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Vorlage - 238/2018  

 
 
Betreff: Umsetzung der neuen Empfehlungen zur Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.12.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2019 für alle Tagespflegekinder auf 6,50 € je Betreuungsstunde festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen wurde letztmals zum 01.05.2012 auf 5,50 € pro Betreuungsstunde für alle Tagespflegekinder erhöht (Jugendhilfeausschuss vom 23.04.2012, Ausschuss für Bildung und Finanzen vom 24.04.2012, Vorlage 054/2012).


Von den Akteuren der Kindertagespflege wird die Erhöhung der laufenden Geldleistung bereits seit längerer Zeit gefordert. Gleichzeitig wurde seitens des Städte- und des Landkreistags eine finanzielle Beteiligung des Landes auch für die Förderung der über Dreijährigen gefordert.


Am 24.07.2018 konnte in der gemeinsamen Finanzkommission von Land und Kommunen eine abschließende Einigung über den Pakt für gute Bildung und Betreuung erzielt werden. Der Pakt erfüllt Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und misst neben Handlungsfeldern wie Inklusion, Sprachförderung und Fachkräfteausbildung insbesondere der finanziellen und qualitativen Stärkung der Kindertagespflege eine hohe Bedeutung zu. Das politische Ziel des Ausbaus der Kleinkindbetreuung wird dabei folgerichtig durch die Landesförderung der Kindertagespflege auch für Kinder über drei Jahren erweitert. Das Land beteiligt sich an den Kosten der unter Dreijährigen im bisherigen Umfang von 68 % und der über Dreijährigen im Umfang von 50 %, bezogen auf die Erhöhung um 1 Euro (d.h. 0,50 € pro Betreuungsstunde).


Grundlage für die Förderung der Kindertagespflege sind gem. § 8b Abs. 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) die jeweils geltenden Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Zur Fortschreibung der Empfehlung wurde bereits Mitte 2016 eine landesweite Arbeitsgruppe unter Federführung des KVJS-Landesjugendamtes beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten. Nach abschließender Beratung in der landesweiten Arbeitsgruppe wurden die Empfehlungen nunmehr in den Gremien des Landkreistages und des KVJS beschlossen (Landesjugendhilfeausschuss am 11.10.2018, Sozialausschuss Landkreistag am 15.10.2018). Am 23.11.2018 wird die Empfehlung in der Sitzung des Städtetags beraten. Es ist davon auszugehen, dass auch dort ein zustimmender Beschluss gefasst wird.

 

Zentraler Bestandteil der Empfehlungen ist die Erhöhung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen von derzeit 5,50 € auf 6,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren, sowie von 4,50 € auf 5,50 € für die über Dreijährigen.

 

Da die Kindertagespflege im Ostalbkreis jedoch für Kinder über drei Jahren eine wichtige Ergänzung zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen darstellt - insbesondere dann, wenn deren Öffnungszeiten nicht den tatsächlichen Bedarf abdecken - ist die höhere Vergütung der Tagespflege auch für Kinder über drei Jahren zielführend, um diese Betreuung zu sichern.


Deshalb hat der Ostalbkreis, abweichend von den Empfehlungen, bereits mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.04.2012 (Vorlage Nr. 054/2012) für alle Betreuungsverhältnisse den höheren Betrag mit 5,50 € für unter- und über Dreijährige gewährt. Die Gleichbehandlung beider Altersgruppen sollte aus o. g. Gründen weiter beibehalten werden.

 

 

Nachfolgend statistische Daten im Überblick:

 

Stichtag

Betreute Kinder

davon U3

davon Ü3 (inkl. Schulkinder)

Aktiv tätige Tagespflege-personen (TPP)

Betreuungsverhältnisse pro TPP

01.03.2018

684

235

449

206

3,3

01.03.2017

749

239

510

227

3,3

01.03.2016

676

201

475

201

3,4

01.03.2015

588

163

425

195

3,0

01.03.2014

493

145

348

178

2,8

 


Finanzierung und Folgekosten

 

2018 werden die Nettoausgaben für Betreuungsleistungen in der Kindertagespflege (Vergütung an Tagespflegepersonen abzgl. Kostenbeiträge der Eltern) voraussichtlich 2.483.100 € betragen.

Die Mehrkosten durch die geplante Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen für alle Tagespflegekinder auf 6,50 € je Betreuungsstunde belaufen sich auf ca. 90.000 € jährlich. In den Haushaltsplan für 2019 wurden diese Mehrkosten bereits eingeplant.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel