Bürgerinformationssystem

Vorlage - 044/2019  

 
 
Betreff: Breitbanderschließung im Ostalbkreis - Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Wirtschaftsförderung - Tourismus - Europabüro Beteiligt:Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
12.03.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bb_TRasse - Kreistag

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt vom Bericht der Verwaltung zum Stand des Breitbandausbaus im Ostalbkreis Kenntnis.
     
  2. Bund und Land werden aufgefordert, Landkreisen im Betreibermodell Vertrauensschutz und langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen sowie für gleichwertige Förderbedingungen zu sorgen. Dazu gehört insbesondere auch die Förderung des Backbone-Ausbaus aus Bundesmitteln.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangslage im Ostalbkreis:

 

Der Zugang zum Internet erfolgt im Ostalbkreis über verschiedenste Netzbetreiber und Technologien. Neben den bekannten Telekommunikationsfirmen wie Deutsche Telekom, Unitymedia und Vodafone sind auch regional verankerte Firmen wie NetCom BW, GmündCOM oder sdt.net tätig, die über eigene Netzinfrastrukturen verfügen. Dennoch ist gerade im ländlichen Raum vielerorts ein sog. Marktversagen durch die privaten Telekommunikationsunternehmen zu beobachten. Die tatsächlich möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten divergieren räumlich stark. Es gibt nach wie vor sog. „weiße Flecken“, in denen die aktuell definierte Grundversorgung von 30 Mbit/s nicht gegeben ist. Je nach räumlicher Entfernung zu einem Hauptverteiler (HVT) oder Kabelverzweiger (KVZ) und der Frage, ob ein KVZ bereits durch Glasfaser erschlossen ist, sind Bandbreiten von 1 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s möglich. Vergleichbare und höhere Bandbreiten können in Gebieten erreicht werden, die mit Koaxialnetzen oder Vectoring versorgt sind. Über Funklösungen (z. B. LTE - Long term evolution) können Bandbreiten über der Grundversorgung erreicht werden, wobei es sich jedoch um ein sog. „shared medium“ handelt, bei dem die verfügbare Bandbreite von der Anzahl der Nutzer in einer Funkzelle abhängt. Die Situation im Ostalbkreis ist somit typisch für eine ländlich strukturierte Region. In den Zentren der Städte und Großen Kreisstädte ist die Breitband-Versorgung ausreichend, während die Versorgung in den Randzonen und Teilorten, ländlichen Gemeinden und Aussiedlerhöfen oftmals nicht dem vorhandenen Bedarf entspricht. Bei der rasanten Entwicklung des Bandbreitenbedarfs muss aber auch davon ausgegangen werden, dass schon in wenigen Jahren jetzt noch vermeintlich gut versorgte Gebiete abgehängt werden. Im Ostalbkreis liegt nach der aktuellen Definition im Durchschnitt eine Unterversorgung von ca. 16 % der Wohn- und Gewerbeeinheiten vor. Die Verteilung schwankt

natürlich je nach Kommune, Ortsteil, Wohn- und/oder Gewerbegebiet und ggf. auch

Straßenzug.

 

Zitat aus einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 7.12.2018:

Bei der bundesweiten Erhebung zur Jahresmitte 2018 ist für über 83 Prozent aller Haushalte ein Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde verfügbar. Mehr als 92 Prozent des Landes verfügen über eine Download-Geschwindigkeit von 16 Mbit pro Sekunde. Spitzenwerte werden bei über 68 % der Haushalte erreicht, hier sind Internetverbindungen mit Downloadraten von mehr als 100 Mbit pro Sekunde verfügbar.

 

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung als Standortfaktor für den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum Ostalbkreis steht außer Frage. Der Landkreis und seine Kommunen arbeiten daher Hand in Hand mit dem Ziel, möglichst flächendeckend zukunftsfähige Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen zur Verfügung zu stellen. Sie setzen dabei auf die passive Infrastruktur im kommunalen Eigentum und folgen damit auch dem vom Land favorisierten Betreibermodell. Dabei errichtet die öffentliche Hand die passive Breitband-Infrastruktur und verpachtet diese dann zum aktiven Betrieb an einen Netzbetreiber. Dem gegenüber steht das sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell, bei dem die finanzielle Deckungslücke gefördert wird, die den Ausbau von Breitbandanschlüssen in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten durch private Telekommunikationsunternehmen (TKU) bislang verhindert. Die öffentliche Hand erlangt bei diesem Modell jedoch kein Eigentum und hat keinen Einfluss auf die weiteren Ausbauplanungen der TKU.

 

Grundsätzlich sind alle Kommunen im Ostalbkreis beim Thema Breitband aktiv und setzen gemeinsam mit dem Landkreis einen möglichst raschen Ausbau der Infrastruktur in den Bereichen um, in denen wir aus wettbewerbsrechtlichen und fördertechnischen Gründen tätig werden dürfen. Durch das Wettbewerbs- und Beihilferecht sind Eingriffsschwellen definiert, wodurch der aktuelle Bandbreitenbedarf für Unternehmen und Privatpersonen festgelegt ist. Aktuell ist dieser Bedarf im gewerblichen Bereich bei mindestens 50 Mbit/s symmetrisch festgelegt und im privaten Bereich bei 50 Mbit/s asymmetrisch, wobei noch keine Grundversorgung von 30 Mbit/s vorhanden sein darf. Wo diese Versorgung nicht erreicht wird liegt ein sogenannter „weißer Fleck“ vor. Nur hier darf die öffentliche Hand selbst passive Infrastruktur aufbauen - jedoch erst nachdem durch eine sog. Markterkundung private Telekommunikationsunternehmen abgefragt wurden, ob diese einen Ausbau auf eigene Kosten innerhalb von drei Jahren planen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Marktversagen vor und die Kommunen können tätig werden. Die Landkreisverwaltung hat im Februar 2016 eine solche Markterkundung für den Ostalbkreis und seine Kommunen durchgeführt und diese am 16.3.2016 abgeschlossen. Diese bildet bislang die Ausbaugrundlage sowohl für den Backbone als auch für die kommunalen Verteilnetze. Mit Ablauf der Laufzeit dieser Markterkundung und dem gleichzeitigen Inkrafttreten neuer Förderbedingungen, muss die Durchführung neuer Markterkundungen nun sehr differenziert geprüft werden.

 

 

Die Förderlandschaft in Baden-Württemberg und beim Bund bis Anfang 2019

 

Seit Mitte 2009 hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro der Landkreisverwaltung eine koordinierende Funktion bei der Verbesserung der Breitbandinfrastruktur. 28 Kommunen haben sich damals einer kreisübergreifenden Breitbandkonzeption angeschlossen, die vom Landkreis und dem Planungsbüro Geo Data GmbH erarbeitet wurde. Im Zuge der Umsetzung wurden die dringlichsten Erschließungsmaßnahmen geplant und Fördermittel über die erste aufgelegte Breitband-Förderschiene des Landes Baden-Württemberg, die sog. Sonderlinie „Breitband“ in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beantragt. Hier ging es um reine Leerrohrverlegungen und Mitverlegungen sowie um Zuschüsse an Netzbetreiber. Die Grundversorgung war zu diesem Zeitpunkt mit 1 Mbit/s definiert.

 

2012 trug das Land der zunehmenden Bedeutung und Notwendigkeit der Breitbandförderung mit einer neuen, eigenständigen „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II“ Rechnung, die vom ELR entkoppelt wurde. Wesentlicher Inhalt der neuen Richtlinie war der Auf- und Ausbau von zukunftsfähigen landkreisweiten und interkommunalen Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen

(NGA-Netze - Next Generation Access), was einer Übertragungsrate von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch oder symmetrisch entsprach. Erstmals wurden damit auch Netzplanungskosten förderfähig und Landkreise antragsberechtigt. Modellprojekte konnten mit bis zu 50 % gefördert werden. Die Definition für Grundversorgung wurde außerdem von 1 Mbit/s auf 2 Mbit/s angehoben. Am 1.8.2015 trat die neue, EU-notifizierte Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung des Landes, die sog. „Breitbandoffensive 4.0“ in Kraft. Die Grundversorgung wurde mit 30 Mbit/s definiert und Ausbauziele von mindestens 50 Mbit/s asymmetrisch im Privatbereich und 50 Mbit/s symmetrisch im gewerblichen Bereich festgelegt. Mit dem Start der „Breitbandoffensive 4.0“ wurde außerdem die Zuständigkeit für die Prüfung und Bewilligung von Breitband-Förderanträgen von den Regierungspräsidien auf das neue Kompetenzzentrum Breitband des Landes beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) übertragen. Im weiteren Verlauf wechselte die Zuständigkeit für das Thema Breitband beim Land zum 1.10.2016 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Das Fördervolumen des Landes in 2017 betrug rund 134 Mio. EUR. Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind 180 Mio. EUR eingeplant. Beim TÜV Rheinland hat das Ministerium außerdem die Studie „Evaluation zur Weiterentwicklung der Breitbandförderung in Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben, die im Februar 2018 veröffentlicht wurde. Ziel dieser Studie war es, den Stand bei der Breitbandversorgung in Baden-Württemberg zu ermitteln, die bisherige Breitbandförderung zu überprüfen und konkrete Schlussfolgerungen für die weitere Breitbandstrategie zu ziehen. Ein Ergebnis der Studie war, dass rund 2,3 Mio. Privathaushalte, Gewerbe und Institutionen bisher keinen gigabit-fähigen Anschluss haben. Für ein flächendeckendes FTTB-Netz müssten rund 6 Mrd. EUR investiert werden, davon allein über 5 Mrd. EUR für Tiefbaukosten. Bliebe es bei einer Fördersumme von ca. 100 Mio. EUR/Jahr durch das Land fehlen für einen flächendeckenden FTTB-Ausbau bis 2025 rund 1,3 Mrd. EUR.

 

Förderprogramm des Bundes:

 

Im Oktober 2015 trat erstmals mit der „Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ein Förderprogramm des Bundes in Kraft. Dieses war mit einem Volumen von 2,7 Mrd. EUR hinterlegt. Für den Infrastrukturausbau durch die öffentliche Hand in Baden-Württemberg war dies aber unattraktiv, da sich Fördervoraussetzungen zum Teil diametral entgegenstanden und die Antragstellung mit einem weit höheren Aufwand verbunden war, als dies beim Landesprogramm ohnehin schon der Fall war. Eine Kombination wurde von Seiten des Landes zunächst auch ausgeschlossen. Lediglich die Förderung von Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Ausschreibung des Netzbetriebs wurde vom Ostalbkreis in Anspruch genommen.

Nachdem im Koalitionsvertrag das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 fest vereinbart worden war, wurde im Juli 2018 eine novellierte Fassung der Bundes-Förderrichtlinie mit einem vereinfachten Verfahren veröffentlicht. Über vier Jahre hinweg sollen 10 - 12 Mrd. EUR investiert werden. Die Förderung ist dabei ausschließlich auf gigabit-fähige Anschlüsse ausgerichtet. Alle derzeit noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite ≤ 30 Mbit/s) sollen damit unmittelbar an das Gigabitnetz angeschlossen werden. Der reine Backbone-Ausbau nach Vorgehen des Ostalbkreises ist allerdings völlig ausgenommen. Für eine bessere Verzahnung von Bundes- und Landesförderung setzen sich daher insbesondere die Betreiber-Modell-Landkreise in Kooperation mit dem Landkreistag Baden-Württemberg massiv ein.

 

 

Modellprojekt „Kreisweite Planung eines Breitband-Höchstgeschwindigkeitsnetzes“

 

Eine zukunftssichere Lösung für den Ostalbkreis wurde von der Landkreisverwaltung von Beginn an in einem flächendeckenden Glasfaser-Höchstgeschwindigkeitsnetz bis zu den Endkunden im gewerblichen und privaten Bereich gesehen. In enger Abstimmung mit dem Land und in Kooperation mit allen 42 Kommunen im Ostalbkreis wurden die ab 2012 geltenden Fördermöglichkeiten genutzt und ein Förderantrag für das Modellprojekt „kreisweite Planung eines Breitband-Höchstgeschwindigkeitsnetzes“ entwickelt. Dazu wurden entsprechende Geschäftsübertragungs-Vereinbarungen zwischen den Kommunen und dem Landkreis geschlossen. Die nicht durch Landesförderung gedeckten Planungskosten wurden mit Beschluss des Kreistags vom 24.7.2012 vom Landkreis übernommen. Bei der kreisweiten Netzplanung und einer dazu notwendigen europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen handelte es sich um einen dynamischen Prozess, für den es zu diesem Zeitpunkt keine Vorgänge gab, an denen man sich orientieren konnte.

 

Als Voraussetzung für den Förderantrag sowie zur Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung wurde von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro in Zusammenarbeit mit dem damaligen Geschäftsbereich „Vermessung und Geoinformation“ im Herbst/Winter 2012 eine umfangreiche Markt- und Bestandsanalyse durchgeführt. Die angeforderten Infrastrukturdaten der Telekommunikationsanbieter wurden im Rahmen von Vor-Ort-Gesprächen in sämtlichen Kommunen des Ostalbkreises verifiziert und aktualisiert sowie geplante Erschließungsmaßnahmen und unterversorgte Gebiete erfasst und durch den Geschäftsbereich „Vermessung und Geoinformation“ in ein Geoinformationssystem (GIS) übertragen. Im Rahmen der Marktanalyse wurden mehr als 10.000 Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte etc. befragt. Die kreisweite Planung wurde wegen des innovativen Charakters einer über die Backbone-Planung hinausgehende FTTC- und FTTB-Planung im Januar 2013 als Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg mit einem Fördersatz von 60 % anerkannt und mit 232.020 EUR gefördert.

 

Parallel dazu wurde in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der landkreisinternen Arbeitsgruppe Breitband, zu der Vertreter der Stadtwerke der Großen Kreisstädte gehörten, das Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung erarbeitet. Diese wurde am 26.3.2013 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einem mehrstufigen und intensiven Auswahlverfahren wurde die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) aus Chemnitz im Dezember 2013 mit der Planung beauftragt.

 

Um die Grundlage für ein zukunftsfähiges, kreisweites Glasfasernetz zu schaffen galt es, die Grobplanung für das Backbone, eine FTTC-Planung für die unterversorgten Bereiche und eine FTTB-Feinplanung aus einem Guss zu erstellen. Durch diese erste Gesamtplanung auf Landkreisebene wurde der Ostalbkreis zum Vorreiter für die weitere Entwicklung von Planungsausschreibungen in Baden-Württemberg. Der Planungsprozess wurde eng begleitet von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK).

 

Mit Fortschreiten der Planung stand auch unter Kostengesichtspunkten die Frage der optimalen Netzstruktur zur Diskussion, woran auch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) großes Interesse hatte. Die Landkreisverwaltung hatte sich daher dazu entschlossen, TKI mit einer entsprechenden Studie zu beauftragen. In der Studie mit dem Titel „Glasfasernetzstrukturen - ein Vergleich zwischen PON und P2P“ wurden die Investitionskosten anhand eines ländlich und eines städtisch geprägten Testgebietes im Ostalbkreis untersucht. In die Ausarbeitung waren sowohl die Mitarbeiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung-Tourismus-Europabüro und des Geschäftsbereichs Geoinformation und Landentwicklung als auch die LfK eingebunden. Die Studie konnte im Februar 2015 dem MLR präsentiert werden, welches die Ergebnisse auch auf europäischer Ebene einspeiste.

 

Von März bis Juni 2015 erfolgte die Prüfung der von TKI fertiggestellten Planunterlagen durch die Landkreisverwaltung und die LfK. Es handelte sich dabei um über 700 Einzelpläne im Format A0. Von der LfK wurde die technische Sinnhaftigkeit und die hohe Qualität der Planung bestätigt. Mit dieser Bestätigung konnte eine wichtige Forderung des Landes erfüllt werden, um die Planunterlagen als Grundlage für spätere Förderanträge zum Breitbandausbau verwenden zu können. In der Sitzung des Kreistags am 28.7.2015 wurde die Planungsergebnisse präsentiert, die Verwaltung mit der Erstellung der Ausführungsplanung für das Backbone beauftragt und der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für den Ausbau entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden sollen.

 

Am 30.7.2015 wurden die Pläne in digitaler Form zusammen mit einem Planungshandbuch von TKI im Ostalbkreishaus an die Kommunen übergeben - rechtzeitig zur Veröffentlichung der neuen Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung des Landes am 1.8.2015. Die Breitbandoffensive 4.0 bot gegenüber der Breitbandinitiative II des Landes nicht nur eine erhöhte Eingriffsschwelle bei den förderfähigen Bandbreiten im privaten und gewerblichen Bereich (50 Mbit/s asymmetrisch bzw. symmetrisch) sondern auch höhere Fördersätze und konnte so im Ostalbkreis durch die flächendeckende Planung bis heute voll genutzt werden. Die einheitliche Ausbaustrategie, der ein abgestimmtes Materialkonzept zugrunde liegt, erleichtert insbesondere auch interkommunale Projekte und Mitverlegungsmaßnahmen zum sukzessiven Ausbau der kommunalen Breitbandinfrastruktur. Insgesamt wurden im Rahmen des Modellprojekts 90.644 Gebäude mit 152.855 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten und 502 Kabelverzweiger beplant. Die Anbindung von 237 PoP-Standorten ist in der Backboneplanung vorgesehen. Die Planung berücksichtigt außerdem bestehende und künftige Bau- und Gewerbegebiete sowie bestehende Infrastrukturen.

 

 

Gründung und Beitritt Komm.Pakt.Net

 

Die nächste Herausforderung stellte die Ausschreibung des Netzbetriebs für die entstehende Infrastruktur dar. Hier konnte der Ostalbkreis fortan auf die Unterstützung des interkommunalen Verbundes Komm.Pakt.Net zurückgreifen, dem der Landkreis und alle 42 Kommunen am 4.11.2015 als Gründungsmitglieder beigetreten sind. Insgesamt wurde Komm.Pakt.Net von acht Landkreisen (Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Biberach, Freudenstadt, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen und Zollernalbkreis) und insgesamt 231 Städten und Gemeinden gegründet. Zuvor hatte sich der Kreistag des Ostalbkreises in seiner Sitzung vom 24.3.2015 einstimmig für einen Beitritt des Landkreises ausgesprochen. Mit dem Beschluss war die Zusage verbunden, dass der Ostalbkreis die Mitgliedsbeiträge für Komm.Pakt.Net für alle Kommunen übernimmt. Entsprechend positive Beitrittsbeschlüsse wurden in allen 42 Städten und Gemeinden gefasst, womit ein starkes Signal zur Zusammenarbeit beim Breitbandausbau gesetzt war. Komm.Pakt.Net hat am 1.7.2016 mit der Genehmigung der Anstaltssatzung durch das Regierungspräsidium Tübingen und deren Veröffentlichung im Staatsanzeiger seine Rechtsfähigkeit erlangt. Vorgängerstruktur von Komm.Pakt.Net war der am 16.9.2013 in Ulm gegründete „Verein Förderung Neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum“, dem der Ostalbkreis ebenfalls angehörte. Die Überführung des Vereins in eine andere Rechtsform wurde im Februar 2014 vom MLR als Modellprojekt anerkannt und die Beratungsleistungen mit 50 % gefördert. Besonders herausfordernd war dabei, dass die Gründung einer Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts angestrebt wurde, was zu diesem Zeitpunkt nach der Gesetzeslage in Baden-Württemberg noch nicht möglich war.

 

Seit 4.1.2016 ist Jens Schilling Geschäftsführer bzw. Vorstand von Komm.Pakt.Net. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Landrat Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis).
1. Stellvertretender Vorsitzender ist Landrat Klaus Pavel.

Die Mitgliedschaft bei Komm.Pakt.Net bringt für alle Beteiligten aufgrund der interkommunalen Zusammenarbeit u. a. den Vorteil von höheren Fördersätzen bei der Landesförderung.

 

 

Ausschreibung Netzbetrieb

 

Ein wichtiger Meilenstein der Zusammenarbeit mit Komm.Pakt.Net war die kreisweite Ausschreibung des Netzbetriebs, deren erfolgreicher Abschluss mit der Unterzeichnung des Netzbetriebsvertrags am 4.9.2017 erreicht wurde. Hier konnte mit der NetCom BW in Kooperation mit der GmündCom GmbH ein im Ostalbkreis ansässiges Unternehmensgespann als Partner für den Netzbetrieb gewonnen werden. Vorangegangen war eine europaweite Ausschreibung und Abfragen bei allen Kommunen zu den Potenzialen, die in die Ausschreibung eingebracht werden konnten. Für die Kosten der rechtlichen Beratung zur Durchführung der europaweite Ausschreibung hat der Ostalbkreis einen Förderantrag beim Bund gestellt und 20.000 EUR Fördermittel für Beratungsleistungen erhalten.

 

Um einen möglichst raschen Netzbetrieb der aktuell im Bau befindlichen bzw. der bereits erstellten Netze gewährleisten zu können, wurden ab Oktober 2017 sukzessive Abstimmungsgespräche mit allen Kommunen des Ostalbkreises, die sich an der Betreiberausschreibung beteiligt haben, und dem Netzbetreiber geführt. Begleitet wurden diese Gespräche durch Komm.Pakt.Net und durch Vertreter der Stabsstelle 02 und des GB IV/45.

Damit Synergien bestmöglich genutzt werden, verlegt der Ostalbkreis -wo möglich- die Backbone-Infrastruktur im gleichen Graben wie die gemeindeeigenen Verteilnetze. Um diese gemeinsamen Verlegungen in klar definierten Rahmenbedingungen durchzuführen, wurden mit den betreffenden Kommunen jeweils Vereinbarungen unterzeichnet, die die Zuständigkeiten und die Vorgehensweise beim Aufbau der Breitbandinfrastruktur regeln.

 

 

Aktuelle Bilanz Fördermittel, Ausbaustand und Aktivschaltung von Teilnetzen

 

Am 23.2.2016 hat der Kreistag den Beschluss gefasst, dass der Ostalbkreis den Auf- und Ausbau des Backbones übernimmt. Seither hat der Landkreis 63 Anträge zur Breitbandförderung beim Land Baden-Württemberg gestellt. Die Förder- und Ausbaubilanz zum Stand 25.2.2019 sieht wie folgt aus:

 

Anzahl der seit Beginn der Landesförderung

gestellten Förderanträge von Kommunen

und Landkreis:253 (davon 63 Backbone)

 

bewilligte Förderanträge:206

davon Kommunen:149

davon Ostalbkreis (Backbone):57

dafür kalkulierter Gesamtinvest:67,1 Mio. EUR

davon Backbone und Netzplanung:32,8 Mio. EUR

Gesamtförderung:26,3 Mio. EUR

davon Verteilnetze Kommunen13,5 Mio. EUR

davon Backbone und Netzplanung:12,8 Mio. EUR

Verlegte Backbone-Trasse (von 370 km):93 km

in Umsetzung/Ausschreibung befindliche

Backbone-Trasse:74 km

in Betrieb befindliche Backbone-Trasse:18 km

 

Darüber hinaus werden zur Vervollständigung des Backbone-Netzes bereits vorhandene und für den Backbone nutzbare Infrastrukturen privater Infrastrukturbesitzer gepachtet.

Es muss zunächst die vollständige passive Infrastruktur durch den OAK (Backbone) und die Kommunen (Verteilnetze) errichtet werden bevor diese an den Netzbetreiber NetCom BW zur Nutzung übergeben werden können. Der Netzbetreiber braucht dann je nach Art des Netzes (FTTC oder FTTB) noch eine gewisse Zeit, um die aktiven Komponenten zu installieren und aktiv zu schalten. In dieser Zeit finden Informationsveranstaltungen für die Bürger/innen in den jeweiligen Kommunen statt. Erste Teilnetze sind in Aalen-Rauental, Kirchheim-Benzenzimmern, Mutlangen, Rosenberg, Stödtlen, Westhausen und Wört-Konradsbronn in Betrieb gegangen. Weitere Aktivschaltungen folgen in Kürze.

 

In der als Anlage beigefügten Karte des Ostalbkreises ist der Ausbaustand des

Backbone-Netzes farblich dargestellt.

 

 

Neue Entwicklungen in der Landes- und Bundesförderung

 

Am 1.3.2019 treten die fortgeschriebene Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.1.2019 sowie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.1.2019 in Kraft. Da die Haushaltsmittel des Landes bei weitem nicht ausreichen, um den aus der TÜV-Studie errechneten notwendigen Glasfaserausbau zu stemmen, hat sich das Land nun explizit für einen Vorrang der Bundesförderung ausgesprochen und gewährt hierfür eine Kofinanzierung.

 

Zitat aus der Präambel der VwV Breitbandförderung vom 30.1.2019:

Seit dem Inkrafttreten der letzten VwV Breitbandförderung im August 2015 hat sich die Versorgungs- und Bedarfslage in Baden-Württemberg weiterentwickelt. So verfügten Mitte des Jahres 2018 über 80 Prozent aller Haushalte und rund 60 Prozent aller gewerblichen und institutionellen Anschlüsse über Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Die flächendeckende Versorgung mit dieser Bandbreite ist noch nicht abgeschlossen.

Die novellierte Fördervorschrift will weiterhin die Erreichung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und erschwinglichen Breitbandversorgung sicherstellen. Um die Bedarfe der Zukunft befriedigen zu können, wurde das Bandbreitenziel angepasst. Bis zum Jahr 2025 sollen landesweit flächendeckende Gigabitnetze errichtet werden.

Der hierfür regelmäßig erforderliche Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Gebäude

(FTTB - fiber to the building) soll künftig vorrangig über die Kofinanzierung der Breitbandförderung des Bundes unterstützt werden. Dies wird über die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 sichergestellt.

 

Insbesondere den Landkreisen im Betreiber-Modell gerät diese Entwicklung zum Nachteil. Die betroffenen Landräte haben sich mit Unterstützung des Landkreistags Baden-Württemberg daher auch massiv in die Diskussionen auf Landes- und Bundesebene eingebracht und konkrete Kernerwartungen und Forderungen formuliert.

 

Der folgende Auszug aus einem Rundschreiben des Landkreistag Baden-Württemberg vom 12.2.2019 fasst die derzeitige Problemlage zusammen:

 

[….] Die nun in Kraft tretenden Verwaltungsvorschriften (VwVen) führen zu einer Reihe von Problemen, die insbesondere bei denjenigen Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen zu Tage treten dürften, die bereits frühzeitig auf Basis der bisherigen Landesförderung im Betreibermodell in den Breitbandausbau eingestiegen sind. Hier drohen gravierende Nachteile, die vermeidbar gewesen wären. […]

Der Vorrang der Bundesförderung führt für die Antragsteller dazu, das sie zwingend die für die Beantragung von Fördermitteln im Bundesförderprogramm geltenden Rahmenbedingungen akzeptieren müssen, obwohl diese in starkem Maße von den im Landesförderprogramm geltenden Rahmenbedingungen abweichen. Konkret verlangt der Bund nicht nur eine Bemühenspflicht zur Veräußerung der Netze nach Ablauf des ersten Pachtvertrages, sondern sieht auch eine Reduktion der förderfähigen Kosten um die im Rahmen des ersten Pachtvertrages erwarteten Pachterlöse vor. Noch viel gravierender ist freilich die Forderung des Bundes nach einem Markterkundungsverfahren (MEV), das bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sein darf. Neue MEV indes geben privaten Telekommunikationsunternehmen die Möglichkeit, kommunale Ausbauvorhaben zu verzögern oder sogar dauerhaft zu blockieren. […]

Bei einem Wechsel in die Bundesförderung bedarf es daher für die baden-württembergischen Landkreise im Betreibermodell nun einer Bestandsschutzregelung. […] Den baden-württembergischen Landkreisen im Betreibermodell muss im Rahmen der Bundesförderung zugestanden werden, dass ihre Markterkundungen länger gelten, als dies anderswo im Bundesgebiet der Fall ist. […]

 

 

Grundsätzlich sollte in Deutschland ein vernünftiges Nebeneinander von privaten und kommunalen Investitionen unter Berücksichtigung des Primats der privaten Telekommunikationswirtschaft im Breitbandausbau herrschen. Dabei sind Vereinbarungen und Zusagen, auf die sich alle Beteiligten verlassen können sehr wichtig, um entsprechende Planungssicherheit zu erhalten. Um die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung anzugehen und Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen und außereuropäischen Staaten auf ein vergleichbares Niveau beim Glasfaserausbau zu bringen, müssen alle Synergien genutzt und Hemmnisse schnellstmöglich abgebaut werden. Das Breitbandkompetenzzentrum des Ostalbkreises wird sich im Verbund mit Komm.Pakt.Net und zahlreichen weiteren Landkreisen auch künftig dafür einsetzen, zielführende Lösungen für die Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Haushalte zu erreichen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Ausgaben für den Ausbau der Backbone-Infrastruktur sowie für sonstige Aufwendungen und Erträge sind im laufenden Haushaltsjahr im Finanz- und Ergebnishaushalt eingestellt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Karte Ausbaustand des Backbone-Netzes Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle 02

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A. Hahn

 

 

GB Geoinformation und

Landentwicklung      

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Eisenmann

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bb_TRasse - Kreistag (2592 KB)