Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2017 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2018 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.01.2018, Az. 14-2141.-2/09, wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2018 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 9.407.022 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts zum Ende des dritten Quartals 2018 ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2018 insgesamt 4,5 Mio. € berücksichtigt. Dieser Planansatz wird nicht ausreichend sein. Das Ergebnis der Kliniken Ostalb gKAöR wird maßgeblich das ordentliche Ergebnis beeinflussen.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen:
PersonalkostenFür Beamte wurde 2018 mit 2,675% gestaffelt kalkuliert (1. März 2018, 1. Mai 2018, 1. Juni 2018) und bereits bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt. Die im Haushalt 2018 berücksichtigte Erhöhung bei den Beschäftigten beträgt 2,4% ab 01.03.2018 und entspricht 2,0 % auf 12 Monate gerechnet. Der tatsächliche Tarifabschluss sieht laut Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) eine durchschnittliche Steigerung von 3,19 % ab 01.03.2018 vor. Zusätzlich erhalten die Entgeltgruppen 1-6 eine Einmalzahlung von 250 €. Der Mehrbetrag gegenüber der Kalkulation beläuft sich auf ca. 500.000 €.
ÖPNVDie Prognose im Bereich ÖPNV ist derzeit unter dem Planansatz, vor allem wegen der einmaligen und außerplanmäßigen Gutschrift aus der VVS-Tarifintegration (Bahnhof Lorch) für 2015-2017 in Höhe von 145.000 €. Jedoch ist nicht absehbar inwieweit die Anpassung der Haustarife den geplanten Zuschussbedarf noch erhöhen werden.
Schülerbeförderung Im Bereich Schülerbeförderung können die zum Schuljahreswechsel 2018/2019 erfolgten Veränderungen der Schülerzahlen und -ströme noch nicht kalkuliert werden, weshalb es noch zu Änderungen beim Ausgleichsbedarf durch den Ostalbkreis kommen kann.
Hilfe zur Pflege Bei der Hilfe zur Pflege war Ausgangsbasis für den Planansatz im Haushalt 2018 die Hochrechnung vom Mai 2017. Damals wurde mit Blick auf einen Schiedsspruch zur stationären Pflege, der neue und stark verbesserte Personalschlüssel beinhaltete, mit deutlichen Vergütungserhöhungen gerechnet. Diese sind bislang nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten. Hinzu kommt, dass Hilfe zur Pflege für Menschen mit Pflegegrad 0 und 1 ab dem 01.01.2018 als Hilfe in anderen Lebenslagen zu verbuchen sind.
Eingliederungshilfe Das Ergebnis der Vergütungssatzverhandlungen wird zu einem Mehraufwand führen.
Hilfe in anderen Lebenslagen Durch die Änderung in der Verbuchung der Leistungen werden die Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege bei den Hilfen in anderen Lebenslagen zu zusätzlichen Aufwendungen führen. JobcenterFür 2018 wurde bei der Haushaltsplanung mit jahresdurchschnittlich 5.700 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Durch die anhaltend positive Lage auf dem Arbeitsmarkt kann jedoch von einem niedrigeren Jahresdurchschnitt ausgegangen werden. Aus diesem Grund wurde die Prognose gegenüber dem Planansatz nach unten korrigiert.
AsylbewerberunterbringungIm Rahmen der Besprechungen mit dem Land Baden-Württemberg zur Abrechnung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung (Spitzabrechnung) wurde den Landkreisen Anfang 2018 zur Vorgabe gemacht, die Aufwendungen für sog. Fehlbeleger als kommunale Leistungen zu verbuchen. Bei den Fehlbelegern handelt es sich um Flüchtlinge mit Status einer Duldung, die aber noch nicht zeitnah in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden konnten.
Zum 19.09.2018 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
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