Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / Der Kreistag
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis betreibt derzeit 33 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Hiervon sind vier Anlagen als Doppelstandorte ausgewiesen, so dass beide Fahrtrichtungen überwacht werden können. Der überwiegende Teil dieser Anlagen wurde Anfang der 1990er Jahre gebaut. Die damals verwendete Piezosensoren-Technik ist sehr reparaturanfällig und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Die Erneuerung der Sensoren ist oft mit der Sanierung der Fahrbahndecke im Bereich der Geschwindigkeitsmessanlage verbunden. Je höher das Verkehrsaufkommen, insbesondere der LKW-Verkehr ist, desto häufiger treten Schäden an den Sensoren und der Fahrbahn auf. Spätestens alle fünf Jahre müssen Sensoren und Fahrbahn erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mittlerweile 12.000 € pro Anlage mit steigender Tendenz.
Die Einrichtung eines neuen Messplatzes mit der Piezosensoren-Technik beläuft sich auf rund 16.000 €. Jeder Messplatz muss zweimal jährlich gewartet und einmal jährlich geeicht werden.
Die Firma Jenoptik wird die Verträge über die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit Piezosensoren-Technik bald kündigen. In den nächsten Jahren wird daher die Wartung, Reparatur und Eichung durch die Firma Jenoptik eingestellt, d.h. die Anlagen können und dürfen dann nicht weiter betrieben werden.
Auf Grund der steigenden Sanierungs- und Unterhaltungskosten für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Ostalbkreis ist eine Modernisierung der stationären Anlagen notwendig geworden.
Ein erster Schritt hierzu war der Bau der stationären Geschwindigkeitsmessanlage im März 2017 an der B 29 in Westhausen. Die dort eingesetzte Laser-Technik hat den Vorteil, dass mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwacht werden können und der Messplatz nicht mehr geeicht werden muss. Ferner sind keine Piezosensoren in der Fahrbahn verbaut. Risse oder Schlaglöcher im Straßenbelag haben keine Auswirkung auf die Geschwindigkeitsmessung mehr. Lediglich die Kameras sind wie bisher jährlich zu eichen.
17 der insgesamt 33 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen sind noch aktiv, die restlichen 16 Anlagen sind inaktiv bzw. defekt und können nur durch zum Teil kostenintensive Reparaturen wiederhergestellt werden. Die Instandsetzung aller inaktiven Geschwindigkeitsmessanlagen würde insgesamt ca. 118.500 € kosten.
Der Landkreis ist aktuell im Besitz von 9 Kameras, welche größtenteils in einem rollierenden System in die Geschwindigkeitsmessanlagen eingesetzt werden. Diese wurden hauptsächlich von Februar 1990 bis März 1999 beschafft und wurden von 2011 bis 2013 von Nassfilmtechnik auf Digitaltechnik umgerüstet. Ein Kameraeinsatz kam im August 2006 dazu. In Westhausen sind die zwei im März und im Juni 2017 angeschafften Laser-Kameras im „Dauereinsatz“.
Zwei der neun Kameras sind noch nicht mit einem USB-Anschluss zum Auslesen der Geschwindigkeitsverstöße ausgestattet und inzwischen defekt. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich, da diese veraltete Technik nicht mehr durch den Hersteller (Firma Jenoptik) angeboten wird. Die Umrüstung der Kameras auf die USB-Technik würde pro Kamera ca. 16.000 € kosten. Eine neue Kamera für die Piezosensoren-Technik kostet ca. 43.000 €.
Eine Kamera wird für die Überwachung der Ampelanlagen in Mögglingen eingesetzt. Im Wechsel ist diese in einem der vier Messplätze aktiv. Die Situation in der Ortsmitte von Mögglingen wird sich nach Eröffnung der Ortsumfahrung der B29 grundlegend ändern, was sich auch auf die Rotlichtüberwachung auswirken wird. Die Soll-Einnahmen aus den stationären Geschwindigkeitsanlagen sind in den letzten Jahren stetig zurückgegangen, was auch an der mittlerweile anfälligen Technik liegt. Durch die außerorts eingerichtete Geschwindigkeitsmessanlage an der Bundesstraße 29 in Westhausen, haben sich die Fallzahlen mehr als verdreifacht und die Einnahmen gegenüber dem Jahr 2016 mehr als verfünffacht.
3. Die Modernisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt durch:
3.1.Bau neuer stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Bei der Anordnung und dem Bau neuer Geschwindigkeitsmessanlagen wird ausschließlich die Lasertechnik verwendet. Die Beschaffung zusätzlicher Kameras mit Lasertechnik ist daher erforderlich.
3.2.Modernisierung bestehender Geschwindigkeitsmessanlagen
Der Landkreis entscheidet anhand eines Kriterienkataloges (vgl. Punkt 4) welche bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen für eine Umrüstung auf die neue Lasertechnik in Frage kommen. Auch hierfür ist die Beschaffung zusätzlicher Lasertechnik-Kameras erforderlich.
3.3.Wegfall der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessanlagen wird durch verstärkte mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausgeglichen
Der Landkreis baut die bisherige mobile Geschwindigkeitsüberwachung aus, um die Einhaltung der Geschwindigkeit in den betroffenen Gemeinden überwachen zu können.
Der Ostalbkreis unterhält derzeit 176 mobile Messstellen im Kreisgebiet. Die Messeinrichtungen für mobile Messungen wurden bis 02.03.2017 hauptsächlich angemietet und Kontrollen an zwei jeweils wechselnden Wochentagen, max. 80 Tage im Jahr, vorgenommen.
Dieses System war sehr unflexibel und man konnte bspw. nur schwer auf schlechtes Wetter reagieren oder kurzfristige Messungen - etwa auf Wunsch von Gemeinden - durchführen.
Gerade die Bürgermeister der Städte und Gemeinden wünschen sich mehr Kontrolldruck an Ortseingängen oder Gefahrenbereichen wie bspw. vor Schulen, Kindergärten oder Seniorenwohneinrichtungen. Deshalb hat der Ostalbkreis eine eigene mobile Messtechnik beschafft. Dabei handelt es sich um ein schnell einsetzbares und schwer erkennbares Gerät auf Stativbasis, das selbst in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellen messen kann und das ohne Blitz auskommt (System „Leivtec“, Kosten ca. 50.000 €).
Da sich nun eigene verfügbare Mitarbeiter um die mobilen Messungen kümmern können, erkennen wir eine Zunahme unserer Fallzahlen (vgl. nachfolgende Tabelle):
Auch die Bürgermeisterämter stellen vermehrt Anträge zu mobilen Geschwindigkeitsmessungen. Mit der derzeitigen Ausstattung an Messtechnik und Personal ist es jedoch nicht möglich, diesen ganzen Messanforderungen nachzukommen. Durch den Wegfall der alten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen werden die mobilen Messstellen weiter zunehmen. Die verstärkten mobilen Geschwindigkeitsmessungen sollen die entfallenden stationären Standorte ausgleichen.
Deshalb wird Geschäftsbereich 71 zusätzliche Infrastruktur wie einen PKW beantragen. Der PKW kann mit einem Spezialeinbau auch Messungen aus dem Fahrzeug heraus machen. Somit können auch Messungen bei großer Hitze und Kälte durchgeführt werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bei starker Sonneneinstrahlung/Hitze und Kälte das Gerät sich abschaltet, um die hochwertige Technik zu schützen.
Der Geschäftsbereich 71 wird mit der neuen Konzeption in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung weitere Erfahrungen sammeln und darüber dann im Kreistag berichten, ob die Konzeption erfolgreich ist und ob die vorhandene Infrastruktur an Geräten und bezüglich der Personalausstattung ausreichend ist.
4. Festlegung von Kriterien für die Geschwindigkeitsüberwachung
Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen, vereinzelt auch auf Kreisstraßen, mit überörtlichem Verkehr konzentrieren. Die stationäre Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit überörtlichem Verkehr langfristig geeignet um das Geschwindigkeitsniveau zu senken.
Innerorts sollen verstärkt mobile Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen. Insbesondere vor Schulen, Kindergärten und Fußgängerüberwegen ist eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oft gar nicht möglich. Der Kriterienkatalog prüft die folgenden Merkmale eines Messstandorts ab:
5. Kosten und Finanzierung der neuen Messtechnik
Die Kosten für einen stationären Messplatz (Aufstellmast, Blitzeinheit, Fundament) betragen für den Aufstellmasten ca. 28.000 € in eine Fahrtrichtung für den Aufstellmasten ca. 33.000 € in beide Fahrtrichtungen für eine Kameraeinheit ca. 50.000 €
Hinzu kommen noch die individuellen Kosten für den Stromanschluss.
Beim Bau von neuen Geschwindigkeitsmessanlagen verbleibt es bei der bisherigen Finanzierung, dass die Gemeinden/Städte die Kosten für die erstmalige Herstellung eines stationären Messplatzes übernehmen und der Landkreis übernimmt die Kosten für Kameras und die Unterhaltung des Messplatzes. Die Einnahmen aus den Verkehrsverstößen erhält der Landkreis.
Bei der Modernisierung von bestehenden Geschwindigkeitsmessanlagen übernimmt der Landkreis die kompletten Kosten, sofern diese nach dem Kriterienkatalog (vgl. Punkt 4) hierfür in Frage kommen.
6. Umfrage bei den Bürgermeisterämtern
Wie im Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung am 24.10.2017 empfohlen, wurden die Bürgermeisterämter angeschrieben. Darin wurde die Konzeption vorgestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ebenfalls wurde am 09.04.2018 in der Bürgermeisterdienstbesprechung die Konzeption vorgestellt und beraten.
Aus den Rückmeldungen der Bürgermeisterämter lassen sich im Wesentlichen folgende Hauptansatzpunkte zusammenfassen:
Grundsätzlich und allgemein wird die Modernisierung bzw. Umrüstung auf Lasertechnik befürwortet. Überwiegend Beibehaltung der bisherigen Anlagen und Standorte. Erhöhung der finanziellen Mittel für die Modernisierung/Umrüstung (Planansatz für die Investitionen aufstocken) und zeitnahe Umsetzung. Wünsche für neue stationäre Anlagen bestehen (zum Beispiel: in Abtsgmünd-Altschmiede, Abtsgmünd-Neuschmiede, Hüttlingen-Niederalfingen, Heubach, Ellenberg, Kirchheim-Benzenzimmern, Leinzell, Unterschneidheim-Zöbingen, Böbingen, Neuler, Essingen, Essingen-Forst, Essingen-Lauterburg). Die mobilen Geschwindigkeitskontrollen sollen ausgebaut werden (insbesondere vor Kindergärten, Schulen und Fußgängerüberwegen).
7. Weiteres Vorgehen
Kurz- und mittelfristig sollten zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Geschwindigkeitsmessanlagen mit der Laser-Technik neu erstellt bzw. bestehende Anlagen unter Beachtung von Punkt 4 durch die Laser-Technik ersetzt werden.
Die Geschwindigkeitsmessanlagen im Verlauf der L 1060 in Kirchheim-Dirgenheim und im Verlauf der B 29 in Bopfingen-Aufhausen, sind defekt. Die Modernisierung/Umrüstung auf die Laser-Technik ist bereits in Planung. Die Kosten hierfür wird der Landkreis tragen. Die benötigten Finanzmittel stehen im Jahr 2018 noch zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Standorte in Hüttlingen und Lauchheim-Hülen aus Fahrtrichtung Aalen-Waldhausen kommend auf die technische Umsetzbarkeit überprüft. Eine Umrüstung auf die Laser-Technik kann mit entsprechenden Finanzmitteln aus 2018 bzw. aus dem Haushalt 2019 erfolgen.
Die aktuell inaktiven bzw. defekten stationären Geschwindigkeitsmessanlagen werden zunächst entsprechend dem Kriterienkatalog (vgl. Punkt 4) überprüft und nur bei einer positiven Bewertung modernisiert bzw. umgerüstet. Im Haushaltsjahr 2018 stehen 150.000 € für die Geschwindigkeitsüberwachung zur Verfügung.
Bis 2026 ist die Modernisierung/Umrüstung der stationären Anlagen unter Beachtung von Punkt 4 vorgesehen. Hierbei erfolgt diese Modernisierung/Umrüstung u.a. auch noch unter Beachtung der technischen, verkehrlichen (Durchfahrtszahlen) und sicherheitsrelevanten (Beanstandungsquote) Gesichtspunkten. Der gesamte Modernisierungs-/ Umrüstungsprozess erfolgt in Absprache mit den jeweils betroffenen Kommunen.
Hierfür sind nicht nur die benötigten Finanzmittel bereitzustellen, sondern auch personell bedeutet die Umrüstung einen hohen Aufwand für den Geschäftsbereich Straßenverkehr. Die Finanzmittel müssen durch den Kreistag für die Haushaltsjahre genehmigt werden.
Für die beabsichtigte Modernisierung/Umrüstung sollten deshalb für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026 jährliche Haushaltsmittel von 200.000 €
für vier Umrüstungen und den Bau einer neuen stationären Anlage für den Kauf einer neuen Laser-Technik-Kamera pro Jahr
bereitgestellt werden.
Bis 2026 soll die Modernisierung/Umrüstung abgeschlossen sein.
Finanzierung und Folgekosten
Zur Umsetzung der Konzeption stehen im Haushaltsjahr 2018 150.000 € zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2019 bis 2026 sind jährlich 200.000 € für die Modernisierung/Umrüstung einzustellen.
Anlagen
Anlagen 1 und 2
Sichtvermerke
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