Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1.Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2018 - 2022 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau-
2.Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 30.11.2018 zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen.
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.113 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.058 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).
480 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundeminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme sämtlicher Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.
Nun gilt es die Planungen voranzutreiben.
Die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen und der 4streifige Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen sind bereits in Bau bzw. in der Bauvorbereitung.
Auch bei der B 29a als südlicher Teil der Anbindung der B 29 an die BAB A 7 wurde mit dem Satzungsbeschluss des Aalener Gemeinderates im Bebauungsplanverfahren für die Ortsumfahrung Ebnat das Baurecht geschaffen. Nun gilt es die Ausführungsplanung zu fertigen, damit mit dem Bau begonnen werden kann. Für die Verbesserung im Bereich Unterkochen sind die städtebaulichen und planerischen Konzepte in konkrete Entwurfspläne umzusetzen.
Im Bereich östlich der A 7 müssen die Verkehrsverhältnisse auf der B 29 ebenfalls deutlich verbessert und die Bundesstraße für die wachsenden Verkehrsbedürfnisse ertüchtigt werden. Für den 3spurigen Ausbau im Abschnitt Lauchheim - Aufhausen im Bereich der Röttinger Höhe wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Erlangung des Baurechts in 2019 erscheint greifbar. Im Bereich der Westumgehung Aalen plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung des Abschnittes zwischen dem Kellerhaus und der Anschlussstelle Westhausen an der A 7. Der RE-Vorentwurf ist fertiggestellt und liegt dem Regierungspräsidium zur Prüfung vor, bevor er dem Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht wird.
Für die Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung hat der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidium für den Anschluss Affalterried eine erste Planung erstellt, die nun mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden muss. Die Entwurfsvermessung des Bereichs Hüttlingen-Albanus soll noch in 2019 beauftragt werden, damit auch dort mit der Vorentwurfsplanung begonnen werden kann.
Landesstraßen
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen
In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraße durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen insbesondere in den ländlichen Räumen immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden.
Folgende Maßnahmen wurden in 2018 bereits fertiggestellt oder begonnen und werden voraussichtlich noch bis zum Jahresende fertiggestellt:
Aus- und Neubauvorhaben
Als einzige Ausbaumaßnahme im Ausbauprogram des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Hier fehlt noch das Baurecht, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die L 1161 Schwäbisch Gmünd - Mögglingen rasch komplettieren zu können. Kreisstraßen
Im Jahr 2018 konnten realisiert werden bzw. werden noch fertiggestellt:
Belagssanierungen:
Bauwerksanierungen:
Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2018 - 2022 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Diese Erfolge müssen verstetigt werden. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zu Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die Zustandserfassung und
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Deutlich wird dies an den eingeplanten hohen Finanzierungsbeträgen in den nächsten 4 Jahren von insgesamt 3,617 Mio. €. Eine Förderung durch das Land in Höhe von 1,746 Mio. € ist eingeplant.
Für die Sanierung von Bauwerken bzw. den Ersatzneubau der Remsbrücke in Waldhausen sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:
Finanzierung und Folgekosten
Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2019 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Die Ansätze für die Folgejahre können gegenüber den vergangen Jahren deutlich gesteigert werden. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2018 bis 2022
Sichtvermerke
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