Auflagen der Landesheimbauverordnung und des Brandschutzes machen die Sanierung bzw. aus wirtschaftlichen Gründen auch Ersatzneubauten notwendig.
Die Dezentralisierung der Einrichtungen und die Öffnung des bisherigen Rabenhofgeländes für Menschen ohne Behinderung entsprechen einer zukunftsorientierten Behindertenhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planvorhaben der Träger zu unterstützen und entsprechende Bedarfsbestätigungen auszustellen.
Finanzierung und Folgekosten
Nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vom Ostalbkreis im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
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Sichtvermerke
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