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Vorlage - 188-2/2018  

 
 
Betreff: Linienbündelungskonzept - Beschluss über Laufzeitentreppe

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
188/2018
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Kreistag
16.10.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anhoerung Laufzeitentreppe Linienbündel
Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren Linienbündelungskonzept - Beschluss über Laufzeitentreppe

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt wie vorgeschlagen die Laufzeitentreppe zur Harmonisierung der Linienbündelung.

 

 

 

Anmerkung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 17. September 2018 den Beschluss dem Kreistag bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorbemerkung und Hintergrund

 

Am 15. Mai 2018 beschloss der Kreistag die Aktivierung der im „Nahverkehrsplan 2014 für den Ostalbkreis“ verankerten Linienbündelungskonzeption. Linienbündel haben den Zweck, die darin befindlichen Konzessionen in einem verkehrlich sinnvollen Zusammenhang in ihrer Laufzeit zu harmonisieren. Somit laufen alle Genehmigungen zum selben Zeitpunkt aus und können dann zusammengefasst an ein sich bewerbendes Unternehmen vergeben werden.

 

Ein Nahverkehrsplan (NVP) ist naturgemäß ein lebendiges, sich fortentwickelndes Konstrukt. Folglich ergab sich hinsichtlich der Bündelungskonzeption nach der Verabschiedung des NVP im Juni 2014 die Problematik, dass die damalige Laufzeitentreppe, heute, nach Aktivierung der Bündelung, nicht mehr vollumfänglich nutzbar erscheint, da die im NVP aus dem Jahr 2014 enthaltenden Harmonisierungszeitpunkte mit einer Ausnahme überholt sind.

 

In der Zwischenzeit wurden Genehmigungen mit einer Geltungsdauer von jeweils lediglich sechs, anstatt der maximal denkbaren zehn Jahren, wiedererteilt.

 

Analoge Fallkonstellationen sind landesweit nicht bekannt. Zur Sicherstellung eines rechtlich einwandfreien Verfahrens schrieb der Geschäftsbereich Nahverkehr daher einen entsprechenden, Rechtsfragen beinhaltenden Fragenkatalog aus. Das sowohl günstigste, als auch inhaltlich vielversprechendste Angebot erstellte die Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart. Prof. Dr. Holger Zuck ist Fachanwalt für Verwaltungs- und Verkehrswirtschaftsrecht und genießt ein hohes Ansehen sowohl von Seiten von Aufgabenträgern, als auch von Seiten der Unternehmerschaft.

 

 

2. Rechtsgutachten

 

Das Gutachten hatte vor allem das Ziel, den genehmigungsrechtlichen Umgang mit aktuellen und künftigen Konzessionsanträgen in Hinblick auf die beschlossene Laufzeitenharmonisierung zu klären. Als Resultat erging u.a. die Empfehlung, eine angepasste Laufzeitentreppe via Kreistagsbeschluss legitimieren zu lassen.

 

Hieraus resultierend wurde nach § 8 Abs. 3 PBefG i.V.m. §§ 11, 12 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Baden-Württemberg das Anhörverfahren durchgeführt. In einer Frist von zwei Wochen wurden die konzessionierten Busunternehmen, die Ostalb-Kommunen sowie sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen aufgerufen (vgl. 4.). Dieses „vereinfachte Verfahren“ ergab sich aus dem Umstand, dass die wesentlichen Grundzüge der Planung des NVP 2014 nicht berührt werden.

 

 

3. Laufzeitentreppe

 

Harmonisierte Laufzeiten spiegeln sich letztlich in einer Laufzeitentreppe wider, nach der zeitlich geordnet geregelt wird, zu welchem Zeitpunkt das jeweilige Bündel harmonisiert und neu vergeben wird. Folgende Bündelungszeitpunkte sind beabsichtigt:

 

 

 

 

Hierzu folgende Anmerkungen zur Reihenfolge und Systematik:

 

Das Bündel „Aalen-Stadt“ besitzt den Harmonisierungszeitpunkt 01.08.2021, ist noch über die Festlegungen des NVP 2014 erreichbar und liegt somit an erster Stelle. Um eine angemessene Vorbereitung sicherstellen zu können, wurde der Bündelungszeitpunkt um ein Jahr verschoben und auf den 01.08.2022 fixiert.

 

Die Bündel „Ellwangen Ost“ und „Kapfenburg-Bopfingen“ haben die darauffolgenden Harmonisierungszeitpunkte und befinden sich deshalb an zweiter und dritter Stelle. Bei den anschließenden Bündeln galt das Kriterium einer möglichst gleichmäßigen räumlichen Verteilung.

 

Es ist lediglich ein Bündelungszeitpunkt pro Jahr vorgesehen. Dies entspricht der eindeutigen Empfehlung anderer Landkreise, die bereits wettbewerbliche Verfahren und Vergaben durchführen. Auf diese Weise lässt sich sowohl die ordnungsgemäße Vergabe, als auch die Wahrung der mittelständischen Interessen gewährleisten.

 

Der jeweilige Startzeitpunkt, der 1. August eines jeden Jahres, dient dazu, der hohen Bedeutung des Schülerverkehrs zu genügen.

 

 

4. Stellungnahmen

 

Zum Anhörungsverfahren (siehe Anlage) gingen insgesamt zwölf Stellungnahmen ein. Darüber hinaus ergaben sich noch einige telefonische Nachfragen. Der geringe Rücklauf ist sicherlich auch der Ferienzeit geschuldet. Aufgrund des terminlichen Korsetts war ein zeitlich anderes Verfahren jedoch nicht umsetzbar.

 

Insgesamt sechs Städte und Gemeinden verfassten eine Stellungnahme, darüber hinaus vier Busunternehmen, ein Nachbarlandkreis sowie der Fahrgastbeirat.

 

Drei Stellungnahmen formulierten einen Widerspruch, welche als unbegründet gewertet werden. Eine Synopse findet sich im Anhang. Dort ist auch die entsprechende Kommentierung und Bewertung seitens der Landkreisverwaltung hinterlegt.

 

 

5. Weiteres Verfahren

 

Im Falle der Zustimmung wird die Genehmigungsbehörde anstehende Konzessionsanträge entlang der beschlossenen Laufzeitentreppe erteilen. Im Herbst erfolgt die Vorbereitung zur anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Vor allem die zwischenzeitlich geänderten Schulstandorte und Schülerströme sollen hierbei untersucht und eine angepasste Planung geprüft werden. Gegenüber dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung erfolgt eine laufende, den Entwicklungen angepasste Berichterstattung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

- Anhörung Laufzeitentreppe Linienbündel

- Stellungnahme zum Anhörungsverfahren
  „Linienbündelungskonzept- Beschluss über Laufzeitentreppe“

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

__________________________________________

 

Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

__________________________________________

 

Wagenblast

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anhoerung Laufzeitentreppe Linienbündel (2234 KB)    
Anlage 1 2 Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren Linienbündelungskonzept - Beschluss über Laufzeitentreppe (158 KB)    
Stammbaum:
188/2018   Linienbündelungskonzept - Beschluss über Laufzeitentreppe   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
188-2/2018   Linienbündelungskonzept - Beschluss über Laufzeitentreppe   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage