Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt
a) der Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis in Höhe von 80% der durch die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen vorgesehenen Kreditaufnahme mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich 225.000 € zuzustimmen.
b) auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o. g. Bürgschaft zu verzichten.
Sachverhalt/BegründungDer Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung vom 21.04.2018 auf Weisung des Kreistags der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung von Herrn Vorstand Thomas Schneider zum Geschäftsführer zugestimmt.Zunächst wird die Frauenarztpraxis Dr. Mickan Ellwangen mit Wirkung ab 01.01.2019 in Form eines MVZ betrieben und damit die Grundlage der Geschäftstätigkeit der MVZOstalb Kliniken gGmbH Ellwangen bilden.Die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen ist mit einem Eigenkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.Zum Start der Gesellschaft sind zunächst der Erwerb der Praxis (Sachwert und ideeller Wert) sowie die Anlaufkosten (Personalkosten, Miete und sonstige Praxiskosten werden zeitlich vor dem Eingang der ersten Erlöse aus der Patientenbehandlung fällig) zu finanzieren. Die Eigenkapitalausstattung reicht hierfür nicht aus, so dass eine Kreditaufnahme notwendig ist.Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen zu einer Kreditaufnahme in Höhe von bis zu 225.000 € ermächtigt.Mit einer Bürgschaft des Ostalbkreises wird die Neugründung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen mit den von der Bank als Voraussetzung für einen Kreditvertrag geforderten Sicherheiten ausgestattet.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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