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Vorlage - 234/2018  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019 - Jugendhilfehaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.12.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplanunterlagen für beratende Mitglieder

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.

 

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Anlage 7

14.532.968 €

33.586.000 €

 

Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 19.053.032 € veranschlagt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Haushaltsplanentwurf

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplanunterlagen für beratende Mitglieder (41916 KB)