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Vorlage - 190/2018  

 
 
Betreff: Gutachten der Interessensgemeinschaft Schienenkorridor
Stuttgart - Nürnberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
17.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
16.10.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, sich an den Kosten zur Erstellung eines Gutachtens zum Ausbau des Schienenkorridors zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

Seit der Gründung im Jahr 2013 ist es erklärtes Ziel der Interessengemeinschaft, die Stärkung des Nah- und Fernverkehrs entlang des Schienenkorridors, sowohl auf der Rems- und Oberen Jagstbahn, wie auch auf der Murrbahn, voranzutreiben. Perspektivisch unerlässlich ist daher eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP). Von Seiten des Landes wurden beide Achsen zum BVWP angemeldet. Um eine Aufwertung des Angebotes zu erreichen, sind infrastrukturelle Maßnahmen (Beseitigung der eingleisigen Streckenabschnitte etc.) unerlässlich.

 

 

Bisherige Untersuchung

 

Die bisher stattgefundenen Planungsüberlegungen des Bundes zu den Ertüchtigungsszenarien werden seitens der Interessengemeinschaft als unzureichend betrachtet. Erfreulicherweise fiel die notwendige Kosten-Nutzen-Untersuchung positiv aus. Kern der Analyse war die Betrachtung des Ausbaus von Neigetechnik und eine darauf basierende Variantenuntersuchung zwischen beiden Strecken mit dem Hauptziel der Erreichung der schnellsten Reisezeit zwischen Stuttgart und Nürnberg.

 

Wenig überraschend wird die schnellste Fahrzeit auf der kürzeren Murrbahn erreicht, sofern lediglich in Schwäbisch Hall - Hessental gehalten wird. Bei eingesetzter Neigetechnik ließe sich die Reisezeit um 4-6 Minuten verkürzen, wenngleich die Neigetechnik an sich als höchst umstritten (teuer und anfällig) gilt.

 

Alles in allem blieben bei der Studie wesentliche Elemente unberücksichtigt, weshalb Konsens innerhalb der Interessensgemeinschaft herrscht, eine eigene, umfassendere Untersuchung durchführen zu lassen.

 

 

Ergänzende Studie

 

Die Studie soll einen Spannungsbogen zwischen dem gewünschten Angebot einerseits und der dafür erforderlichen Infrastruktur andererseits schlagen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie ein solches Angebot fahrplantechnisch konstruiert werden muss. Im Fokus stehen u.a. die verbesserten Anschlussmöglichkeiten in Nürnberg in Richtung Berlin, welche heute mit ca. 40 Min. Umsteigezeit viel zu lang ausfallen, um die neue Schnellfahrstrecke Nürnberg - Erfurt - Berlin adäquat nutzen zu können. Zudem soll eine betriebs- und volkswirtschaftliche Betrachtung unter Berücksichtigung des Fahrgastpotentials durchgeführt werden. Dies blieb bislang aus. Beide Linien werden hierbei gleichermaßen, auch jenseits des kontroversen Neigetechnik-Einsatzes, beachtet. Grundsätzlich soll auch erforscht werden, wie anhand überschaubarer, punktueller Infrastrukturmaßnahmen, Verbesserungen möglich und in ein Gesamtkonzept integrierbar wären. Der Interessensverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn verfasste eine ähnlich gelagerte Studie mit dem Ziel eines abgestimmten Zielkonzeptes. Die Ergebnisse waren für den politischen Prozess von großem Nutzen.

 

Die organisatorische Federführung liegt beim Ostalbkreis, die fachliche Unterstützung leistet die Geschäftsstelle der Interessensgemeinschaft beim Regionalverband Ostwürttemberg. Eine inhaltliche Abstimmung geschieht zwischen den beteiligten Landkreisen und dem Verkehrsministerium. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Jahr zu rechnen, die Kosten werden anteilig (drei Landkreise zzgl. VM) getragen.


Finanzierung und Folgekosten

 

In der entsprechenden HH-Stelle des Jahres 2019 ist ein Betrag von zunächst 50.000 Euro zu hinterlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel