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Vorlage - 050/2019  

 
 
Betreff: Angebotsaufwertung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zwischen Ellwangen und Ulm
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beschließt die kommunale Mitfinanzierung zur Aufrechterhaltung der werktäglichen Regionalbahn-Verbindung um 18:00 Uhr zwischen Aalen und Ellwangen. Die Attraktivitätssteigerung der SPNV-Anbindung des Standorts Oberkochen wird weiter verfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Land Baden-Württemberg ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Sukzessive werden alle in Zuständigkeit des Landes befindlichen Bahnstrecken ausgeschrieben. Hierfür wurden anzuwendende Standards definiert und im Juni 2014 durch den Landtag festgelegt („Zielkonzept 2025“).

 

Die Ausgestaltung der Angebotsstandards richtet sich nach der Fahrgastnachfrage. Eine hohe Fahrgastanzahl/Tag wirkt sich dementsprechend auf eine hohe, durch das Land finanzierte Bedienungsfrequenz (Takt) aus. Sollte die Fahrgastanzahl nicht eine gewünschte Frequenz rechtfertigen, fordert das Land eine kommunale Mitfinanzierung der zusätzlichen Leistungen, so geschehen beim durchgängigen Halbstundentakt zwischen Stuttgart und Aalen.

 

Im Juni 2019 werden die gesamten SPNV-Leistungen auf der Remsbahn (inkl. Weiterführungen bis Ellwangen) nach einem neuen Fahrplankonzept und durch neuen Betreiber (Go-Ahead) durchgeführt. Insgesamt erfährt das Angebot eine deutliche Aufwertung, so fahren zwischen Aalen und Stuttgart etwa 42 statt bisher 22 werktägliche Züge, jedoch ergeben sich aufgrund der konsequenten Anwendung der Standards auch punktuell Verschlechterungen.

 

Wegfall der RB 22570 (Aalen-Ellwangen):

 

Bis zum Betreiberwechsel im Juni 2019 gibt es eine reguläre, ergänzende Verbindung um 18:00 Uhr ab Aalen nach Ellwangen und somit eine halbstündlichen Taktung zu dieser Zeitlage (siehe Abbildung).

 

 

Da auf diesem Streckenabschnitt aufgrund der Fahrgastzahlen im „Zielkonzept 2025“ nur ein Stundentakt vorgesehen ist, wird dieser Zug künftig nicht mehr Bestandteil des neuen landesfinanzierten Fahrplanes sein.

Nach einer Intervention des Regionalverbandes teilte das Verkehrsministerium mit, dass eine Aufrechterhaltung dieser Verbindung nach derzeitigem Planungsstand betrieblich möglich sei, jedoch einer kommunalen Mitfinanzierung nach dem Muster der Vereinbarung zum Halbstundentakt (Aalen-Schwäbisch Gmünd) bedürfe.

 

Dies würde bedeuten, dass die zu deckenden Gesamtkosten von rund 65.000 Euro/Jahr zu einem Drittel kommunal darzustellen wären, was einem Anteil von 22.000 Euro/Jahr (zzgl. einer jährlichen Dynamisierung von 1,8 %) entspräche.

 

Das Verkehrsministerium stellte in seiner Stellungnahme auch dar, dass weitere Wünsche nach Angebotsaufwertungen nicht mehr nach dem Finanzierungsschlüssel des Halbstundentaktes Aalen-Schwäbisch Gmünd (zwei Drittel Land / ein Drittel Ostalbkreis) erfolgen, sondern neu zu verhandeln sind. Dies würde nach Einschätzung der Kreisverwaltung einen höheren kommunalen Mitfinanzierunganteil bedeuten.

 

 

Bewertung der Zubestellung der SPNV-Verbindung um 18:00 Uhr ab Aalen nach Ellwangen:

 

Aus Sicht der Landkreisverwaltung sollte einer Verschlechterung der SPNV-Anbindung zwischen Aalen und Ellwangen entgegengewirkt werden. Die landkreisseitige Mitfinanzierung für die ca. 8.200 Mehrkilometer wird als angemessen eingeschätzt.

 

 

Wegfall der Durchbindung zwischen Ellwangen und Ulm:

 

Bis zum Betreiberwechsel fahren die SPNV-Züge durchgängig zwischen (Crailsheim-) Ellwangen und Ulm. Mit dem neuen Fahrplankonzept fahren die Bahnen nur noch zwischen Aalen und Ulm, stattdessen erfolgt eine (anteilige) Durchbindung zwischen Stuttgart- (Aalen) und Ellwangen auf der elektrifizierten Strecke. Vorteilhaft ist dies für Reisende auf der Gesamtstrecke von Ellwangen nach Stuttgart, für – z. B. Pendler von Ellwangen nach Ulm (bzw. Oberkochen/Heidenheim) – jedoch aufgrund der Kappung in Aalen nachteilig.

 

Aus diesem Grund wandte sich Herr Landtagsabgeordneter Winfried Mack an das Verkehrsministerium mit der Bitte, weiterhin einzelne Direktzüge zwischen Ulm/Heidenheim und Ellwangen zur Verstärkung des Stundentaktes einzusetzen.

 

Das Verkehrsministerium äußerte sich diesem Wunsch gegenüber skeptisch, da es dem Einsatz von zusätzlichen Fahrzeugen bedürfe, die Mehrkilometer (und somit -kosten) beträchtlich seien und der Einsatz von Dieselfahrzeugen auf dem elektrifizierten Streckenabschnitt zwischen Aalen und Ellwangen grundsätzlich kritisch beurteilt werde. Zudem sei eine solche Maßnahme aufgrund der Komplexität nicht zeitnah, also zum Juni 2019 umsetzbar.

 

 

Bewertung einer Zubestellung von weiteren SPNV-Verbindungen zwischen Ellwangen und Ulm:

 

Eine Umsetzung von weiteren zusätzlichen SPNV-Verbindungen wie sie Herr Landtagsabgeordneter Mack beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg angeregt hat – so wünschens- und erstrebenswert sie auch seien – wird von der Landkreisverwaltung vorerst nicht empfohlen, da der finanzielle Aufwand deutlich größer wäre und die Grundsatzfrage nach einer Verbesserung der Infrastruktur auf der Brenzbahn durch die Zubestellung nicht beantwortet ist. Deshalb wird der Wunsch nach einer Stärkung des SPNVs auf der Brenzbahn mit einer Durchbindung auf die Obere Jagstbahn zur weiteren Behandlung in die entsprechenden Institutionen (IG Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg und IG Brenzbahn) verwiesen.

 

Zudem soll der sich durch ein enormes Arbeitsplatz- und Pendleraufkommen charakterisierte Standort Oberkochen, explizit hinsichtlich einer nachhaltigen ÖPNV/SPNV-Aufwertung, ganzheitlich und vertieft untersucht werden.


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Mehrbedarf in Höhe von 22.000 Euro/Jahr (bzw. anteilig für 2019) für die Regionalbahn-Verbindung wird über die HH-Stelle „Verbesserung des ÖPNV-Angebots“ dargestellt.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel