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Vorlage - 028/2019  

 
 
Betreff: Landesförderung von Wohn-, Betreuungs- und Werkstattangeboten in der Behindertenhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
19.02.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Menschen mit Behinderungen wollen selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Lebensbereiche Wohnen und Arbeit. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen gestärkt, ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse frei zu wählen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Entsprechend dieser Vorgaben soll die Investitionsförderung zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen in den Stadt- und Landkreisen beitragen. Die Investitionsförderung dient dabei dem Land als Steuerungsinstrument, um die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg beim Auf- und Ausbau regionaler Angebote und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen.

 

Die seit 1. Januar 2013 geltende Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtungen ist durch Ablauf des Geltungszeitraums außer Kraft getreten und wurde zum 1. Januar 2019 durch die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen (VwV Dezentrale Angebote) ersetzt. Nach dieser Verwaltungsvorschrift können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau, die Modernisierung sowie der Ersatzneubau von Wohnangeboten, Förder- und Betreuungsgruppen, Werkstätten, innovative, inklusive Beschäftigungsangebote in Einrichtungen sowie innovative, inklusive Angebote der Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderung gefördert werden.

 

 

II. Wesentliche Änderungen durch die neue Verwaltungsvorschrift

 

Wesentliche Änderungen im Vergleich zur bisherigen Förderung sind insbesondere

 

        die Aufgabe der Differenzierung zwischen stationären und teilstationären Einrichtungen und dafür Übernahme der Begrifflichkeiten des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,

 

        die Aufnahme von Wohnangeboten für seelisch behinderte Menschen mit Unterbringungsbeschluss,

 

        der Verzicht auf die Erhöhung der Förderung von innovativen, inklusiven Wohnangebotenen,

 

        die Aufnahme der Grundsätze der Quartiersarbeit,

 

        die Vorlage eines Teilhabekonzeptes als Fördervoraussetzung,

 

        die Vorlage einer mit dem Standortkreis abgestimmten Stellungnahme der Standortgemeinde,

 

        die Anpassung der Kostenrichtwerte,

 

        die Einschränkung der Förderung von Ersatzneubauten und dem Brandschutz dienenden Modernisierungsmaßnahmen,

 

        die Einführung eines erhöhten Fördersatzes für neue gemeindeintegrierte Wohnangebote und Wohnstätten mit maximal 16 Plätzen,

 

        die Erhöhung des Fördersatzes für Werkstätten auf 40 % und für Modernisierungen von Werkstätten auf bis zu 30 %.

 

 

III. Auswirkungen für den Ostalbkreis

 

Die Fortsetzung der Landesförderung für Angebote der Behindertenhilfe ist grundsätzlich zu begrüßen. Da derzeit noch nicht abschließend geklärt ist, wie sich das Bundesteilhabegesetz und insbesondere die Aufteilung in Fachleistung und existenzsichernde Leistungen auf die Einrichtungsstruktur auswirken wird, sind die praktischen Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien aktuell nur schwer prognostizierbar.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ostalbkreis gewährt als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe Leistungen für Menschen mit Behinderung. Der Zuschussbedarf wird im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich rund 59 Millionen Euro betragen. Die Förderung von Wohn-, Betreuungs- und Werkstattangeboten in der Behindertenhilfe erfolgt aus Landesmitteln, Mitteln der Ausgleichsabgabe des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und aus Haushaltsmitteln des KVJS. Damit ist eine finanzielle Entlastung des kommunalen Haushalts und der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Einrichtungen verbunden. In den Jahren 2013 - 2018 wurden im Ostalbkreis 11 Projekte der Behindertenhilfe gefördert. Im Rahmen der investiven Förderung sind Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 6,4 Millionen Euro geflossen.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel