Bürgerinformationssystem

Vorlage - 232/2018  

 
 
Betreff: Integrationsmanagement im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit dem Pakt für Integration wollen das Land und die Kommunen dem Umstand Rechnung tragen, dass viele der mit der Flüchtlingswelle in der Zeit vom 01.01.2015 bis 29.02.2016 ins Land gekommenen Menschen auf lange Sicht hier bleiben werden. Diese sollen bei ihrer Integration begleitet werden. Erforderlich hierfür sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase die gezielte Integration jedes Einzelnen einleiten.

 

Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Pakts für Integration umgesetzt. Damit wird eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. Das Integrationsmanagement sieht vor, die Integration der Flüchtlinge mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Es wird hierbei von dem Leitsatz „Fördern und Fordern“ ausgegangen. Erforderlich sind strukturierte Maßnahmen, die in einer möglichst frühen Phase gezielt die Integration jedes Einzelnen einleiten. Dabei sollen Integrationsmanager eine direkte und einzelfallbezogene Sozialbegleitung mit Hilfe eines individuellen Integrationsplans durchführen.
 

Vorrangig sollen Personen betreut werden, die im maßgeblichen Zeitpunkt nach Baden-Württemberg gekommen sind. Nach und nach soll dieses Angebot jedoch auf die anderen Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung ausgeweitet werden. Maßgabe hierfür sind die Bleiberechtschancen der Geflüchteten.

 

Dem Integrationsmanager obliegen hierbei u. a. folgende Tätigkeiten:
 

      Aufsuchende, niedrigschwellige und kultursensible Beratung, Sozialbegleitung im Alltag

      Kontaktaufnahme, Dokumentation und Erhebung der Sachverhalte, Bedürfnisse und Ressourcen

      Erstellen von Integrationsplänen und Zielvereinbarungen

      Unterstützung bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele

      Auswertung und Fortschreibung der Pläne in regelmäßigen Gesprächen

      Information über Integrations- und Beratungsangebote vor Ort

      Beratung in asylrechtlichen Fragen und sonstigen Bereichen des täglichen Lebens

      Enge Vernetzung mit den beteiligten Trägern

 

II. Umsetzung im Ostalbkreis
 

Der Sozialdienst des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung beim Landratsamt Ostalbkreis hatte bisher neben der Sozialbetreuung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften auch die Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung wahrgenommen. Durch diese durchgängige Begleitung der Flüchtlinge von Anfang an wurde und wird der individuelle Integrationsprozess der Geflüchteten bereits intensiv durch kreiseigenes Personal verfolgt. Es bot sich daher an, auch die Aufgaben des Integrationsmanagements auf die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Integration und Versorgung zu übertragen, die die Flüchtlinge schon bisher betreut hatten. Damit konnten nicht nur bereits bestehende persönliche Kontakte zu den Flüchtlingen, sondern auch bewährte Strukturen beim Landkreis genutzt werden. Somit ist eine zeitnahe und kreisweit flächendeckende Umsetzung der Ziele des Pakts für Integration gewährleistet.

Die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd nehmen die Aufgaben des Integrationsmanagements selbst wahr. Alle anderen Städte und Gemeinden im Ostalbkreis haben die Aufgabe des Integrationsmanagements auf den Landkreis übertragen.

 

Um einen einheitlichen Standard der Umsetzung innerhalb des Ostalbkreises zu erreichen, wurde eine gemeinsame Konzeption durch den Landkreis und die Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd erarbeitet, in der die Rahmenbedingungen festgelegt wurden. Es finden außerdem regelmäßige Abstimmungsgespräche auf der Arbeitsebene sowie zweimal jährlich ein Treffen der Steuerungsgruppe auf Leitungsebene statt. So ist eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit über die Zuständigkeitsgrenzen hinaus gewährleistet. Als weiteres verbindendes Element wird das vom Land finanzierte EDV-Programm der Firma Jobkraftwerk gemeinsam genutzt. Hier ist der Landkreis Auftragnehmer und stellt das Programm den Städten zur Verfügung.

 

 

C:\Users\Sabrina.Mayr\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\4BTTFFF9\SnipImage.JPG

Zum Stichtag 15.09.2017, der für die Stellenzuweisung durch das Land maßgeblich war, waren im Ostalbkreis insgesamt 613 Flüchtlinge im Rahmen des Integrationsmanagements zu betreuen, davon
 

        238 Flüchtlinge vom Landkreis (entspricht 3 Vollzeitstellenäquivalenten)

        250 Flüchtlinge von der Stadt Schwäbisch Gmünd
(entspricht 3 Vollzeitstellenäquivalenten)

        125 Flüchtlinge von der Stadt Aalen
(entspricht 1,5 Vollzeitstellenäquivalenten)

 

Die 3 Vollzeitstellen des Landkreises werden seit 01.03.2018 von insgesamt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem Stellenanteil zwischen 25 % und 41 % wahrgenommen. Diese Mitarbeiter waren bereits vorher für die Personen in der vorläufigen Unterbringung sowie in der kommunalen Unterbringung der jeweiligen Raumschaft zuständig. Somit kann die gewünschte Kontinuität und der Grundsatz „Integration begleiten in einer Hand von Anfang an“ gewährleistet werden. Die 1,5 Vollzeitstellen der Stadt Aalen wurden seit 01.04.2018 mit 3 Mitarbeiterinnen mit Stellenanteilen von 25 % bis 75 % besetzt. Die Stadt Schwäbisch Gmünd hat ihre 3 Vollzeitstellen mit 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollständig seit 01.06.2018 zu je 100 % besetzt.

Im Ostalbkreis werden derzeit (Stand 30.09.2018) 674 Personen auf ihrem Integrationsweg begleitet. Mit diesen Personen wurden insgesamt bereits 350 Integrationsvereinbarungen (eine pro Familie bzw. für jede erwachsene Einzelperson) geschlossen. Die durch Wegzug oder abgeschlossenen Integrationsprozess freiwerdenden Plätze im Integrationsmanagement werden, wie vom Land gewünscht, durch kommunalwohnende Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtswahrscheinlichkeit aufgefüllt.
 

Seit Beginn des Integrationsmanagements (01.03.2018) wurden fast 2.000 Gespräche mit den im Ostalbkreis zu betreuenden Flüchtlingen geführt, davon 1.106 Gespräche mit Einzelpersonen und 831 mit Familien.
 

Gesprächsinhalte, die dann auch zu konkreten Zielvereinbarungen geführt haben, waren unter anderem:
 

  • Sprachvermittlung
     

Bei allen Erwachsenen war und ist es Ziel, das Sprachniveau mindestens auf B1 zu erhöhen. Hierzu fanden Gespräche und Vermittlungen in Sprachkurse statt. 84 Personen konnten auf dem Weg zu einer Verbesserung ihres Sprachniveaus begleitet bzw. zum Besuch eines Sprachkurses ermutigt werden. Beim Erlernen der deutschen Sprache sind vor allem die fehlende Kinderbetreuung, die oftmals sehr weiten Wege und die langen Wartezeiten bis zum Beginn eines geeigneten Sprachkurses Hemmnisse für die Flüchtlinge.

 

  • Arbeitssuche, Qualifizierung und Ausbildungsplatzsuche
     

Es konnten 73 Personen in Arbeit bzw. Ausbildung in enger Zusammenarbeit mit den Regeldiensten wie Jobcenter, Agentur für Arbeit oder NIFO vermittelt werden.

Auch die Begleitung während der Ausbildung und nach Aufnahme einer Arbeit nimmt einen großen Raum im Integrationsprozess ein. Ziel ist es hierbei, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen bzw. den Arbeitsplatz langfristig zu behalten. Hier gilt es insbesondere, kulturspezifische Hemmnisse (z.B. unterschiedliches Zeit- und Rollenverständnisse) in Gesprächen mit den Arbeitgebern und den Flüchtlingen zu überwinden.
 

Schwierig gestaltet sich das Thema Erwerbstätigkeit, Arbeits- und Ausbildungsplatz bei Flüchtlingen, die (noch) kein gesichertes Bleiberecht in Deutschland haben. Hier stehen vor allem bundesgesetzliche Regelungen (z.B. fehlende Beschäftigungserlaubnisse aufgrund ausländerrechtlicher Sanktionen) und fehlende Sprachkenntnisse einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt entgegen.

Gerade bei Frauen wird oft die Kinderbetreuungssituation als Hinderungsgrund angeführt. Aber auch das klassische Rollenverständnis der zugewanderten Frauen muss häufig erst thematisiert werden, bevor die Qualifikation für den Arbeitsmarkt vorangebracht werden kann. 

 

  • Schulbesuch der Kinder
     

Die Begleitung im Schul- und Bildungsprozess der Kinder und Jugendlichen ist die Grundlage für deren gelungenen Integrationsprozess. Die Integrationsmanager begleiten die Eltern unter anderem bei Gesprächen und ggf. beim Elternabend und sind somit Mittler zwischen der Schule und dem Flüchtling. So können insbesondere Förderbedarfe schnell erkannt und zielorientiert umgesetzt werden (z. B. Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Sonderpädagogischer Bedarf).

 

  • Wohnsituation
     

Von den zum Stichtag zu betreuenden Personen für das Integrationsmanagement haben bereits 578 Wohnraum in den Kommunen des Ostalbkreis gefunden bzw. wurden obdachlosenrechtlich von den Städten und Gemeinden untergebracht. Gerade die Verbesserung der bestehenden Wohnsituation vor Ort stellt für viele Flüchtlinge ein wichtiges Ziel dar. Der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum in besserer Infrastruktur bzw. dem Auszug aus der obdachlosenrechtlichen Unterbringungen ist sehr groß. Dies stellt die Betroffenen aber auch vor besondere Herausforderungen, bei denen eine engmaschige Begleitung notwendig erscheint. So muss zuerst angemessener Wohnraum gefunden werden, aber auch der eigenverantwortliche Umgang mit Themen wie Heizung, Müllentsorgung oder der Einhaltung der Hausordnung sollte eingeübt werden.

 

  • Soziale und gesellschaftliche Integration
     

Neben Themen wie Arbeit, Wohnen, Sprache und Bildung ist ein weiterer Bereich im Integrationsprozess die gesellschaftliche und soziale Integration. Hierzu gehört neben der Kontaktpflege im Wohnumfeld auch die Vermittlung in Vereine und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements der Geflüchteten. Gerade das Engagement in Vereinen, das bei uns zum normalen Lebensalltag gehört, ist für diesen Personenkreis etwas Fremdes. Daher ist hier viel Überzeugungsarbeit und eine langsame Annäherung notwendig, um einen Erfolg zu erzielen. Es ist den Integrationsmanagern im Berichtszeitraum trotzdem gelungen, 10 erwachsene Personen verlässlich in Vereine zu vermitteln.

 

Bei Kindern gelingt dieser Zugang leichter. Diese werden unter anderem gezielt in Ferienprogramme und Ferienfreizeiten vermittelt, wo oftmals Kontakte und Freundschaften mit einheimischen Kindern geschlossen werden. Schlüssel für die Vermittlung unter anderem in Sportvereine ist der persönliche Kontakt, zum Beispiel in der Schule im Rahmen der Ganztagesbetreuung.

 

In 1.333 Problemlagen wurde engmaschig mit den vorhandenen Regeldiensten zusammengearbeitet bzw. an diese weitergeleitet. Zu diesen Regeldiensten gehören u.a.
 

      Jobcenter

      Agentur für Arbeit

      NIFO

      Sprachkursträger

      Schulen

      Anerkennungsberatung

      Migrationsberatung

      Ausländerbehörde

      Wohlfahrtsverbände

      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

      Psychologische Beratungsstellen

      Erziehungsberatung

      Schuldnerberatung

      Suchtberatung

      Frühe Hilfen des Geschäftsbereichs Jugend und Familie

 

Auch die Netzwerkarbeit vor Ort und die Einbindung von Ehrenamtlichen ist beim Integrationsmanagement ein wichtiger Baustein. Gerade die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vor Ort (Gemeinde, örtliche Vereine, Ehrenamtliche, örtliche Gewerbetreibende etc.) ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Integrationsmanagements. Fast 1.400 Netzwerkkontakte dokumentieren dies.

 

Beim Integrationsmanager sollten idealerweise alle Fäden zusammenlaufen, so dass dieser dann den Integrationsprozess jedes Einzelnen steuern kann.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Ostalbkreis werden durch das Land für die Dauer von zwei Jahren 7,5 Vollzeitstellenäquivalente für die Aufgaben des Integrationsmanagements aus den Mitteln des „Paktes für Integration“ finanziert. Davon erhalten die Stadt Aalen für 1,5 Stellen, die Stadt Schwäbisch Gmünd und der Ostalbkreis für jeweils 3 Stellen einen Personalkostenersatz pro Förderjahr. Das Land hat bereits eine Weiterförderung der Stellen über den Förderzeitraum hinaus signalisiert.

 

 


Anlagen

 

---

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Betz

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel