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Antrag der Verwaltung
Die laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2019 für alle Tagespflegekinder auf 6,50 € je Betreuungsstunde festgesetzt.
Sachverhalt/Begründung
Die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen wurde letztmals zum 01.05.2012 auf 5,50 € pro Betreuungsstunde für alle Tagespflegekinder erhöht (Jugendhilfeausschuss vom 23.04.2012, Ausschuss für Bildung und Finanzen vom 24.04.2012, Vorlage 054/2012).
Zentraler Bestandteil der Empfehlungen ist die Erhöhung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen von derzeit 5,50 € auf 6,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde für Kinder unter drei Jahren, sowie von 4,50 € auf 5,50 € für die über Dreijährigen.
Da die Kindertagespflege im Ostalbkreis jedoch für Kinder über drei Jahren eine wichtige Ergänzung zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen darstellt - insbesondere dann, wenn deren Öffnungszeiten nicht den tatsächlichen Bedarf abdecken - ist die höhere Vergütung der Tagespflege auch für Kinder über drei Jahren zielführend, um diese Betreuung zu sichern. Deshalb hat der Ostalbkreis, abweichend von den Empfehlungen, bereits mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.04.2012 (Vorlage Nr. 054/2012) für alle Betreuungsverhältnisse den höheren Betrag mit 5,50 € für unter- und über Dreijährige gewährt. Die Gleichbehandlung beider Altersgruppen sollte aus o. g. Gründen weiter beibehalten werden.
Nachfolgend statistische Daten im Überblick:
Finanzierung und Folgekosten
2018 werden die Nettoausgaben für Betreuungsleistungen in der Kindertagespflege (Vergütung an Tagespflegepersonen abzgl. Kostenbeiträge der Eltern) voraussichtlich 2.483.100 € betragen. Die Mehrkosten durch die geplante Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen für alle Tagespflegekinder auf 6,50 € je Betreuungsstunde belaufen sich auf ca. 90.000 € jährlich. In den Haushaltsplan für 2019 wurden diese Mehrkosten bereits eingeplant.
Anlagen
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Sichtvermerke
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