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Vorlage - 150/2018  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Sozialberichts Ostalbkreis - Vorstellung der Konzeption
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Die Bekämpfung von Armut ist nach wie vor eine große gesellschaftspolitische Herausforderung. Auch im Ostalbkreis gibt es Menschen, die unter schwierigen Bedingungen leben, die zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen keinen Zugang finden oder unter Benachteiligungen leiden. Oft wirken mehrere gesellschaftliche und persönlich-biografische Faktoren zusammen und führen dazu, dass einzelne Personen oder Personengruppen geringere Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe haben als andere.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2009 der „Sozialbericht Ostalbkreis - Analyse belasteter Lebenslagen und Handlungsempfehlungen“ vorgelegt. Mit der Erstellung dieses Berichts wurde das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik - ISG in Köln beauftragt. Der Sozialbericht konstatiert, dass eine wirksame Hilfe und Unterstützung voraussetzt, dass die Ursachen, die Teilhabe verhindern, möglichst klar benannt und in ihrer Wirkungsweise empirisch analysiert werden. Nur wer sich der Problematik von Armut, Ausgrenzung und belasteter Lebenslage stellt und ihr die erforderliche Aufmerksamkeit widmet, wird in der Lage sein, konstruktive Lösungen zu entwickeln und damit Teilhabe und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der Sozialbericht beschreibt und analysiert deshalb zentrale Probleme, stellt bestehende Hilfestrukturen einschließlich innovativer Ansatzpunkte dar und zeigt den Bedarf der Weiterentwicklung auf.

 

Im Rahmen eines öffentlichen Forums im April 2010 haben sich rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Handlungsempfehlungen des Berichts auseinandergesetzt und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Diese Vorschläge fanden Niederschlag in der Sozial- und Jugendhilfepolitik des Kreises. Die Mitglieder des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses waren sich einig, die Handlungsempfehlungen als wichtigen Begleiter für die anstehenden Zukunftsaufgaben des Ostalbkreises anzunehmen.

 

Im Rahmen einer Zwischenbilanz im März 2013 wurde über den Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen berichtet. Aus den Reihen des Sozialausschusses wurde dabei ein zweites Sozialforum angeregt, um die Thematik weiter zu vertiefen und ggf. neue Maßnahmen zu entwickeln. Im Oktober 2013 haben Sozial- und Jugendhilfeausschuss vereinbart, das zweite Sozialforum um den Bereich „Bildung“ zu erweitern. Dieses Sozial- und Bildungsforum fand - wieder unter großer Beteiligung - im März 2014 statt.

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 wurde auf Antrag der SPD- Kreistagsfraktion beschlossen, den Sozialbericht aus dem Jahr 2009 fortzuschreiben und dazu wieder ein externes Fachbüro zu beauftragen. Seitens der Verwaltung wurden verschiedene in Frage kommende Institute angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Die Ausschreibung erfolgte im Wege eines beschränkten Vergabeverfahrens in Anlehnung an die Vorschriften der VOL.

 

Innerhalb der vorgegebenen Frist sind drei Angebote beim Landratsamt eingegangen. Die Bewertung der Angebote erfolgte nach den Kriterien

 

- Qualität des Umsetzungskonzeptes,

- Leistungsfähigkeit des Anbieters und Qualifizierung der beauftragten Mitarbeiter/innen,

- Zeitplan und

- Kosten.

 

Nach Bewertung der eingegangenen Angebote wurde der Auftrag - wie schon bei der Erstellung des ersten Sozialberichts - an das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik - ISG in Köln vergeben.

 

 

II. Planungskonzept

 

Das ISG geht in seinen Studien zur Sozialberichterstattung von einem mehrdimensionalen Lebenslagen-Ansatz aus, in dessen Rahmen prekäre Lebensverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen analysiert werden können, die monetären und auch nicht-monetären Charakter haben. Dabei werden Armut, Ungleichheit und soziale Ausgrenzung als unterschiedliche Konzepte zur Beschreibung benachteiligter Lebenslagen gesehen, die sich teilweise überschneiden, teilweise aber auch verschiedene Sachverhalte bezeichnen. Eine umfassende Sozialberichterstattung sollte diese drei Konzepte integrieren, damit sich die unterschiedlichen Perspektiven wechselseitig ergänzen können. In Fortführung der Analyse verschiedener Lebensphasen lassen sich für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen jeweils typische Lebenslage-Konstellationen einschließlich der relevanten Teilhabeschwellen herausarbeiten und dann auf der Grundlage empirischer Daten analysieren.

 

Die Fortschreibung des Sozialberichts soll in vier Schritten erfolgen: Erstens sind in einer Vorbereitungsphase die konzeptionelle Ausgestaltung, die Schnittstellen mit den Fachbereichen der Landkreisverwaltung und die heranzuziehenden Datengrundlagen zu klären. Zweitens sind die Daten für die einzelnen Themenbereiche systematisch aufzubereiten und zu analysieren. Drittens ist zu erfassen, inwieweit die Handlungsempfehlungen aus dem ersten Sozialbericht umgesetzt wurden und welche neuen Handlungsempfehlungen sich auf Basis aller Ergebnisse ableiten lassen. Viertens sind die Ergebnisse in anschaulicher und gut verständlicher Form darzustellen und mit dem Sozialbericht 2009 in Beziehung zu setzen.

 

Das Konzept des ISG enthält auch zwei optionale Zusatzmodule und zwar eine Kurzumfrage zu umgesetzten Maßnahmen und zur Bewertung des Umsetzungsstands der Handlungsempfehlungen aus dem ersten Sozialbericht sowie eine Bürgerbefragung.

 

Das ISG geht in seiner Zeitplanung von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 10 Monaten aus. Mit den erforderlichen Vorbereitungen könnte zeitnah, das heißt noch vor der Sommerpause begonnen werden.

 

Wie schon bei der Erarbeitung des ersten Sozialberichts ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung des gesamten Planungsprozesses mit allen relevanten Akteuren im

Ostalbkreis vorgesehen. Dazu soll wieder eine begleitende Arbeitsgruppe einberufen werden mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der freien Wohlfahrtsverbände und der Landkreisverwaltung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Leistungen des ISG belaufen sich in der Basisversion auf 54.562 Euro. Über die beiden angebotenen Zusatzmodule (3.332 Euro bzw. 13.328 Euro) muss gesondert beraten werden. Hierzu sind noch Abstimmungsgespräche mit dem ISG und der begleitenden Arbeitsgruppe notwendig.

 

Der Kreistag hat mit Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 beschlossen, im Jahr 2018 20.000 Euro bereit zu stellen (siehe Änderungen und Ergänzungen des Kreishaushaltsplanentwurfs 2018 - „Grünes Deckblatt“, Produkt 3110010000/42910000). Die Restfinanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2019.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel