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Vorlage - 208/2018  

 
 
Betreff: Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen im Ostalbkreis 2018 und Belagsprogramm 2019 - 2022
- Tischvorlage -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag
16.10.2018 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
23.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur ZEB 2018
Anlage 2 zur ZEB2018

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen im Ostalbkreis 2018 zur Kenntnis und verweist diesen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem von der Verwaltung daraus abgeleiteten mittelfristigen Belagssanierungsprogramm 2019 - 2022 zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Vorbemerkung

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau hat nach den Zustandserfassungen und -bewertungen in den Jahren 2006, 2010 und 2014 in diesem Jahr wieder eine Straßenzustandserfassung und -bewertung (ZEB) der 475 km Kreisstraßen durchführen lassen. Mit der ZEB 2018 wurde die Heller Ingenieurgesellschaft, Darmstadt, die auch die letzten ZEB an Bundes- und Landesstraßen im Auftrag des Landes durchgeführt hat, beauftragt. Die messtechnische Erfassung des Fahrbahnzustandes fand im März 2018 mit einem Messfahrzeug der TÜV Rheinland Schniering GmbH statt. Die Fahrbahnoberfläche wurde dabei mit einem Laser abgescannt und daraus ein dreidimensionales Bild der Fahrbahn errechnet. Gleichzeitig wurden die Fahrbahn und das Umfeld fotografisch erfasst.

 

Daraus lassen sich objektive Messwerte für

 

  • die allgemeine Unebenheit in Längsrichtung
  • die Spurrinnentiefe
  • die fiktive Wassertiefe
  • die Risse in der Fahrbahn
  • die Restschadensfläche (Flickstellen, Schlaglöcher, Abbrüche)

 

ermitteln.

 

Aus diesen Messdaten wurden über Normierungskurven Noten für die einzelnen Kriterien ermittelt und diese zunächst zu einem Gebrauchswert (GEB) und einem Substanzwert (SUB) aggregiert. Der Gebrauchswert beschreibt den Komfort und Sicherheit mit der die Strecke zu befahren ist. So können z. B. sehr rissige Straßen, die aber sonst eben sind, eine gute Note beim Gebrauchswert haben (niedriger Zahlenwert). Der Substanzwert ist ein Maß für das oberflächige Schadensbild und die Dauerhaftigkeit der Fahrbahn. Sehr rissige Strecken erhalten hier hohe, d.h. schlechte Noten. Die Skala bei Gebrauchs-, Substanz- und Gesamtwert reicht von 1 = sehr gut bis 5 = schlecht. Aus der Überlagerung des Gebrauchswertes und des Substanzwertes entsprechend einer Matrix wird ein Gesamtwert (GW) gebildet, wobei die jeweils schlechtesten Werte durchschlagen. Es werden insgesamt 4 Zustandsklassen gebildet:

 

  • GW      < 1,50Basiswert nach Herstellung (neuwertig)
  • GW1,50 - 3,49kein spezieller Beobachtungsbedarf (gut - befriedigend)
  • GW3,50 - 4,49Beobachtung und Analyse empfohlen (noch ausreichend)
  • GW4,50 - 5,00Einzelprüfung empfohlen (Handlungsbedarf)

 

 

Ergebnisse der Zustandserfassung und -bewertung 2018 (ZEB 2018)

 

Der Mittelwert der Gesamtwerte beträgt 3,45 und liegt damit noch im grünen Bereich. Dabei befinden sich 14,6 % aller Strecken in einem sehr guten, d.h. neuwertigen, und 31,4 % in einem guten bis befriedigendem Zustand. Bei 17,2 % der Strecken ist eine Beobachtung und Schadensanalyse empfohlen. Bei 36,8 % ist eine Einzelprüfung angeraten, die feststellt, in welcher Art und Weise und wie schnell eine Sanierung erfolgen sollte.

 

Die Ergebnisse sind in Abb. 1 grafisch dargestellt.

Abb. 1: Zustandsnoten prozentuale Verteilung

 

 

Insgesamt sind 46 % aller Strecken in einem befriedigenden Zustand oder besser, in den Ortsdurchfahrten sind dies nur 26,4 %. Im Bereich der freien Strecken sind mit 51,8 % der Strecken, also mehr als die Hälfte der 475 km Kreisstraßen ohne nennenswerte Mängel.

 

Das deutlich schlechtere Ergebnis innerhalb der Ortsdurchfahrten resultiert aus der Vielzahl der Aufgrabungen für Leitungsgräben und Hausanschlüsse und beeinflusst das Gesamtergebnis nicht unerheblich, haben die Ortsdurchfahrten mit 111 km Länge doch einen Anteil von 23,4 % am Gesamtnetz.

 

In Anlage 2 ist das Streckennetz mit seinen Zustandsnoten dargestellt, die Noten wurden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

 

Die in 2014 kommunizierten deutlich besseren mittleren Zustandsnoten der damaligen ZEB basieren auf einem anderen Berechnungsverfahren. Da die Vorschriften für die ZEB seither verändert wurden, sind sie nicht vergleichbar. Das Ingenieurbüro hat deshalb die Daten aus 2014 mit der neuen Berechnungsmethode aufgearbeitet, um dennoch einen Vergleich zu ermöglichen.

 

Gegenüber 2014 hat sich der Fahrbahnzustand aller Kreisstraßen minimal verschlechtert. Damals betrug der mittlere Gesamtwert 3,33. Ursachen dieser Verschlechterung dürften die zunehmenden Verkehrsbelastungen, die extremeren Witterungsverhältnisse, das insgesamt zunehmende Alter der Fahrbahnflächen und die bereits erwähnte zunehmende Anzahl von Leitungsaufgrabungen, aber auch eine seit einigen Jahren schlechter werdende Bitumenqualität sein. Die Fahrbahnflächen haben heute nicht mehr die Dauerhaftigkeit früherer Jahre.

 

 

 

Budgetplanung

 

Szenario: Der Fahrbahnzustand im Netz soll nicht schlechter werden

 

In einem weiteren Schritt haben die Heller Ingenieure einen von der zuvor dargestellten Durchschnittsnote abweichenden Pavement-Management-System-Index ermittelt GW (PMS). Dieser wird aus den erhobenen Daten nach einem anderen Verfahren ermittelt und dient zur Betrachtung von Szenarien zur Budgetplanung (was passiert, wenn welche Summen investiert werden). Dieser Budgetbetrachtung wurden aktualisierte Baupreise hinterlegt. Der ermittelte GW (PMS) beträgt 2,37. Auch hier gilt: je niedriger der Wert, desto besser der Netzzustand.

 

In der Summe ergibt sich in den 6 Jahren des betrachteten Planungszeitraums von 2019 bis 2024 ein Finanzierungsbedarf von zusammen 14,05 Mio. € für das Szenario „2,37 halten“, d.h. es müssen durchschnittlich 2,34 Mio. € pro Jahr investiert werden. Es erfordert dabei zu Beginn höhere Investitionen, die bis zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2024 geringer ausfallen können und dann nur noch etwas mehr als 50 % des Wertes von 2019 betragen. Wichtig dabei ist die hohe Anfangsfinanzierung, um ein zwischenzeitliches Unterschreiten des Indexwertes zu verhindern.

 

Zum Vergleich: in den 6 Jahren von 2013 bis 2018 wurden für Fahrbahndeckenerneuerungen insgesamt 9,89 Mio. €, d.h. 1,65 Mio. € pro Jahr investiert. Allerdings müssen hier noch die anteiligen Beträge für Fahrbahndecken hinzugerechnet werden, die im Zuge von Ausbaumaßnahmen finanziert worden sind. Diese belaufen sich zusammen etwa auf 2,65 Mio. €, d.h. auf 0,44 Mio. € pro Jahr, sodass im Durchschnitt Mittel in Höhe von 2,09 Mio. € pro Jahr in die Fahrbahndeckenerneuerung investiert worden sind.

 

 

Belagsprogramm 2019 - 2022

 

Anhand dieser Szenarienbetrachtung und der Bewertungsergebnisse hat der Geschäftsbereich Straßenbau nach Besichtigung der Strecken unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und nach Abschätzung der voraussichtlichen Sanierungskosten des jeweiligen Streckenabschnittes ein Belagssanierungsprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 entwickelt.

 

Dieses sieht vor in

 

  • 20193,360 Mio. €
  • 20202,145 Mio. €
  • 20212,160 Mio. €
  • 20222,170 Mio. €

 

also insgesamt 9,835 Mio. € zu investieren. Im Durchschnitt sind dies 2,46 Mio. € pro Jahr.

 

Weitere 1,20 Mio. € kommen in den nächsten 4 Jahren im Rahmen von Ausbauvorhaben als Fahrbahndeckenanteil hinzu, so dass zusammen 2,76 Mio. € pro Jahr in die Fahrbahnen der Kreisstraßen investiert werden können.

 

Damit sollte sich eine Verbesserung bis auf einen GW (PMS) von 2,23 erreichen lassen. Dies setzt voraus, dass der Mittelwert von 2,76 Mio. € pro Jahr auch nach Ablauf der MIFRIFI 2019 - 2022 in den Jahren 2023 und 2024 finanziert werden kann.

 

Das Belagsprogramm ist in Anlage 1 dargestellt.

 



Finanzierung und Folgekosten

 

Das Belagsprogramm wird im Rahmen der MIFRIFI in den Haushalten 2019 bis 2022 finanziert.

 

  • 20193,360 Mio. €
  • 20202,145 Mio. €
  • 20212,160 Mio. €
  • 20222,170 Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1 - Belagsprogramm 2019 - 2022

Anlage 2 - Karte

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Straßenbau

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Weiß

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 zur ZEB 2018 (68 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 zur ZEB2018 (7762 KB)