Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2017 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2018 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.01.2018, Az. 14-2141.-2/09, wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2018 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 9.407.022 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts zum Ende des dritten Quartals 2018 ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2018 insgesamt 4,5 Mio. € berücksichtigt. Dieser Planansatz wird nicht ausreichend sein. Das Ergebnis der Kliniken Ostalb gKAöR wird mit einem Defizit in Höhe von rd. 12,0 Mio. € prognostiziert und wird daher maßgeblich das ordentliche Ergebnis beeinflussen.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen:
SchlüsselzuweisungenDer Haushaltsansatz für die Schlüsselzuweisungen 2018 wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Landes mit einem Kopfbetrag von 691 € je Einwohner errechnet. Dies ergab Zuweisungen in Höhe von 43.467.032 €. Aufgrund der Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung hat das Land mit Schreiben vom 22.05.2018 den Kopfbetrag auf 696 € je Einwohner erhöht. Der Mehrertrag von 1.113.814 € wurde bereits beim 2. Haushaltszwischenbericht (Stand 25.06.2018) dargestellt. Das Land hat am 21.11.2018 aufgrund der positiven Herbst-Steuerschätzung den Kopfbetrag um 1 € auf 697 € erhöht. Hieraus resultiert ein weiterer Ertrag in Höhe von 222.761 €. Bei den Schlüsselzuweisungen ergibt sich gegenüber dem Planansatz 2018 insgesamt eine Verbesserung um 1.336.579 €.
PersonalkostenFür Beamte wurde 2018 mit 2,675% gestaffelt kalkuliert (1. März 2018, 1. Mai 2018, 1. Juni 2018) und bereits bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt. Die im Haushalt 2018 berücksichtigte Erhöhung bei den Beschäftigten beträgt 2,4% ab 01.03.2018 und entspricht 2,0 % auf 12 Monate gerechnet. Der tatsächliche Tarifabschluss sieht laut Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) eine durchschnittliche Steigerung von 3,19 % ab 01.03.2018 vor. Zusätzlich erhalten die Entgeltgruppen 1-6 eine Einmalzahlung von 250 €. Der Mehrbetrag gegenüber der Kalkulation beläuft sich auf ca. 500.000 €.
ÖPNVDie Prognose im Bereich ÖPNV ist derzeit unter dem Planansatz, vor allem wegen der einmaligen und außerplanmäßigen Gutschrift aus der VVS-Tarifintegration (Bahnhof Lorch) für 2015-2017 in Höhe von 145.000 €. Jedoch erhöht die Anpassung der Haustarife den geplanten Zuschussbedarf.
Schülerbeförderung Im Bereich Schülerbeförderung sind die zum Schuljahreswechsel 2018/2019 erfolgten Veränderungen der Schülerzahlen und -ströme noch nicht abschließend in die Prognosen eingeflossen, weshalb es noch zu Änderungen beim Ausgleichsbedarf durch den Ostalbkreis kommen kann.
Hilfe zur Pflege Bei der Hilfe zur Pflege war Ausgangsbasis für den Planansatz im Haushalt 2018 die Hochrechnung vom Mai 2017. Damals wurde mit Blick auf einen Schiedsspruch zur stationären Pflege, der neue und stark verbesserte Personalschlüssel beinhaltete, mit deutlichen Vergütungserhöhungen gerechnet. Diese sind bislang nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten. Hinzu kommt, dass Hilfe zur Pflege für Menschen mit Pflegegrad 0 und 1 ab dem 01.01.2018 als Hilfe in anderen Lebenslagen zu verbuchen sind.
Eingliederungshilfe Das Ergebnis der Vergütungssatzverhandlungen wird zu einem Mehraufwand führen.
Hilfe in anderen Lebenslagen Durch die Änderung in der Verbuchung der Leistungen werden die Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege bei den Hilfen in anderen Lebenslagen zu zusätzlichen Aufwendungen führen. JobcenterFür 2018 wurde bei der Haushaltsplanung mit jahresdurchschnittlich 5.700 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Durch die anhaltend positive Lage auf dem Arbeitsmarkt kann jedoch von einem niedrigeren Jahresdurchschnitt ausgegangen werden. Aus diesem Grund wurde die Prognose gegenüber dem Planansatz nach unten korrigiert.
AsylbewerberunterbringungIm Rahmen der Besprechungen mit dem Land Baden-Württemberg zur Abrechnung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung (Spitzabrechnung) wurde den Landkreisen Anfang 2018 zur Vorgabe gemacht, die Aufwendungen für sog. Fehlbeleger als kommunale Leistungen zu verbuchen. Bei den Fehlbelegern handelt es sich um Flüchtlinge mit Status einer Duldung, die aber noch nicht zeitnah in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden konnten.
Zum 20.11.2018 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
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