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Vorlage - 239/2018  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.

 

Er empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes, des Landes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:

 

-         das Verwaltungsbudget

-         das Eingliederungsbudget

  • Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II
  • Sonderzuteilung für § 16e SGB II alte Fassung (unbefristeter

Beschäftigungszuschuss)

  • ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose

 

-         das Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS

-         die passiven Leistungen

  • Arbeitslosengeld II
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2019 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt.

 

Eine Zuteilung dieser Bundesmittel erfolgt erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2019. Dabei können die zugeteilten Mittel über den im Kreishaushalt veranschlagten Ansätzen liegen. Durch die vollständige Kostenträgerschaft im Bereich der Eingliederungsleistungen sowie die Übernahme von 84,8 % der Verwaltungskosten seitens des Bundes wirkt sich eine Änderung der beiden Budgets nur geringfügig auf den Kreishaushalt aus. Über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wird nach der endgültigen Zuteilung informiert.

 

Verwaltungsbudget

 

Für das Verwaltungsbudget stehen dem Jobcenter Ostalbkreis nach derzeitiger Planung Mittel in Höhe von 12.200.000 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 10.350.000 € Bundesanteil sowie 1.850.000 € kommunalem Finanzierungsanteil des Landkreises.

 

Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2019 Mittel in Höhe von 4.310.000eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 300.000 € sowie die Sonderzuteilung für die Ausfinanzierung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose in Höhe von 10.000 €.

 

Die Zuschüsse werden vollständig aus zusätzlichen Bundesmitteln finanziert. Seit der Haushaltseinbringung hat sich der Ansatz im Bereich Eingliederungsleistungen um  400.000 Euro erhöht. Dies ist im Grünen Deckblatt bei der Haushaltsverabschiedung noch zu berücksichtigen.

Im Vergleich zum Jahr 2018 ergibt sich eine deutliche Erhöhung des Eingliederungsbudgets um 554.500 €. Diese Erhöhung resultiert größtenteils aus den eingeplanten Mitteln für das neue Regelinstrument § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt).

 

Mit diesem Instrument können Leistungsbezieher, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug gestanden haben, gefördert werden. Die Förderung dauert fünf Jahre, wird in den ersten beiden Jahren 100 % des Mindestlohns bzw. des tariflichen Arbeitsentgelts betragen und wird dann jeweils in den Jahren drei bis fünf um jeweils 10 % reduziert. Der Bundestag hat das 10. Gesetz zur Änderung des SGB II - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt ab 01.01.2019 am 7. November 2018 beschlossen.

 

Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS

 

Der in den Jahren 2012 bis 2016 innerhalb des Landesarbeitsmarktprogramms durchgeführte Passiv-Aktiv-Transfer wurde im Jahr 2017 unter dem Namen Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT-PLUS) neu aufgelegt. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung hat der weiteren Beteiligung des Ostalbkreises mit 50 Teilnehmerplätzen bis zum 31.12.2019 bereits zugestimmt.

 

Die  Ausgaben für das Landesprogramm belaufen sich im Jahr 2019 auf maximal 240.000 €. Der Anteil des Landes beträgt dabei 180.000 €. Der Landkreis beteiligt sich nach Vorgabe des Landesprogramms mit einem kommunalen Zuschuss aus den eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung an den Arbeitgeber in Höhe von maximal 60.000 €.

 

Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber eine Förderung von bis zu 75 % des Bruttoarbeitsentgelts der Teilnehmer sowie die Erstattung der Kosten für die sozialpädagogische Betreuung. Diese werden über § 16e SGB II und somit vollständig aus Bundesmitteln ausfinanziert.

 

Durch das 10. Gesetz zur Änderung des SGB II - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt wird der §16e SGB II neu gefasst und ermöglicht eine Förderung von zwei Jahren mit 75 % im ersten und

50 % im zweiten Beschäftigungsjahr für alle, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren.

 

Durch diese Gesetzesänderung im Bereich §16e SGB II können jedoch nur noch bis 31.12.2018 freie Plätze im Rahmen des Passiv-Aktiv-Tausch PLUS besetzt werden.

 

Passive Leistungen

 

Der Planansatz 2019 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 37.900.000 € (2018: 40.900.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosen-geld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2019 wird mit jahresdurchschnittlich 5.200 prognostiziert (2018: 5.700). Der Haushaltsansatz  für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 25.068.000 € (2018: 27.303.000 €).

 

Durch die anhaltend positive Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresverlauf 2018 unter den vor Jahresfrist prognostizierten jahresdurchschnittlichen 5.700 und ist im Vergleich zum Jahr 2017 (5.600) nochmals gesunken. Daher sind derzeit im Jahr 2018 anstelle von höheren dementsprechend niedrigere Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Für das Jahr 2019 wird mit einer Verfestigung auf diesem Niveau gerechnet. Die Ansätze für das Arbeitslosengeld II sowie für die Kosten der Unterkunft werden daher im Vergleich zu den zu hoch veranschlagten Ansätzen 2018 deutlich reduziert.

 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beläuft sich für das Jahr 2019 auf voraussichtlich 10.980.000 €. Die prozentuale Beteiligung wurde für das kommende Jahr auf 48,3 % der laufenden Kosten der Unterkunft festgelegt. Hierin ist auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe, die vom Bund verlängerte Kostenerstattung für flüchtlingsbedingte Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft sowie ein Teil der Stärkung der Kommunalfinanzen enthalten. Ab dem Jahr 2019 wird jedoch der Großteil der vom Bund zur Stärkung der Kommunalfinanzen zur Verfügung gestellten Mittel anstatt über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft über erhöhte Umsatzsteueranteile an die Gemeinden ausgezahlt.  

 

Im Bereich Kosten der Unterkunft werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land sowie Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen) in Höhe von insgesamt  3.785.500 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2019 durch den Ostalbkreis 10.302.500 € beträgt.

 

Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz Kosten der Unterkunft auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Der Ansatz 2019 für Bildung und Teilhabe beträgt 735.000 € und bleibt damit im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert. Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und ist dort als Einnahme angesetzt.

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2019

Mittelansatz 2019

Mittelansatz 2018

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund

= 10.350.000 €

Ostalbkreis (KFA)

= 1.850.000€

12.200.000 €

11.750.000 €

+450.000 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

4.310.000 €

 

3.755.500 €

+554.500 €

Landesprogramm

PAT-PLUS

Land BW

= 180.000 €

Ostalbkreis

= 60.000 €

240.000 €

 

138.000 €

+102.000 €

Passive Leistungen Arbeitslosengeld II

Bund

= 35.495.000€

Rückforderungen

= 2.405.000 €

37.900.000 €

 

40.900.000 €

-3.000.000 €

Passive Leistungen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Bund

= 10.980.000 €

Land BW

= 1.790.000 €

Rückforderungen

= 1.995.500 €

Ostalbkreis

= 10.302.500 €

25.068.000 €

 

27.303.000 €

-2.235.000 €

Passive Leistungen Bildung und Teilhabe

Bundesbeteiligung in KdU enthalten

Rückforderungen

= 10.000 €

735.000 €

 

735.000 €

0 €

Gesamt

 

 

80.453.000 €

 

84.581.500 €

-4.128.500 €

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Tabellenübersicht

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier     

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel