Bürgerinformationssystem
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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss:
Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 94.932.359,39 € davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen26.603.345,51 € das Umlaufvermögen67.941.896,28 € davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital 3.675.650,20 € die Rückstellungen13.550.423,03 € die Verbindlichkeiten 65.691.254,72 €
Summe der Erträge 227.684.948,26 € Summe der Aufwendungen 240.412.521,90 € Jahresverlust lt. G+V - 12.727.573,64 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage für Abschreibungen1.198.012,62 € für Betriebsmittelzinsen22.150,74 € für Prüfungsgebühren 17.913,04 € Bilanzverlust -11.489.497,24 €
Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma-11.496.705,63 € davon Kliniken-11.526.818,65 € davon Pflegeheim Wachkoma30.113,02 €
Bilanzkreise Vermögensverwaltungen7.208,39 € davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen-73.909,44 € davon MediCenter Schwäbisch Gmünd75.034,16 € davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen22.223,90 € davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen-16.140,23 €
a) Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von
b) Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 30.113,02 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 73.909,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Ausgleich durch den Ostalbkreis erfolgt nicht.
d) Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 75.034,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
e) Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 22.223,90 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
f) Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von -16.140,23 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2017 wurde im Verwaltungsrat in der Sitzung am 10.07.2018 bekannt gegeben.
Die Jahresabschlussunterlagen gingen in elektronischer Form beim Geschäftsbereich Rechnungsprüfung am 20.07.2018 und 26.07.2018 ein. Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden im Juni 2018 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 16.11.2018 erstellt.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Kliniken mit E-Mail vom 23.10.2018 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach Rückmeldung durch den Vorstand und nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit dem Ressort Finanzen am 14.11.2018 erhielt die Kliniken Ostalb gkAöR mit Schreiben vom 19.11.2018 den endgültigen Schlussbericht, der auch den Fraktionssprechern des Verwaltungsrats übersandt wurde.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt: Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017 der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend § 102 d Abs. 2 GemO i. V. mit § 111 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 GemO i. V. mit § 48 LKrO, § 1 Abs. 1 Ziffer 2 GemPrO i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.
Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.
Gemäß den Beschlüssen des Kreistags vom 22.06.2004, 17.10.2006 und 14.10.2008 wurden die Bilanzen unter Verwendung der Jahresergebnisse aufgestellt.
Weitere Sondereffekte wie z. B. Umsatzsteuer-Rückerstattungen bei ambulant verabreichten Zytostatika sind in das Ergebnis mit eingeflossen.
Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Kliniken Ostalb gkAöR steht seitens des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung nichts im Wege.
Verlustausgleich für die Vermögensverwaltung Bopfingen
Im Bilanzkreis der Vermögensverwaltung Bopfingen wird die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilie Klinik am Ipf geführt. Die nicht vollständige Vermietung des Gebäudes (z. B. ehemaliger OP-Bereich der Klinik) und die in den vergangenen Jahren erforderlichen größeren Reparaturen und Instandhaltungen am Gebäude haben in den zurückliegenden Jahren zu einem Bilanzverlust geführt, der auf neue Rechnung vorgetragen bzw. vom Ostalbkreis ausgeglichen wurde. Auch das Wirtschaftsjahr 2017 wurde mit einem Verlust i. H. v. -16.140,23 € abgeschlossen.
Da weitere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude anstehen (z.B. Fensteraustausch, Fassadensanierung) und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Verluste durch Gewinne im Bilanzkreis ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr 2017 entstandenen Verlust i. H. von
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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