Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Im Ostalbkreis zeichnet sich seit Jahren eine Zunahme der Verunreinigung des öffentlichen Raumes durch wilde Müllablagerungen ab. Dieser Zustand wird vor allem in den größeren Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen beobachtet und auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Darüber hinaus kann verstärkt beobachtet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisiert sind und sich entsprechend einbringen möchten. Die Problematik wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 23.10.2018 im Rahmen der Diskussion zur Abfallwirtschaftssatzung erörtert.
Aus diesem Grund hat die Landkreisverwaltung gemeinsam mit der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) versucht, die Problemfelder festzustellen und Möglichkeiten erarbeitet, wie dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann. Die Ergebnisse wurden in dem beigefügten Arbeitspapier Vorbereitung einer gemeinsamen Initiative „Saubere Ostalb“ zusammengefasst. In diesem Arbeitspapier wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen beschrieben, welche stufenweise umgesetzt werden sollen.
Projektgruppe In Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Ostalbkreises wurde eine erste Projektstartsitzung abgehalten. In der Projektgruppe sind folgende Teilnehmer vertreten:
Herr Landrat Pavel Herr Oberbürgermeister Rentschler, Stadt Aalen Herr Oberbürgermeister Arnold, Stadt Schwäbisch Gmünd Herr Bürgermeister Grab, Stadt Ellwangen Herr Bürgermeister Traub, Stadt Oberkochen Herr Bürgermeister Knecht, Gemeinde Ellenberg Herr Bürgermeister Jekel, Gemeinde Schechingen Herr Forster, GOA Herr Wanner, GOA Frau Haußmann, GOA Herr Kurz
Im Rahmen der Projektstartsitzung wurden die kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen erörtert. Folgende Maßnahmen wurden zur Realisierung empfohlen:
1. Öffentlichkeitsarbeit Das Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, die Bürgerinnen und Bürger für das Problem „Vermüllung der Landschaft sowie der Städte und Gemeinden“ zu sensibilisieren und das Thema „Müllvermeidung“ wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken. Die Öffentlichkeitsarbeit soll von einem externen Büro durchgeführt werden. Neben Printmedien und Plakaten sollen auch Radiospots und Kinowerbung geschaltet werden. Die Öffentlichkeitsarbeit soll modular aufgebaut werden.
Die Anfrage zur Erstellung eines Öffentlichkeitskonzeptes wurde bereits an regionale Büros versandt. Die Auswahl des Büros, welches mit der Aufgabe betraut werden soll, ist für Mai 2019 vorgesehen.
2. Abfallberater Die GOA stellt bis zu 3 Abfallberater ein, die in einem festgelegten Gebiet Ansprechpartner für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes sind. Das Aufgabenspektrum der Abfallberater umfasst z.B.: Beratung und Intervention vor Ort (z.B. Führung von Gesprächen vor Ort mit Wohnbauunternehmen bei falscher Bereitstellung von Müll), Ansprechpartner für ehrenamtliche Paten bei Flurputzeten (Ausstattung mit Säcken und Handschuhen, Einsammlung des gesammelten Mülls), kurzfristige Entsorgung von wilden Müllablagerungen.
3. Ehrenamtliche Müllpaten In den vergangenen Wochen zeigt sich immer mehr, dass Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich die Aufgaben übernehmen, die Vermüllung der Landschaft in ihrer direkten Umgebung zu beseitigen. Diese „Müllpaten“ sammeln den Müll auf und führen ihn einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Zukünftig sollen die „Müllpaten“ von der GOA bei der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes unterstützt werden. Sie erhalten die notwendige Ausstattung insbesondere Müllsäcke, Handschuhe und Schutzkleidung. Eine kleine Aufwandsentschädigung ist ebenfalls möglich.
4. Auswahl der Glascontainerstandorte Die Städte und Gemeinden überprüfen die Standorte für Glascontainer dahingehend, dass eine soziale Kontrolle stattfinden kann und das Ablegen von Müll erschwert wird.
5. Reinigung Glascontainerstandorte Die Reinigung der Glascontainerstandorte wird einmal wöchentlich von der GOA übernommen. Der darüberhinausgehende Reinigungsbedarf wird von den Bauhöfen der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde wahrgenommen. Zur Sammlung der Abfälle erhalten die Bauhöfe Abfallbehälter, die von der GOA geleert werden. Ferner besteht für Kommunen mit einem Wertstoffhof die Möglichkeit, dass diese den eingesammelten „Wilden Müll“ direkt an den Wertstoffhof in einen separaten Behälter bringen. Auch diese Behälter werden von der GOA geleert. Die Kosten für die Entsorgung des Abfalls werden jeweils vom Landkreis übernommen.
6. Unterflurcontainer Die bisherigen Altglas- und Glascontainerstandorte bieten oftmals ein unansehnliches Bild in den Städten und Gemeinden. Mittlerweile werden Unterflursysteme angeboten. Bei Unterflursysteme sind die Abfallbehälter je nach Modell ganz oder zum Teil im Boden eingelassen. An der Oberfläche sind lediglich Einwurfschächte installiert, die sich in das Umfeld integrieren lassen. Die niedrigen Höhen der Einwurfsäulen ermöglichen auch älteren, körperlich eingeschränkten Personen sowie Kindern einen einfacheren Einwurf des Abfalls. Zur Erhöhung des Komforts für die Bürgerinnen und Bürger können in den Städten und Gemeinden Unterflurcontainer für Altglas und Dosen eingerichtet werden. Zielhorizont sind bis zu 20 Unterflurcontainer in den nächsten 3 Jahren. Die Einrichtung eines Unterflurcontainerstandortes in einer Stadt bzw. Gemeinde erfolgt unter folgenden Konditionen: Die Stadt bzw. Gemeinde stellt einen geeigneten Standplatz zur Verfügung und führt die nötigen Tiefbauarbeiten auf eigene Kosten durch. Die Gestellung und Leerung der Behälter wird von der GOA übernommen.
7. Reinigung Altkleidercontainerstandorte Die Reinigung der Altkleidercontainerstandorte wird von den Bauhöfen der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde durchgeführt. Hierfür nehmen die Städte und Gemeinden in die Pachtverträge für die Containerstandorte eine Regelung bzgl. der Erhebung einer separaten Reinigungspauschale auf, welche die anfallenden Reinigungskosten abdeckt. Das Entgelt für das Aufstellen der Container bleibt hiervon unberührt.
8. Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung Das Gebührensystem des Ostalbkreises bietet den Bürgerinnen und Bürgern des Ostalbkreises die Möglichkeit, sich für die sogenannten Müllsparersäcke zu entscheiden. Eine Begrenzung auf 1- oder 2-Personen-Haushalte ist bisher nicht vorgesehen. Um eine anderweitige Entsorgung des Mülls durch Mehrpersonenhaushalte zu vermeiden, soll geprüft werden, inwieweit die Müllsparersäcke auf 1- oder 2-Personen-Haushalte begrenzt werden können oder die Mindestabnahme von derzeit 9 Säcken erhöht werden kann.
Kosten/Finanzierung Für die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Abfallberater“ wird mit folgenden Kosten gerechnet:
Abfallberater (Jahresbudget inkl. Fahrzeuge)ca. 270.000 € Öffentlichkeitsarbeit - Kampagne ca. 40.000 € Gesamtca. 310.000 €
Die Kosten sollen wie folgt auf die Beteiligten umgelegt werden: 30 % Landkreis 30 % GOA 40 % Städte und Gemeinden nach Einwohnerzahl
Finanzierung und Folgekosten
Der Landkreis beteiligt sich am Gesamtbudget in Höhe von ca. 310.000 € mit 30 %. Dies entspricht jährlich rund 93.000 €.
Anlagen
Arbeitspapier Vorbereitung einer gemeinsamen Initiative „Saubere Ostalb“
Sichtvermerke
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