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Vorlage - 179/2018  

 
 
Betreff: Stammkapitalausstattung der Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
24.09.2018 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung und Finanzen
02.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag
16.10.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag / Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss:

 

  • Der in der Verwaltungsratssitzung am 30.01.2018 gefasste Beschluss zur Stammkapitalausstattung der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt konkretisiert:

 

„Der Ostalbkreis verzichtet hinsichtlich der laufenden Betriebsmittelausstattung auf eine Rückzahlung von 1,5 Mio. Euro. Die freiwerdenden Mittel sollen dem gebundenen Vermögen als Eigenkapital zugeführt werden."

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat am 30.01.2018, der Ausschuss für Bildung und Finanzen am 27.02.2018 und der Kreistag am 13.03.2018 (s. Vorlage 010/2018) jeweils die Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb zum 01.01.2017 festgestellt und folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb gkAöR per 1. Januar 2017 wird gemäß Anlage 1 der Vorlage 010/2018 aufgestellt.

 

  1. Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. € wird durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft.

 

  1. Damit die Stammkapitalausstattung für den Ostalbkreis und die Kliniken Ostalb gkAöR erfolgsneutral verläuft, wird der zinsfreie Betrag für durch den Ostalbkreis gewährte Betriebsmittel von 5,5 Mio. € auf 4,0 Mio. € reduziert.

 

  1. Die bisher als „Kapitalrücklagen“ verbuchten Investitionszuschüsse des Ostalbkreises werden in einem ersten Folgeschritt nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz in der Bilanzposition „Sonderposten“ verbucht.

 

Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurde durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft. Beim Ostalbkreis wurden im Gegenzug 1,5 Mio. € im Wege eines Aktivtauschs von den kurzfristigen Forderungen gegenüber der Kliniken Ostalb gkAöR in eine „Beteiligung gegenüber verbundene Unternehmen“ umgebucht. Der Ostalbkreis verzichtet damit auf eine Rückzahlung von gewährten Betriebsmitteln in Höhe von 1,5 Mio. € zugunsten der Stammkapitalausstattung der Kliniken Ostalb gkAöR.

 

Im Nachgang des Beschlusses wurde festgestellt, dass aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten der Beschluss zur Stammkapitalausstattung dahingehend zu konkretisieren ist, dass durch die Stammkapitalausstattung keine zeitnah zu verwendenden Mittel bei der Kommunalanstalt generiert werden.

 

Dies soll, um sonst möglicherweise entstehende steuer- bzw. gemeinnützigkeitsrechtliche Nachteile zu vermeiden, mit der aktuell empfohlenen Konkretisierung der bestehenden Beschlusslage geschehen.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

 

Assistenz Vorstandsvorsitzender

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Braun

 

 

Vorstand      

__________________________________________

 

Schneider

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

 

 

Verwaltungsratsvorsitzender

__________________________________________

 

Pavel