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Vorlage - 167-2/2018  

 
 
Betreff: Zukünftige Organisation der patientenfernen Dienstleistungen der Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
24.09.2018 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR beschließt auf Weisung des Kreistags:

 

  1. Auf Grundlage des Gutachtens von Rödl & Partner erfolgt eine Neuordnung der Servicegesellschaften bis zum Sommer 2019. Eine entsprechende Konzeption schlägt der Vorstand dem Verwaltungsrat zur Wahrnehmung der strategischen Aufgaben als Gesellschafter vor.

 

  1. Der Vorstand als Gesellschafter der Servicegesellschaft Stauferklinikum (SGS) und der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik (SGSAVKE) wird ermächtigt, die Zustimmung zur Änderung der Dienstleistungsverträge mit der Kliniken Ostalb gkAöR zu erteilen, um die Tätigkeit der Servicegesellschaften über den 30.09.2018 hinaus sicherzustellen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 über die zukünftige Organisation der Servicegesellschaften an den Kliniken beraten. Aufgrund eines kurzen Vorlaufs der Beratungsunterlagen und den gutachterlichen Erläuterungen in der Sitzung durch Rödl & Partner, wurde mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden einvernehmlich vereinbart, die abschließende Entscheidung im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 24.07.2018 zu treffen. Hierdurch bestand auch noch die Möglichkeit einer intensiveren Diskussion innerhalb der Fraktionen. Auf Weisung des Kreistags ist nun der Beschluss über die zukünftige Organisation der patientenfernen Dienstleistungen der Kliniken Ostalb gkAöR zu fassen.

 

Ausgangssituation

 

Die Servicegesellschaften des Stauferklinikums (SGS), sowie der St. Anna-Virngrund-Klinik (SGSAVKE) sind zu 100% Töchter der Kliniken Ostalb gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts.

 

Die Kliniken Ostalb gkAöR hält mit 51% die Mehrheit der Anteile an der Ostalb-Klinikum Service-GmbH (OAKS). Weitere 49% werden bislang von der Klinikdienste Süd GmbH (KDS) gehalten.

 

Die drei Kliniken beziehen einen Großteil der patientenfernen Dienstleistungen (wie z. B. Reinigung, Küche etc.) derzeit von rechtlich eigenständigen Servicegesellschaften. Im Rahmen des Zusammenschlusses der Kliniken zur gemeinnützigen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts wurde eine Umstrukturierung der Servicegesellschaften geprüft und ein mittel- und langfristiger Weg auch unter Berücksichtigung des derzeit begonnenen Sanierungsprozesses betrachtet.

 

 


Die OAKS ist die größte Servicegesellschaft mit ca. 162 Mitarbeitern gefolgt von der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH mit ca. 69 Mitarbeitern und der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik mbH mit ca. 48 Mitarbeitern. Da in allen drei Ausgründungen kein Betriebsübergang vereinbart wurde, sondern nur die Einstellung neuer Mitarbeiter in die Servicegesellschaften, sind noch einige Mitarbeiter der Kliniken Ostalb gkAöR heute in den entsprechenden Aufgabengebieten der Servicegesellschaft beschäftigt. Diese Stellen werden bei Ausscheiden sukzessive in den Servicegesellschaften nachbesetzt.

 

Die OAKS hat einen Betriebsrat, ebenso die SGS. Diese haben mit ver.di Berlin Haustarifverträge abgeschlossen. Die SGSAVKE wendet den Gebäude-Reinigungstarifvertrag an.

 

 

Gutachten zum optimalen Zukunftskonzept der Servicegesellschaften

 

Das Unternehmen Rödl & Partner wurde beauftragt, auf der Basis des gegenwärtigen Ist-Zustandes gutachterlich einen optimalen Weg aufzuzeigen, der mittel- und langfristig für die Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR zu empfehlen ist und dabei auch den aktuellen Konsolidierungskurs berücksichtigt.

 

Rödl & Partner haben in ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Wesentlichen drei Zukunftsmodelle identifiziert und diese gegenübergestellt.

 

Modell I

 

 

 

 

 

 

 

 


Modell II

 

 

 

 

 

 

Modell III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

 

 

Das Gutachten von Rödl & Partner empfiehlt im Modell III grundsätzlich die Fortführung der patientenfernen Dienstleistungen in Servicegesellschaften, um sonst anfallende Mehrkosten zu begrenzen. Die Beibehaltung des Status quo wird mit dem Beschlussantrag Ziffer 2 angestrebt.

 

Darüber hinaus werden von Rödl & Partner Empfehlungen zur künftigen Organisationsstruktur und Neustrukturierung der Servicegesellschaften ausgesprochen. Diese werden aktuell vom Vorstand bewertet und eine Konzeption gemäß Ziffer 1 des Beschlussantrags erstellt. Die Konzeption wird nach deren Fertigstellung vom Vorstand in den Verwaltungsrat eingebracht und zum Beschlussfassung empfohlen.

 

 

 

Weiteres Vorgehen/nächste Schritte

 

Geschäftsmodell der OAKS ist die Einbindung eines privaten Mitgesellschafters (KDS), der über Rahmen- und Dienstleistungsvereinbarungen auch Managementleistungen miteinbringt. Leistungen und Mitgesellschaftereigenschaft wurden für den Zeitraum von 15 Jahren in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben, bei dem KDS 2004 den Zuschlag erhielt. Die Vertragsbindung läuft zum 30.06.2019 aus, sodass nach diesem Zeitpunkt zu erbringende Leistungen erneut ausgeschrieben werden müssen.

 

Aufgrund dieses Datums bietet es sich an, eine zukunftsweisende Umstrukturierung der bestehenden drei Servicegesellschaften vorzunehmen.

 


Aktuell ist die Organisation der SGS und der SGSAVKE in der Form ausgestaltet, dass davon auszugehen ist, dass die Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit an die Kliniken Ostalb) erfüllt werden. Durch die Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gültigen Regelungen ist eine Arbeitnehmerüberlassung der SGS und der SGAVKE nur noch bis 30.09.2018 möglich. Zum 01.10.2018 würden die Mitarbeiter der Gesellschaften durch einen gesetzlich formulierten Betriebsübergang auf die Kliniken Ostalb übergehen. Mit dem Übergang würde dann auch die Tarifstruktur der Kliniken Ostalb gelten.

 

Durch organisatorische Änderungen, die in der Verantwortung der Geschäftsführung auf Seiten der Servicegesellschaften und des Vorstands auf Seiten der Kommunalanstalt liegen (Beauftragung der Servicegesellschaften mit den kompletten Dienstleistungen, Vorhalten der hierfür erforderlichen Betriebsmittel, Leitungsverantwortung etc. also die eigenständige Organisation der Leistungserbringung) kann und muss sichergestellt werden, dass die Servicegesellschaften in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleiben können, bis ab 01.07.2019 die neue Gliederung erfolgt.

 

Die Anstaltssatzung der Kommunalanstalt sieht in § 9 Abs. 3 lit. l) eine Zustimmung des Verwaltungsrats für die Ausübung des Stimmrechts des Vorstands in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Tochtergesellschaften vor. Für die Änderung der Dienstleistungsverträge wird aus Sicht der Servicegesellschaften möglicherweise ein entsprechender Gesellschafterbeschluss erforderlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender

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Heisig

 

 

Vorstandsvorsitzender      

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Janischowski

 

 

Vorstand und Geschäftsführer
der Servicegesellschaften
Stauferklinikum mbH und
St. Anna-Virngrund-Klinik mbH

 

 

 

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Schneider

 

 

Verwaltungsratsvorsitzender

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Pavel