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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss:
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan fest.
Sachverhalt/Begründung
Der vom Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR aufgestellte Wirtschaftsplan 2019 wurde in der Sitzung des Kreistags am 6. November 2018 den Mitgliedern des Verwaltungsrats übergeben. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Verwaltungsrats am 4. Dezember 2018 über eine Präsentation.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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