Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor, Finanzdezernent und Kreiskämmerer Karl Kurz wird ab 01.04.2019 von Besoldungsgruppe A 16 nach Besoldungsgruppe B 2 befördert.
Er wird zum selben Zeitpunkt in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Entsprechend der Landesbesoldungsordnung B konnte bis zum 31.07.2017 nur einem Dezernenten eines Landkreises mit mehr als 300 000 Einwohnern ein Amt der Besoldungsgruppe B 2 übertragen werden. Durch den Wegfall der Stellenobergrenzenverordnung ab 01.08.2017 ist die Beschränkung auf eine Stelle der Besoldungsgruppe B 2 aufgehoben worden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers beim Landratsamt Ostalbkreis nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Herr Kurz ist in seiner Funktion als Finanzdezernent und Kreiskämmerer für ein Haushaltsvolumen von rund 767 Millionen Euro verantwortlich. Seine personelle Verantwortung für die 4 Geschäftsbereiche Kreiskämmerei, Bildung und Kultur, Straßenbau, Controlling und Beteiligungsmanagement sowie für die Holzverkaufsstelle, erstreckt sich auf rund 270 Personen. Herr Kurz nimmt seit über 8 Jahren die Funktion des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers mit einem außergewöhnlich hohen persönlichen Engagement und herausragendem Erfolg wahr. In fachlicher und persönlicher Hinsicht ist er bei den Mitgliedern des Kreistags und sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung als stets kompetenter Ansprechpartner hoch geschätzt. Mit der Beförderung nach Besoldungsgruppe B 2 ist keine Änderung der bisherigen Amtsbezeichnung „Leitender Kreisverwaltungsdirektor“ verbunden.
Finanzierung und Folgekosten
Die für die Beförderung anfallenden Mehraufwendungen werden über den Personaletat 2019 finanziert.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Kurz
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |