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Vorlage - 192/2018  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktprogramm 2019 des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
09.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ausgangssituation und Allgemeines

 

Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis für die Verwendung der Haushaltsmittel des Bundes bei Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm 2019 vorgestellt.

Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2019 des Jobcenter Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht.

Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen Ende 2018 zu rechnen.

 

Die Abweichungen zwischen Planung und Prognose 2018 von 490.700 Euro sind bedingt durch eine höhere Zuteilung von flüchtlingsbedingten Sondermitteln, der Zuteilung von Haushaltsausgaberesten des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit im Sommer 2018 sowie Rückzahlungen an das Jobcenter.

 

Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2019

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenter Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, den Entwicklungen des Arbeitsmarkts, den Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate und über 72 Monate

        Flüchtlinge

 

als Zielgruppe für das Arbeitsmarktprogramm 2019 festgelegt.

 

Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen aber abbaubaren Hemmnissen sowie Maßnahmen in Verbindung mit Gesundheitsförderung geplant.

 

Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen

 

Das Thema Gesundheit wird bei den Menschen im Hartz IV-Bezug immer wichtiger. Hier gilt es kluge Strategien zu entwickeln, die berufliche Integrationsmaßnahmen und Gesundheitsförderung verbinden. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige Projekte umgesetzt werden. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickeln Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des SGB V. Die Maßnahmen ergänzen verschiedene jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden ebenfalls mit einbezogen. Diese Festlegungen wurden im Arbeitsmarktprogramm entsprechend berücksichtigt.

 

Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei

 

Unter dem Motto „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“ steht das Projekt Freiwillig dabei. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit zu bieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z.B. in der Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, in der Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten angesiedelt. Das Projekt wird unterstützt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmer/innen mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.

 

Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2019

 

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenter Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.

 

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick

 

Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung

 

Mit 1.492.000 Euro sind 37,3 % der Eingliederungstitel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen müssen für 2019 ausgeschrieben werden oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.

 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) sind fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen, an denen die Teilnehmer durch individuelle Gutscheine teilnehmen können, müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch als Gruppenmaßnahmen ausgeschrieben wurden, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmeform sind die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung, sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu fördern. Außerdem müssen die produktionsorientierten Tätigkeiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher. Für Flüchtlinge sind 130.000 Euro im Mittelansatz AVGS enthalten. Die individuelle Vorgehensweise mit diesem Instrument ermöglicht es, geflüchtete Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung oder auch parallel oder im Anschluss ergänzend stattfinden. Mit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen werden insgesamt rund 600 Menschen jährlich aktiviert, unterstützt und an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt. Im Arbeitsmarktprogramm 2019 wurde bei diesen Maßnahmen besonders Wert auf Individualität in Verbindung mit aufsuchender Integrationsarbeit gelegt.

 

60.000 Euro wurden für Dienstleistungen des ärztlichen Dienstes und des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit eingeplant. Die Dienstleistungen sind arbeitsmedizinische und psychologische Begutachtungen zum Leistungsvermögen und Fallbesprechungen zwischen Ärzten, Psychologen und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters. Durch diese Maßnahmen können die knappen Ressourcen noch passgenauer und zielgerichteter für die Kunden eingesetzt werden.

 

Maßnahmen zur Qualifizierung

 

Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitsuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen jedoch nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen kognitiven oder persönlichen Voraussetzungen.

 

Der Mittelansatz im Bereich der klassischen Qualifizierungen beträgt mit 120.000 Euro (3 % der Eingliederungsleistungen) daher 100.000 Euro weniger als im Vorjahr. Die Reduzierung ist dem Jahr für Jahr sinkenden Kundenpotenzial geschuldet. Unter den wenigen potenziellen Teilnehmern, entscheiden sich zudem einige eher für eine Arbeitsaufnahme bzw. geben die Maßnahmen frühzeitig zugunsten einer Tätigkeit im Helferbereich auf. Häufig gibt es auch Abbrüche wegen Überforderung und/oder gesundheitlichen Problemen.

 

Schwerpunkte sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung. Insbesondere Alleinerziehende sollen durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt werden. Im Ansatz sind auch Mittel für 20 Flüchtlinge enthalten.

 

Beschäftigung begleitende Leistungen

 

Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 1.258.000 Euro

(31,5 % der Eingliederungsmittel) geplant. Der gegenüber 2018 deutlich erhöhte Mittelansatz ergibt sich zum Einen aus der Teilnahme am Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg „Neue Chancen am Arbeitsmarkt“. Dem Landkreis wurden 50 Förderplätze für den sog. Passiv-Aktiv-Tausch vom Land bewilligt. Das Jobcenter setzt das Programm als „Jobinitiative Ostalbkreis“ seit 2017 um. Bis Ende 2019 wurden bereits Landesmittel bewilligt. Aktuell können damit 50 benachteiligten Menschen im Ostalbkreis eine Beschäftigungschance am ersten Arbeitsmarkt geboten werden. Die für die Jobinitiative benötigten Eingliederungsmittel für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die sozialpädagogische Betreuung belaufen sich in 2019 auf 250.000 Euro.

 

Den größten Mittelansatz nimmt in 2019 das neue Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - ein. Mit diesem Instrument können Leistungsbezieher, die in den letzten 8 Jahren mindestens 7 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben gefördert werden. Die Förderdauer beträgt 5 Jahre und wird in den ersten beiden Jahren 100% des Mindestlohns bzw. des Arbeitsentgelts betragen. In den Förderjahren 3-5 wird der Zuschuss an den Arbeitgeber dann jeweils um 10% reduziert. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Vorschrift wird jedoch am 01.01.2019 in Kraft treten. Im Eingliederungsbudget werden hierfür 825.000 € für die Förderung von 37 Arbeitsplätzen eingeplant. Perspektivisch strebt das Jobcenter in einem Zeitraum von 5 Jahren die Förderung von 150 Arbeitsplätzen am sozialen Arbeitsmarkt an. Die Arbeitsplätze sollen bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und in kleinerem Umfang bei besonders sozial engagierten Unternehmen entstehen.

 

Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 300.000 Euro und dem auslaufenden ESF-Bundesprogramm in Höhe von 10.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 1.560.000 Euro an Eingliederungsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Spezielle Maßnahmen für Jüngere

 

Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 3,8 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch auf rund 11 % des Budgets, dies entspricht 446.000 Euro. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,3 %. Maßnahmen für Jugendliche sind in den Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung enthalten. Die Erhöhung der speziellen Maßnahmen ergibt sich aus einer Erhöhung der Plätze für die Einstiegsqualifizierung sowie einer neuen Maßnahme zur Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher nach § 16h SGB II. Diese Maßnahme soll Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese heranführen. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“ etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Großen Kreisstädten Aalen und Schwäbisch Gmünd wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von 97.000 € in 2019 fortgeführt werden.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beträgt 0,8 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 30.000 Euro. Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Rehabilitanden häufiger den Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren. Der Ansatz der Inklusion wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Nur noch sehr vereinzelt werden spezielle Reha-Maßnahmen benötigt.

 

Beschäftigung schaffende Maßnahmen

 

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.

 

Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten und sozialpädagogische Betreuung) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 300.000 Euro und entspricht 7,5 % des Eingliederungstitels.

 

 

Der Schwerpunkt der Eingliederungsleistungen liegt in 2019 deutlich in der Förderung von Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit. Die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Arbeitsgelegenheiten umfassen zusammen mit den Altbindungen über 2 Millionen Euro. Das entspricht rund 50% des Budgets. Im Bereich der Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt sollen weniger Gruppenmaßnahmen zugunsten von individuelleren Ansätzen gefördert werden.

 

Altbindungen aus den Vorjahren

 

Im Arbeitsmarktprogramm 2019 sind Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 650.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte und langfristigen Zuschüsse zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber.

 

Ausgaben ohne Sonderzuteilungen

 

Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2019 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 4.000.000 Euro.

 

Zweckgebundene Sonderzuteilungen

 

Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2019 Sonderzuteilungen für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 300.000 Euro sowie Sonderzuteilungen zur Ausfinanzierung des ESF-Bundesprogramms in Höhe von 10.000 Euro. Die Zuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden. Die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg für die Jobinitiative Ostalbkreis finden im Haushaltsplan des Ostalbkreis Berücksichtigung.

 

Gesamtsumme Eingliederungsmittel

 

Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2019 insgesamt 4.310.000 Euro zur Verfügung.     


Finanzierung und Folgekosten

 

Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung mit 4.000.000 Euro und die Sonderzuteilungen mit 310.000 Euro werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Arbeitsmarktprogramm 2019 des Jobcenter Ostalbkreis in Zahlen.

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Koch

 

 

Sozialdezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel