Bürgerinformationssystem

Vorlage - 237/2018  

 
 
Betreff: Anerkennung der Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie (EATA) in Ellwangen als freier Jugendhilfeträger
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.12.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag der EATA vom 07.11.2018

Antrag der Verwaltung

 

Die „Europäische Ausbildungs- und Transferakademie (EATA) gGmbH“ mit Sitz in 73479 Ellwangen, Reinhardtstraße 28, wird gem. § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Anerkennung und Förderung als Träger der freien Jugendhilfe orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und an den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 07.09.2016.

 

Danach können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des

§ 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Jugend und Familie.

 

 

II. Antrag der „Europäischen Ausbildungs- und Transferakademie
(EATA) gGmbH“

 

Die Gesellschaft mit Sitz in 73479 Ellwangen hat mit Schreiben vom 07.11.2018 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

 

      eine Kopie der notariellen Beurkundung zur Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

      eine Kopie des Gesellschaftsvertrags,

      eine Kopie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung,

      eine Kopie zur Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Ulm und

      eine Kopie des Bescheids vom Finanzamt Aalen zur Gemeinnützigkeit sowie

      eine Kopie der Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe.

 

 

Die Präambel zum Gesellschaftsvertrag EATA konkretisiert die Ausgangssituation und die mit Politik und Bildung abgestimmten Ziele:

„Die Gesellschafter - Kolping Bildungswerk Baden-Württemberg e. V., die Stadt Ellwangen und der Ostalbkreis - haben sich partnerschaftlich an dem EFRE-Programm (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) in Baden-Württemberg auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des operationellen Programms Innovation und Energiewende für gemeinwohlorientierte Projekte beteiligt. Bildung und Integration von ausländischen Jugendlichen und Fachkräften sind in der Zielsetzung der EATA fest verankert und umfassen die Einrichtung und Leitung eines Bildungscampus mit der Querschnittsfunktion „Ausbildungswohnen“. Die Vertreter aus Politik und Bildung sehen in der EATA ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Instrument zur Entwicklung der Region, um einerseits das Angebot an qualifizierten Nachwuchs- und Fachkräften für Industrie, Dienstleistung und Handwerk bedarfsgerecht zu erhöhen und andererseits einen Beitrag zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in ausgewählten Ländern in Europa und der Welt zu leisten.“

 

Im Übrigen wird auf den ausführlichen und differenzierten Antrag der Geschäftsführung, Frau Dorothea Ewers und Herrn Ulrich Nagl, (siehe Anlage) verwiesen.

 

 

III. Aktuelle Situation

 

Im Schuljahr 2017-2018 waren 11 inzwischen volljährige UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) aus 7 unterschiedlichen Herkunftsländern durch den Geschäftsbereich Jugend und Familie in der EATA untergebracht. Davon besuchten 9 UMA die Schule und 5 erreichten einen Hauptschulabschluss. Alle 5 erhielten aufgrund einer sehr positiven Beurteilung zu den Praktika einen Berufsausbildungsvertrag.

Aktuell sind 6 UMA in der EATA wohnhaft und davon sind 4 UMA in einem Ausbildungsverhältnis; ferner eine Gruppe von Flüchtlingen aus Syrien und Eritrea, die ehemals in der Landeserstaufnahmestelle waren, eine Wohnsitzauflage erhielten und über das Jobcenter in die Integrationsmaßnahme vermittelt wurden.

 

 

IV. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Nachdem die „EATA“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und die drei Gesellschafter selbst in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe langjährig tätig sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die öffentliche Anerkennung der EATA als Träger der freien Jugendhilfe löst keine unmittelbaren Folgekosten aus.

 

 

 

 


Anlagen

 

Antrag der EATA vom 07.11.2018

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der EATA vom 07.11.2018 (10462 KB)