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Vorlage - 049/2019  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.04.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Eigenanteile verschiedener Landkreise am 01.01.2019
Anlage 2 Satzungsänderung 01.09.2019

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung / der Kreistag nimmt den Bericht zum Verzicht auf die Erhöhung der Eigenanteile zur Kenntnis.

 

2.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt die jährliche Dynamisierung der Eigenanteile ab dem 01.09.2019 für zunächst ein Schuljahr auszusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1.Vorbemerkung

 

Nach § 18 des Finanzausgleichsgesetzes für Baden-Württemberg wird die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert. Die Landkreise erhalten dazu eine Förderung des Landes. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. deren Unterhaltsverpflichteten einen Eigenanteil durch Satzung erheben. Die Höhe dieser Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt. Jeder Landkreis kann über seine SBKS die Höhe der Eigenanteile individuell festlegen.

 

Bei der Klausurtagung im März 2017 wurde beschlossen, die regulären Eigenanteile überproportional zu erhöhen. Zudem wurde die Entwicklung der Eigenanteile dynamisiert. Im Gegenzug verzichtet der Landkreis auf die Kostenerstattung nur bis zur nächstgelegenen Schule.

 

2.Hintergrund

 

Die Einnahmen aus den Eigenanteilen sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Schülerverkehrs. Der Eigenanteil an den Fahrkarten für Bus und Bahn beträgt im Ostalbkreis derzeit 46,00 Euro monatlich für die Monate September – Dezember und Februar – Juni sowie 23,00 Euro monatlich für die Monate Januar und Juli. Die Jahressumme beträgt somit 460,00 Euro. Dieser Betrag ist für maximal zwei Schüler einer Familie zu tragen. Weitere Fahrschüler einer Familie sind vom Eigenanteil befreit, erhalten aber trotzdem ein Ostalb-Abo mit der entsprechenden Netzöffnung ab 12:00 Uhr an Schultagen und ganztags an Nicht-Schultagen. Eine Dynamisierung hätte eine Erhöhung der Eigenanteile auf 47,00 Euro (bzw. 23,50 Euro) monatlich zur Folge. Es ist zu beobachten, dass immer weniger eigenanteilspflichtige Schüler ein Ostalb-Abo bestellen. Dies liegt einerseits am demografischen Wandel (geburtenschwache Jahrgänge sind derzeit schulpflichtig), andererseits scheint nun eine Eigenanteilshöhe erreicht zu sein, die das Ostalb-Abo unattraktiv macht. Derzeit sind es ca. 15.000 eigenanteilspflichtige Schüler, die mit dem Ostalb-Abo im Bus und im Zug zur Schule fahren. Vor zwei Jahren waren es noch ca. 16.100 eigenanteilspflichtige Schüler. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 7 %.

 

3.Entwicklung der Schülerbeförderungskosten

 

Der Schülerbeförderungshaushalt 2019 enthält geplante Einnahmen in Höhe von ca. 16,3 Mio. Euro. Diesen stehen geplante Ausgaben von gesamt 21,4 Mio. Euro gegenüber. Der Aufwand des Ostalbkreises beträgt somit laut Haushaltsplan 5,1 Mio. Euro im Jahr 2019. Durch die rückläufige Zahl der Fahrkarten wird der Haushalt der Schülerbeförderung zwar zunächst entlastet, da bei weniger Fahrkarten auch weniger Zuschüsse geleistet werden müssen (Kreistarif minus Eigenanteil). Die fehlenden Einnahmen holen sich die Verkehrsunternehmen jedoch über ihre Haustarife zu Lasten des ÖPNV-Haushalts. Grundsätzlich sind alle fehlenden Kundenmittel schädlich für das gesamte ÖPNV-Finanzierungssystem. Darüber hinaus ist zumindest punktuell zu beobachten, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Ostalb-Abo aussteigen und auf die regulären Tarifangeboten (z.B. Einzelfahrscheine) zurückgreifen, wodurch weniger Geld in das System gelangt. Dieser rückgängigen Nutzerfinanzierung soll der Verzicht auf eine weitere Erhöhung des Eigenanteils entgegenwirken.

 


4.Eigenanteile für Grundschüler

 

Derzeit fahren rund 1.500 Grundschüler im Ostalbkreis mit dem Linienbus zur Schule, deren Fahrtkosten vom Ostalbkreis in voller Höhe übernommen werden. Bei einem „neuen“ Eigenanteil von z. B. 20,00 Euro pro Monat würden die Eltern von Grundschülern mit 200,00 Euro je Schuljahr an Fahrtkosten belastet. Die Mehreinnahmen für den Landkreis lägen bei 300.000 Euro pro Jahr. In der Klausurtagung vom März 2017 wurde sich darauf verständigt, die Erhebung eines Eigenanteils bei Grundschulkindern nicht weiter zu verfolgen.

 

5.Vergleich mit anderen Landkreisen

 

Eine Vergleichstabelle ist in Anlage 1 dargestellt. Der Ostalbkreis weist, durch die starken Erhöhungen der vergangenen Jahre (+ 15 % in zwei Jahren), nunmehr im Landesvergleich leicht überdurchschnittliche Eigenanteile auf, wenngleich diese immer noch unter der Höhe der Selbstbeteiligung der VVS-Landkreise liegt. Jedoch gibt es dort schon eine ganztägige Netzöffnung für das sogenannte Scool-Abo, also Freifahrt im gesamten Stuttgarter Großraum.

 

Im Zuge der VVS-Vollintegration hat der Landkreis Göppingen die Höhe seiner Eigenanteile von 57,10 Euro/Monat (10 mal/Jahr ) auf 43,20 Euro/Monat (11 mal/Jahr ) abgesenkt, indem eine Anpassung an den Standard-Eigenanteil der Verbundlandkreise stattfand. Die Mindereinnahmen in Höhe von ca. 600.000 Euro/Jahr trägt der Landkreis. 

 

Derzeit wird auch beim Ostalb-Abo an einer ganztägigen Netzöffnung gearbeitet. Diese könnte ab dem 01.09.2019 umgesetzt werden und soll über die Ausschüttung der Landesmittel für den Ausbildungsverkehr („§ 45 a PBefG“) finanziert werden. Die Busunternehmen haben eine Prüfung dieses Anliegens zugesagt. Der Landkreis verspricht sich hierdurch eine deutliche Attraktivitätssteigerung des Ostalb-Abos. Zudem soll der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen werden. Immer mehr Kinder haben keinen linearen Schulweg mehr, etwa da die Eltern getrennt leben.

 

6.Bewertung

 

Vor dem Hintergrund der weiter fallenden Fahrgastzahlen, auch im Schülerbereich, sollte die Dynamisierung für das kommende Schuljahr ausgesetzt werden. Fehlende Fahrgastgelder sind schädlich für das ÖPNV-Finanzierungssystem. Es ist zumindest perspektivisch zu überlegen, ob sogar eine moderate Senkung, wie z. B. in Göppingen praktiziert, zielführend wäre. Wichtig ist es, die Preise und die Nutzungsmöglichkeiten attraktiver zu machen, denn alle Gelder von außerhalb des Landkreis-Haushalts entlasten diesen im Ergebnis. Dazu gehören in erster Linie die Einnahmen von den Kunden, in zweiter Linie die Zuschüsse des Landes.

 

7.Satzungsänderung

 

Die Aussetzung der Dynamisierung macht es erforderlich, dass § 6 der Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (SBKS) geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 2 ergibt. Im neuen Satzungs­text wird die bisherige Bestimmung über die Dynamisierung gestrichen.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung wird im Frühjahr 2020 über die Wirkung dieser Maßnahme informiert.


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aussetzung der Dynamisierung führt zunächst zu Ausfällen in Höhen von etwa 150.000 Euro/Jahr. Eine erhoffte Umkehr der jetzigen Tendenz würde sich jedoch positiv auf den gesamten ÖPNV-Haushalt auswirken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1:Eigenanteile verschiedener Landkreise am 01.01.2019

Anlage 2:Entwurf Satzungsänderung 01.09.2019

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Eigenanteile verschiedener Landkreise am 01.01.2019 (25 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Satzungsänderung 01.09.2019 (28 KB)