Bürgerinformationssystem

Vorlage - 006/2019  

 
 
Betreff: Konzept zur Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Organisation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
25.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019-01-19 Richtlinie über die Gewährung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses zur ÖPNV-Nutzung

Antrag der Verwaltung

 

Der Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiter/innen des Landratsamtes Ostalbkreis als Freiwilligkeitsleistung ab dem 01.07.2019 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hat in den Jahren 2017/18 die Zertifizierung zum European Energy Award (EEA) erfolgreich durchlaufen und wurde im Februar 2019 als klimafreundliche Kommune ausgezeichnet. Eine Maßnahme aus dem EEA-Prozess ist die Förderung klimafreundlicher Mobilität im Dienst und auf dem Arbeitsweg.

Die Verwaltung hat daher das Ziel, dass der Ostalbkreis - als sozialer und umweltbewusster Arbeitgeber - seine Mitarbeiter/innen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die Einführung eines Jobtickets unterstützt. Dies soll einen Anreiz für die Mitarbeiterschaft bieten, für die Fahrt zur Arbeit und wieder nach Hause auf die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor zu verzichten und stattdessen auf den ÖPNV umzusteigen.

Durch die Einführung des Jobtickets möchte die Verwaltung einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten. Gleichzeitig soll dadurch der ÖPNV im Ostalbkreis gestärkt werden. Darüber hinaus würde die Bereitstellung eines Jobtickets die Attraktivität des Ostalbkreises als Arbeitgeber erhöhen. Zudem soll das Jobticket zu einer Entlastung der an den meisten Dienststellen der Landkreisverwaltung sehr angespannten Parkplatzsituation beitragen.

Die Ausgestaltung des Jobtickets soll über eine interne Richtlinie erfolgen. Die Richtlinie ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Förderung soll - analog zum Jobticket des Landes - 50 Prozent der Kosten einer Monatsfahrkarte zwischen Wohnung und Dienststelle, jedoch höchstens 30,-- Euro pro Monat betragen.

Aktuell nutzen 56 Mitarbeiter/innen der Landkreisverwaltung das OstalbMobil FirmenTicket. Sollten diese alle den vollen Zuschuss in Anspruch nehmen können, würden hierdurch folgende Kosten entstehen:

 56 Mitarbeiter/innen x 30,-- Euro x 12 Monate = 20.160,-- Euro/Jahr

Hinzu kommen weitere Mitarbeiter/innen, die bereits heute mit dem ÖPNV anreisen, jedoch kein FirmenTicket über die Landkreisverwaltung beziehen, z. B. weil sie von außerhalb des Ostalbkreises anreisen oder den Intercity nutzen möchten. Die Verwaltung hofft, durch die Einführung des Jobtickets die Zahl der ÖPNV-Nutzer in der Landkreisverwaltung auf 120 zu steigern. Hierdurch würden folgende Kosten anfallen:

 120 Mitarbeiter/innen x 30,-- Euro x 12 Monate = 43.200,-- Euro/Jahr

Im Haushaltsplan 2019 sind für die Einführung des Jobticckets 50.000,-- Euro bereitgestellt. Somit verbliebe ein Puffer von 6.800,-- Euro. Vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich nicht alle ÖPNV-Nutzer den monatlichen Höchstbetrag von 30,-- Euro ausschöpfen werden, würden die angesetzten Mittel damit für rund 150 Jobtickets ausreichen. Je nach Entwicklung der Nachfrage, soll der Haushaltsansatz in den Folgejahren angepasst werden.

Die Verwaltung empfiehlt, der Einführung eines Jobtickets für die Mitarbeiter/innen des Landratsamtes Ostalbkreis als Freiwilligkeitsleistung ab dem 01.07.2019 zuzustimmen und hierfür einen Betrag in ausreichender Höhe auch in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2019 sind für die Finanzierung des Jobtickets 50.000,-- Euro auf der Kostenstelle 1121000001 42619000 bereitgestellt.

 

 

 


Anlagen

 

Entwurf der Richtlinie über die Gewährung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses zur ÖPNV-Nutzung (Jobticket).

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Organisation

__________________________________________

 

Jenninger

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-01-19 Richtlinie über die Gewährung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses zur ÖPNV-Nutzung (45 KB)