Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2018 macht den Weg frei für das sogenannte Kooperationsmodell Baden-Württemberg.
Wesentliche Bestandteile sind die Herauslösung des Staatswaldes aus den Kreisforstämtern und Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit Sitz in Tübingen und die Fortführung der unteren staatlichen Forstbehörden bei den Kreisen als zweiten Strang. Mutmaßlich wird im Ostalbkreis ein Forstbezirk der AöR ihren Sitz erhalten. Für die Aufgabenerledigung übernimmt die AöR anteilig Forstpersonal. Die betreffenden Mitarbeiter vollziehen einen Dienstherrenwechsel zum Land. Die Waldarbeiter werden voraussichtlich vollständig in ein Arbeitsverhältnis zum Land übertreten. Für den nichtstaatlichen Waldbesitz bleiben die Unteren Forstbehörden bei den Landratsämtern zuständig. Von diesen geht neben einer umfassenden hoheitlichen Aufgabenerfüllung ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Waldbesitzer ohne eigene Betriebsverwaltung aus. Die Personalmaßnahmen werden im Zuge eines sogenannten Interessensbekundungsverfahrens sozialverträglich durchgeführt.
Für den Ostalbkreis wurde ein Konzept entworfen (Anlage), das im gewohnten Umfang ein komplettes Dienstleistungsangebot für die 42 Städte und Gemeinden einerseits und die rund 10.000 Privatwaldbesitzer andererseits vorsieht. Der Holzverkauf kann dabei im Auftrag des Kreises von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes (FSL) professionell besorgt werden.
Als Bestandteil des Aktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ wird die Waldpädagogik und Umweltbildung im Ostalbkreis gestärkt und ein Kompetenzzentrum gegründet. Dabei soll das Thema Klimaschutz und Klimawandel besondere Berücksichtigung finden.
Abhängig von den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen ist vorgesehen, die dezentrale Forstverwaltungsstruktur im Ostalbkreis aufrechtzuerhalten. Es sollen die Verwaltungsstandorte in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Bopfingen weitergeführt werden. Diesen zugeordnet sind insgesamt 19 Forstreviere, davon drei Kommunalreviere der Stadt Ellwangen und der Stadt Nördlingen.
Finanzierung und Folgekosten
Als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung werden die hoheitlichen Aufgaben vom Land finanziert (Finanzausgleichsgesetz).
Die Kosten für die Betreuungsleistungen für den Kommunal- und Privatwald sind grundsätzlich über Gebühren und Entgelte zu erwirtschaften.
Als Strukturhilfe erhält der Privatwald Fördermittel vom Land und der Kommunalwald einen finanziellen Ausgleich für die Gemeinwohlverpflichtung. Die Ausgestaltung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Förderrichtlinien liegt beim Land und ist derzeit im Gange.
Anlagen
Anlage Verantwortung für den Wald – Schaffung eines bedarfsgerechten
Sichtvermerke
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