Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.
Sachverhalt/Begründung
In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.
Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 19.053.032 € veranschlagt.
Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder
Sichtvermerke
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