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Vorlage - 236/2018  

 
 
Betreff: Stromliefervertrag zwischen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen und der EnBW ODR für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021
Status:öffentlich  
Federführend:Hospitalstiftung zum Heiligen Geist   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss Kenntnisnahme
07.12.2018 
Sitzung des Stiftungsausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Stiftungsausschuss nimmt vom abgeschlossenen Vertrag zwischen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen/Jagst und der EnBW ODR über die Lieferung von Strom für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 vom 12.11.2018 in Höhe von insgesamt 152.556,50 € Kenntnis.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der zwischen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen/Jagst und der EnBW ODR abgeschlossene Stromliefervertrag vom 04.11.2015 für die Jahre 2016 bis 2018 läuft zum 31.12.2018 aus und musste neu ausgeschrieben werden.

 

Für den Belieferungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 galt entsprechend dem Stromliefervertrag zwischen der EnBW ODR und der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ein Arbeitspreis von 4,090 Cent je kWh zugrunde.

 

Ausgeschrieben wurde die Lieferleistung für die Zeit ab 01.01.2019 für 3 Jahre, da die Tendenz stark zu steigenden Preisen ersichtlich war.

 

Angeschrieben wurden die Stadtwerke Ellwangen, die Stadtwerke Aalen, die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd, EnBW ODR und EON am 06.11.2018.

 

Da die Strompreise aktuell sehr volatil sind, konnte lediglich eine Bindefrist bis 12.11.2018 bekommen werden.

 

Letztendlich war an den günstigsten Bieter die Vergabe zu erfolgen, in diesem Fall an die EnBW ODR über 3 Jahre zum Arbeitspreis von 5,438 Cent je kWh und somit zu voraussichtlichen Gesamtkosten ohne MwSt von jährlich 41.671,1764 € bzw. auf 3 Jahre für 152.556,50 €. Die Differenz zum jetzigen Vertrag mit der EnBW ODR beläuft sich je nach Verbrauch auf ca. +3.443,22 € jährlich, somit auf die Gesamtlaufzeit von 3 Jahren auf +10.329,66 €, was insgesamt Mehrkosten für das Schönborn Haus darstellen.

 

Entsprechend der Zuständigkeitsordnung für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen, Nr. 3.31 b, war der Vertrag vom Vorsitzenden der Hospitalstiftung, Herrn Landrat Klaus Pavel, zu unterschreiben, da dieser für den Vollzug des Wirtschaftsplans und für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Einzelfall sowie Änderungen oder Überschreitungen der Vergabesumme für Lieferungen und Leistungen über einen Gesamtvergabevertrag von bis zu 200.000 € im Einzelfall; gleichgestellt sind Änderungen oder Überschreitungen der Vergabesummen für Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von mehr als 200.000 € im Einzelfall, zuständig ist.


 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Hospitalgeschäftsführung

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Freytag

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel