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Vorlage - 123-1/2018  

 
 
Betreff: Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil
-Bericht über die Entwicklung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
123/2018
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag
26.06.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_Verkaufszahlenentwicklung
Anlage 2_Preisgestaltung 2018
Anlage 3_ Satzungsänderung Allgemeine Vorschrift

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

Den neuen Tarifen von OstalbMobil entsprechend Ziffer 3 der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) wird mit Wirkung zum 1. August 2018 zugestimmt, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.

 


Anmerkung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2018 den Antrag der Verwaltung dem Kreistag einstimmig empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorbemerkung:

 

Die Ausgestaltung bzw. Höhe der landkreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) ist das wesentliche Instrumentarium zur Herstellung der Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze. Die Hoheit hierüber obliegt dem Landkreis bzw. dem Kreistag. Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Tarifverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Normiert werden die Abgabepreise letztlich in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 1. August 2017 mit einem Umfang von ca. 1,9 %.

 

Entwicklung von Angebot und Nachfrage von OstalbMobil

 

Die Produktpalette der Tarifangebote ist im vergangenen Jahr unverändert geblieben.

 

Die im Herbst 2016 eingeführte „Freiwillige Führerscheinrückgabe“ (inkl. zweimonatigem Schnupper-Abo) nutzten bisher knapp 70 Seniorinnen und Senioren.

 

Begleitend zum Start des Stadtbus-Systems in Bopfingen („IPF-EXPRESS“) Anfang Mai 2018, wurde ein zunächst befristeter Sonderpreis (1 Euro für Einzelfahrscheine und 19 Euro für Monatskarten) als Orts- und Stadttarif eingeführt. Die hieraus resultierenden Einnahmen werden von der Zuschussleistung (60.000 Euro/Jahr) des Kreises abgezogen bzw. mit den Abschlägen verrechnet.

 

Zur Entwicklung der Nachfragezahlen:

 

Der Absatz von Einzelfahrscheinen ist im vergangenen Jahr um ca. 3,8 % gestiegen und erreichte somit wieder das Niveau der Vorjahre. Auffällig ist, dass die anteilige Nutzung der OstalbMobil-Chipkarte, welche 20 % Rabatt auf den Einzelfahrschein gewährt, gesunken ist. Dies lässt darauf schließen, dass Bus und Bahn verstärkt spontan genutzt wird. Die OstalbMobil GmbH hat sich diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Chipkarte verstärkt zu bewerben, stellt sie doch gerade für Gelegenheitsnutzer ein vergünstigtes Tarifangebot zur Verfügung.

 

Bei den Pauschalpreisangeboten (Baden–Württemberg-Ticket, MetropolTagesTicket und OstalbMobil-TagesTicket) sind weitere Zuwächse zu verzeichnen. Nachdem im Jahr 2016 erstmals über 100.000 Stück insgesamt veräußert wurden, stieg der Absatz im vergangenen Jahr auf ca. 108.000 Stück. Es zeigt sich der Fahrgastwunsch hinsichtlich „leichter“ Tarifangebote („Flat-Rate“), mit einfachen Regeln (Gültigkeitsdauer/-Zeiträume) und Nutzungsmöglichkeiten (alle Nahverkehrsmittel beinhaltend).

 

Die Absatzzahlen der Zeitkarten für Erwachsene, stagniert nach den Zunahmen der vergangenen Jahre in einer Höhe von ca. 55.000 Stück. Der Abo-Anteil ist mit ca. 86 % weiterhin erfreulich hoch. Diese wahlfreien Nutzerinnen und Nutzer machen knapp 13 % der gesamten Fahrgäste aus. Nach wie vor ernüchternd sind die Werte beim FirmenTicket. Trotz der günstigen Rahmenbedingungen (Mindestteilnehmerzahl, Rabattgewährung) konnten keine neuen Firmen zur Teilnahme bewegt werden. Das vom Land bezuschusste JobTicket BW erreichte hingegen zahlreiche neue Abonnenten (derzeit 69).

 

Trotz der tariflichen Nullrunde im vergangenen Jahr sinken die abgesetzten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr weiter. Nach dem Rückgang 2016 um 9,5 % fiel die Nachfrage in 2017 um weitere 4,4 % auf 60.600 Zeitkarten. Der demografische Wandel, die dadurch geringere Grundgesamtheit, der anhaltende Trend zu akademischen Ausbildungen und der steigende Wohlstand (ab 18 Jahren = eigener Pkw) können hierfür erklärend sein.

 

Auch sind die abgerechneten Schülermonatskarten (Ostalb-Abo) leicht rückgängig (minus 0,5 %). Im Jahr 2017 ca. 210.000 Schülermonatskarten erfasst. Nach wie vor zieht der Ostalbkreis durch sein sehr attraktives Schul- und Bildungsangebot sehr viele Schülerinnen und Schüler aus Nachbarlandkreisen an (>2.000), was den Rückgang der Schülerzahlen ein Stück weit ausgleicht.

 

Das SemesterTicket erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, wenngleich im vergangenen Jahr erstmals ein leichter Absatzrückgang festzustellen war. Dies liegt wohl vor allem an der leicht gesunkenen Gesamtzahl der Studierenden, welche an den beiden teilnehmenden Hochschulen von ca. 8.250 auf ca. 8.160 abnahm.

 

2. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife

 

Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise ist der 1. August. Eine angemessene Erhöhung ist unerlässlich, um die im Haushaltsplan definierten Ziele erreichen zu können. Zudem sollte mit der Entwicklung der Haustarife Schritt gehalten werden. Die Haustariferhöhungen 2017 waren bis auf drei begründete Anträge von großen Verkehrsunternehmen zurückhaltend. 2018 erhalten 12 Verkehrsunternehmen geringere Ausgleichsleistungen nach der ÖPNV-Ausbildungsverkehrssatzung („Reform des § 45a PBefG“), fünf Verkehrsunternehmen höhere Ausgleichsleistungen. Derzeit liegen fünf zur Entscheidung anstehende Anträge auf Haustariferhöhung vor. Weitere sind zu erwarten.

 

Bei der Fahrpreisgestaltung ist Augenmaß erforderlich, sinkende Nachfragezahlen, wie wir sie derzeit in manchen Segmenten haben müssen berücksichtigt werden, da dies langfristig einen anwachsenden Zuschussbedarf bewirken kann. Exakt kaum bezifferbar, kann von einer (Haushalts-)Wirkung von ca. 150.000 Euro je Prozentpunkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden. Insgesamt sieht der Vorschlag zur Anpassung der OstalbMobil-Tarife eine maßvolle Steigerung um ca. 1,84 % vor und liegt damit im Bereich der vergangenen beiden Jahre.

 

Der Fahrpreis für rabattierte und im Barverkauf veräußerte Einzelfahrscheine erhöht sich um je ca. 2,5 %.

 

Die Abo-Preise und bar verkauften Monatskarten Erwachsene erhöhen sich durchschnittlich um 2,3 % bzw. 2,4 %.

 

Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird im Segment der Abos neuerlich auf eine Preiserhöhung verzichtet. Laut Vorgabe des Landes im Rahmen der ÖPNV-Finanzierungsreform („45a PBefG), müssen Monatskarten im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene bis 2021 um 25 % abgesenkt werden. Um sich dieser Mindestrabattierung weiter zu nähern, ergibt sich in diesem Jahr wiederum eine Nullrunde bei den Abo-Preisen im Ausbildungsverkehr. Die Einzelpreis-Tarife steigen um ca. 2 %.

 

Die Orts- und Stadttarife wurden in analoger Höhe angepasst.

 

Benachbarte bzw. vergleichbare Verbünde haben ihre Fahrpreise wie folgt fortentwickelt: Filsland/Göppingen erhöhte zum Jahresbeginn um 2,1 %, in Schwäbisch Hall wurde 2,2 % aufgeschlagen, im Verkehrsverbund Stuttgart 1,9 %. Landesweit am kräftigsten stiegen die Fahrpreise in Pforzheim (3,1 %), am geringsten im Bereich des Verbundes naldo (u. a. Tübingen) um ca. 1,1 %.


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Haushaltsjahr 2018 ist im Haushaltsplan THH7-73 Nahverkehre ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 7,4 Mio. Euro veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet.

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Verkaufszahlenentwicklung

Anlage 2: Preisgestaltung

Anlage 3: Satzungsänderung Allgemeine Vorschrift

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Margot Kurz

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Verkaufszahlenentwicklung (162 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Preisgestaltung 2018 (50 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_ Satzungsänderung Allgemeine Vorschrift (109 KB)    
Stammbaum:
123/2018   Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil -Bericht über die Entwicklung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
123-1/2018   Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil -Bericht über die Entwicklung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage