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Vorlage - 249/2018  

 
 
Betreff: Sanierung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:D e z e r n a t I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde im Jahr 1990 gegründet. Sie befindet sich in Schwäbisch Gmünd und ist seit 01.09.1994 in der alleinigen Trägerschaft des Ostalbkreises. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Vereinigten Gmünder Wohnungsbau GmbH und ist vom Ostalbkreis angemietet.

 

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Sie bietet Unterkunft und Schutz vor psychischer und physischer Gewalt in der Familie. Die Frauen und ihre Kinder werden vor Verfolgung der Männer geschützt und können hier zunächst einmal zur Ruhe kommen.

 

In der Frauen- und Kinderschutzeinrichtung werden die Frauen von den Sozialpädagoginnen dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und zu nutzen. Dadurch werden sie in ihrem Selbstwertgefühl aufgebaut und in die Lage versetzt, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam mit ihren Kindern selbständig zu planen. Die Sozialpädagoginnen sowie eine Erzieherin versuchen zusammen mit den Müttern, den Kindern neue positive Erlebnisse zu ermöglichen. Die emotionale Bindung zwischen Kindern und Müttern soll dadurch gestärkt werden. Die Kinder entdecken in der Einrichtung neue Freiräume, lernen aber gleichzeitig auch Grenzen kennen und erleben, wie Konflikte gewaltfrei gelöst werden können. Im Rahmen der wöchentlichen Hausversammlung findet soziale Gruppenarbeit statt. Regelmäßige Beratungsgespräche durch die Mitarbeiterinnen stärken und begleiten darüber hinaus die Frauen.

 

Die Einrichtung verfügt über 16 Plätze. Es können fünf Frauen mit bis zu 11 Kindern aufgenommen werden, wobei jede Frau mit ihren Kindern ein separates Zimmer bewohnt. In der Einrichtung sind 4 Mitarbeiterinnen in Teilzeit tätig, die sich zwei Büroräume teilen. Die beiden Büroräume werden auch als Besprechungs- und Beratungszimmer genutzt.

 

 

II. Sanierung

 

Bisher war die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung auf zwei Vollgeschossen mit jeweils 125 m² untergebracht. Zukünftig soll ein weiteres Vollgeschoss in die Nutzung mit einbezogen werden, so dass zukünftig eine Gesamtfläche von 375 m² zur Verfügung steht.

 

Dadurch ist es möglich, die bislang recht beengte Einrichtung zu entzerren und die zwischen den Bewohnerinnenzimmern liegenden Verwaltungs- und Besprechungsräume in einem separaten Stockwerk zu konzentrieren. Dadurch wird für die fünf Bewohnerinnenzimmer mehr Raum gewonnen und zusätzliche Nasszellen können die bisher gemeinsam genutzten Etagenbäder ergänzen. Zusätzlich zu den in den Bädern und Nasszellen vorhandenen Toiletten wird in den beiden Wohngeschossen jeweils eine separate Toilette mit Waschbecken installiert.

 

Durch die Einrichtung eines Hauswirtschaftsraums (Wasch- und Bügelzimmer) müssen hauswirtschaftliche Tätigkeiten zukünftig nicht mehr im Keller verrichtet werden. Für Kinderwägen wird ein separater Stauraum geschaffen.

 

Die bisher auf allen Stockwerken jeweils vorhandenen Erdgasthermen werden zurückgebaut und durch eine Zentralheizung mit Erdgaskessel im Untergeschoss ersetzt. Dadurch werden die gelegentlich bei Heizung und Warmwasser auftretenden Störungen beseitigt und es reduziert sich der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Im Zuge der Erneuerung der Heizung werden auch moderne Heizkörper eingebaut. Störanfällige sanitäre Anlagen werden erneuert. Weiterhin werden die Bodenbeläge erneuert sowie Wände und Decken neu gestrichen oder tapeziert.

 

Bei der Elektroverteilung, dem Stromleitungsnetz sowie dem EDV-Netzwerk für die Verwaltungsräume erfolgt ein Neuaufbau.

 

Über eine Türsprechanlage mit Videofunktion sowie eine moderne elektronische Schließanlage ist der Zutritt zukünftig einfacher zu überwachen und zu steuern. Bei Verlust der gegen Pfand ausgegebenen elektronischen Zugangsschlüssel müssen diese lediglich deaktiviert werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Aktuell wird die geplante Sanierung  mit der Vereinigten Gmünder Wohnungsbau GmbH als Eigentümerin des Gebäudes abgestimmt. Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtung des Ostalbkreises wurde mit einer zweckgebundenen Erbschaft bedacht, die mehr als ausreichend sein wird, um die auf den Landkreis entfallenden Sanierungskosten zu decken. Im Haushalt 2019 sind für die erforderliche Maßnahme 700.000 € eingestellt, die komplett über die Erbschaft abgedeckt sind.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin       

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Urtel
 

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat I

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Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel