Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Dem Antrag von Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Josef Rettenmaier auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. August 2019 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle des Sozialdezernenten des Ostalbkreises auszuschreiben.
Sachverhalt/Begründung
Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Josef Rettenmaier wurde am 26. März 1996 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Sozialdezernenten gewählt und übt diese Funktion seit 16. April 1996 in hervorragender Weise aus. Herr Rettenmaier hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. August 2019 schriftlich beantragt. Herr Rettenmaier erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen und hat einen Rechtsanspruch auf Versetzung in den Ruhestand.
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Aufgrund der Verantwortung, die mit der Funktion des Sozialdezernenten verbunden ist, ist eine nahtlose Nachbesetzung der Stelle ohne zeitliche Verzögerung erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle auszuschreiben. Die Stelle des Sozialdezernenten ist nach Besoldungsgruppe B 2 Landesbesoldungsgesetz bewertet und im Stellenplan ausgewiesen. Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||