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Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsrat empfiehlt und ermächtigt den Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR:
a) Dem Wirtschaftsplan der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH für das Jahr 2018 in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH zuzustimmen.
c) Dem Wirtschaftsplan der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH für das Jahr 2018 in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen zuzustimmen.
Anmerkung: Der Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH und der Aufsichtsrat der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH tagt am 07.11.2018. Über die Beschlussempfehlung an den Gesellschafter wird in der Sitzung des Verwaltungsrats mündlich berichtet.
Sachverhalt/Begründung
a) Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH
Die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH hat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 erstellt. Gemäß § 10 Abs. 1 f) des Gesellschaftsvertrages ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan zu verabschieden.
Im Wirtschaftsplan 2018 sind alle bekannten und erwarteten Erlöse und Kosten berücksichtigt worden.
Der Wirtschaftsplan sieht einen betrieblichen Rohertrag in Höhe von 2.569.600 € sowie Gesamtkosten in Höhe von 2.544.300 € vor. Das geplante Betriebsergebnis 2018 beträgt 25.300 €.
b) Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH
Die Geschäftsführung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH hat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 erstellt. Nach § 10 f) des Gesellschaftervertrags ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan zu verabschieden.
Im Wirtschaftsplan 2018 sind alle bekannten und erwarteten Erlöse und Kosten berücksichtigt worden.
Der Wirtschaftsplan sieht einen betrieblichen Rohertrag in Höhe von 1.756.700 € und Gesamtkosten in Höhe von 1.741.100 € vor. Damit ergibt sich ein geplantes Ergebnis von 15.600 €.
In Folge von Neuregelungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden ab dem 1.10.2018 die Vertrags- und Leistungsbeziehungen zwischen der Kliniken Ostalb gkAöR und der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH sowie der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH neu ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass ab dem 1.10.2018 die bei den Kliniken Ostalb beschäftigten MitarbeiterInnen in den von den Servicegesellschaften bewirtschafteten Bereichen (Altverträge vor Gründung der Servicegesellschaften) an die Servicegesellschaften zur Wahrnehmung deren Aufgaben gestellt werden.
Aufgrund der notwendigen eigenständigen organisatorischen Neuausrichtung der Servicegesellschaften sind alle erforderlichen Leistungsbestandteile zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften zu verrechnen und in der Wirtschaftsplanung abzubilden. Die Planansätze der Jahre 2018 ff. sind somit nicht mehr direkt mit den Planansätzen der Vorjahre vergleichbar.
Anlagen
Anlage 1: Wirtschaftsplan der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH 2018 Anlage 2: Wirtschaftsplan der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH 2018 Sichtvermerke
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