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Vorlage - 172/2018  

 
 
Betreff: Gebäudesanierung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd - Bericht über die Schadstoffüberprüfung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
16.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen geändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt der Schadstoff beseitigenden Generalsanierung zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und hierüber erneut zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Kreistags vom 19.12.2017 wurde die Verwaltung damit beauftragt, das Architekturbüro KTL-Architekten (Rottweil) mit den Leistungsphasen 5-9 für die Gebäudesanierung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd zu beauftragen.

 

Die Verwaltung hat mit dem Architekturbüro KTL-Architekten und den Fachplanern ein Auftaktgespräch geführt, um die Ziele und den Leistungsumfang der geplanten Baumaßnahme am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd zu definieren und festzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang wurde durch das Architekturbüro KTL-Architekten aufgrund der Erfahrungen aus anderen Schulsanierungen die Empfehlung ausgesprochen, weitere Schadstoffproben zu veranlassen, um bei der baulichen Umsetzung der Sanierung Überraschungen zu vermeiden und den erforderlichen Sanierungsumfang sowie die damit verbundenen Kosten möglichst konkret beziffern zu können. Daher wurde das Fachingenieurbüro zieglowski environment team consult (z.e.t. consult) aus Renningen entsprechend beauftragt.

 

Im Rahmen der Schadstoffüberprüfung wurden insbesondere der Estrich, Bodenbeläge, Spachtel-, Fugen- und Dichtungsmaterialien, die Außenfassade, Decken-, Zwischen- und Trennwände, Farbanstriche und Wandverkleidungen, Raumluftkanäle und Rohrleitungsdämmstoffe untersucht.

 

Das Ergebnis der Beprobung ergab, dass in einigen Bauteilen Schadstoffe enthalten sind, von denen jedoch bei Belassung des gegenwärtigen Zustands keine Gefahr ausgeht. Mögliche Gefährdungen können sich jedoch dann ergeben, wenn Eingriffe in diese Bauteile erfolgen. Insofern werden die anstehenden Sanierungsmaßnahmen entsprechende Schutzvorkehrungen erfordern.

 

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden im Berufsschulzentrum umgehend Luftmessungen durchgeführt, um mögliche Belastungen und damit verbundene Gefährdungen festzustellen. Die Auswertung der Luftmessungen in den Räumen des Kreisberufsschulzentrums ergab, dass die gesetzlichen Grenzwerte an allen Messpunkten eingehalten sind und somit für die Nutzer ein gefahrloser Aufenthalt im Gebäude weiterhin gegeben ist.

 

Im Zuge der anstehenden Sanierung müssen nach Auffassung der Verwaltung alle Bauteile mit Schadstoffen entfernt werden, um mit Abschluss der Sanierung ein schadstofffreies Gebäude zu erhalten. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wurde in der Sitzung am 8. Mai 2018 sowie der Ältestenrat in der Sitzung am 4. Juni 2018 hierüber informiert. In beiden Gremien wurde die Auffassung der Verwaltung geteilt, dass eine Entkernung des Gebäudes zur Beseitigung aller Schadstoffe die sinnvollste Lösung darstellt. Eine Minimalsanierung mit Belassung von Schadstoffen (auch wenn davon keine unmittelbare Gefahr ausgeht), würde ein latentes Gefährdungspotential beinhalten. Ein kompletter Neubau käme erheblich teurer.

 

Im Rahmen der Sitzung wird Herr Dipl.-Ing. Zieglowski vom Fachingenieurbüro z.e.t consult die Untersuchungsergebnisse ausführlich darlegen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, eine öffentliche Informationsveranstaltung für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern durchzuführen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Sanierungsaufwand wird bis zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 27. Oktober 2018 ermittelt.

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Bihr

 

 

Dezernent I     

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Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel