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Vorlage - 251/2018  

 
 
Betreff: Förderung der Jugend- und Sozialarbeit
"Oderstraße 8" in Schwäbisch Gmünd - Bettringen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.12.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis fördert die zweite hauptamtliche Fachkraft in der ODERSTRASSE 8 ab 01.01.2019 wieder mit einem 100-prozentigen Stellenumfang. Die Förderung durch den Ostalbkreis beträgt 50 % des zuschussfähigen Entgelts (Arbeitgeberaufwand) und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich die Stadt Schwäbisch Gmünd in zumindest gleichem Umfang an den Personalkosten beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Die Anfänge der Jugendsozialarbeit in Schwäbisch Gmünd - Bettringen gehen bis Anfang der 1970er Jahre zurück. 1986 konnte das Gebäude in der Oderstraße 8 bezogen werden. Der frühere „Jugendtreff Bettringen - Nord-West“ firmiert heute unter dem Namen „ODERSTRASSE 8 - Jugend- und Sozialarbeit“.

 

Bei der Erschließung des Stadtteils Bettringen - Nord-West in den 1970er Jahren entstanden innerhalb kurzer Zeit über 1.000 neue Wohneinheiten. In den Folgejahren begann der Zuzug von überwiegend kinderreichen Aussiedlerfamilien. Innerhalb weniger Jahre trafen hier verschiedene Nationalitäten und Kulturen zusammen. Dies brachte soziale Probleme mit sich, von denen insbesondere die Kinder und Jugendlichen betroffen waren.

 

Die Einrichtung „ODERSTRASSE 8“ liegt in der Trägerschaft der Evangelischen Friedenskirchengemeinde und der Katholischen Kirchengemeinde St. Cyriakus in Schwäbisch Gmünd - Bettringen. Das Gebäude ist Eigentum der Stadt Schwäbisch Gmünd. Die Personalkosten werden je zur Hälfte von der Stadt Schwäbisch Gmünd und dem Ostalbkreis getragen. Die Stadt Schwäbisch Gmünd übernimmt zusätzlich einen Großteil der Bewirtschaftungskosten.

 

Das Angebotsspektrum der ODERSTRASSE 8 ist sehr breit gefächert und bezieht sich schwerpunktmäßig auf Kinder und Jugendliche. Neben den Angeboten in der ODERSTRASSE 8 werden in enger Kooperation mit Schulen und Schulsozialarbeit auch regelmäßige Arbeitsgruppen und Seminare (z.B. Gewaltprävention) durchgeführt.

 

 

II. Aktuelle Personalsituation

 

Der Ostalbkreis bezuschusst seit 01.08.1978 eine hauptamtliche Fachkraft und seit 01.12.1982 eine zweite hauptamtliche Fachkraft mit jeweils 50 % der Personalkosten. Außerdem wurde viele Jahre lang auch ein Zivildienstleistender - ebenfalls mit 50 % der anfallenden Kosten - bezuschusst. Anstellungsträger des Personals ist die katholische Kirchengemeinde St. Cyriakus Schwäbisch Gmünd - Bettringen.

 

Nach Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes im Jahr 2011 hat der Ostlabkreis ab 01.08.2012 einen „Zivi-Ersatz“ im Umfang von ca. 7 Stunden pro Woche bezuschusst und zwar unter der Voraussetzung, dass der vom Ostalbkreis bis dahin für einen Zivildienstleistenden gewährte Zuschuss nicht überschritten wird.

 

Die zweite hauptamtliche Stelle wurde ab Oktober 2005 auf Wunsch der Stelleninhaberin nur noch mit 75 % besetzt. Im Sommer 2006 wurde der Stellenumfang auf Antrag der Stelleninhaberin nochmal reduziert und zwar auf 50 %. Die Differenz wurde in den Folgejahren auf unterschiedliche Art und Weise „ausgeglichen“ (25 % Fachkraft, Vorpraktikant/in, Freiwilliges Soziales Jahr).

 

Das Katholische Verwaltungszentrum Schwäbisch Gmünd beantragt per E-Mail vom 25.07.2018, die zweite hauptamtliche Stelle künftig wieder mit einem Stellenumfang von 100 % zu bezuschussen.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

In der ODERSTRASSE 8 - Jugend- und Sozialarbeit in Schwäbisch Gmünd - Bettringen wird seit vielen Jahren eine wertvolle und unerlässliche Hilfe für die Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturkreise angeboten. Besonders wichtig ist es, für eine Chancengerechtigkeit insbesondere bei jungen Menschen zu sorgen. Zwischen sozialer Herkunft, Bildungsbiographie und einem erfolgreichen Lebensverlauf besteht ein enger Zusammenhang. Die ODERSTRASSE 8 leistet hier seit Jahren einen wichtigen Beitrag und ist somit zu einem unverzichtbaren Mosaikstein im sozialen Netz der Stadt Schwäbisch Gmünd geworden.

 

Die Landkreisverwaltung unterstützt daher den Antrag des Katholischen Verwaltungszentrums Schwäbisch Gmünd und schlägt vor, die zweite hauptamtliche Stelle ab 01.01.2019 wieder mit einem Stellenumfang von 100 % zu bezuschussen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Personalkostenzuschuss des Ostalbkreises wird im Haushaltsjahr 2019 rund

30.000 € betragen und ist im Haushaltsplan enthalten.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel