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Beschlussantrag
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag / Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich des vom Kreistag zu erteilenden Weisungsbeschlusses / Der Kreistag trifft folgenden Weisungsbeschluss:
„Der Ostalbkreis verzichtet hinsichtlich der laufenden Betriebsmittelausstattung auf eine Rückzahlung von 1,5 Mio. Euro. Die freiwerdenden Mittel sollen dem gebundenen Vermögen als Eigenkapital zugeführt werden."
Sachverhalt/Begründung
Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat am 30.01.2018, der Ausschuss für Bildung und Finanzen am 27.02.2018 und der Kreistag am 13.03.2018 (s. Vorlage 010/2018) jeweils die Eröffnungsbilanz der Kliniken Ostalb zum 01.01.2017 festgestellt und folgende Beschlüsse gefasst:
Das kraft Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR notwendige Stammkapital in Höhe von 1,5 Mio. Euro wurde durch einen Passivtausch aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Ostalbkreis (gewährte Betriebsmittel) geschöpft. Beim Ostalbkreis wurden im Gegenzug 1,5 Mio. € im Wege eines Aktivtauschs von den kurzfristigen Forderungen gegenüber der Kliniken Ostalb gkAöR in eine „Beteiligung gegenüber verbundene Unternehmen“ umgebucht. Der Ostalbkreis verzichtet damit auf eine Rückzahlung von gewährten Betriebsmitteln in Höhe von 1,5 Mio. € zugunsten der Stammkapitalausstattung der Kliniken Ostalb gkAöR.
Im Nachgang des Beschlusses wurde festgestellt, dass aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten der Beschluss zur Stammkapitalausstattung dahingehend zu konkretisieren ist, dass durch die Stammkapitalausstattung keine zeitnah zu verwendenden Mittel bei der Kommunalanstalt generiert werden.
Dies soll, um sonst möglicherweise entstehende steuer- bzw. gemeinnützigkeitsrechtliche Nachteile zu vermeiden, mit der aktuell empfohlenen Konkretisierung der bestehenden Beschlusslage geschehen.
Sichtvermerke
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