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Vorlage - 143/2018  

 
 
Betreff: Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
03.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

In den vergangenen Jahren ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland deutlich zurückgegangen. Die Zahl der Erwerbstätigen erreicht Höchstwerte. Von dieser positiven Entwicklung profitieren aber nicht alle. Seit 2011 liegt die Zahl der Langzeitarbeitslosen nahezu unverändert bei rund einer Million.

 

Verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit hat gravierende soziale und gesellschaftliche Auswirkungen. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Chancen auf Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Kommen dann noch weitere Risikofaktoren wie Alter und/oder gesundheitliche Probleme hinzu, ist eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt fast aussichtlos. Soziale Ausgrenzung und Altersarmut sind oft die Folge.

 

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2018 beschlossen, ein neues unbürokratisches Regelinstrument und somit auch einen sozialen Arbeitsmarkt zur beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zu schaffen. Es soll Menschen, die lange Zeit Leistungen beziehen, die Chance auf eine längere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eröffnen. Die neue Regelaufgabe „Teilhabe am Arbeitsleben für alle“ soll bundesweit bis zu 150.000 Menschen durch Lohnkostenzuschüsse beruflich integrieren. Für die Durchführung der Aufgabe werden die Budgets der Jobcenter um 4 Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufgestockt. Für das Jobcenter Ostalbkreis werden voraussichtlich Zusatzmittel in Höhe von rund je 1 Million € in den Jahren 2019-2021 entfallen.

 

II. Rahmenbedingungen für die Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle

 

Die gesetzliche Grundlage für das neue Regelinstrument liegt aktuell noch nicht vor. Voraussichtlich ist mit dem Inkrafttreten erst in 2019 zu rechnen. Folgende mögliche Rahmenbedingungen stehen derzeit in der Diskussion:

 

An wen soll sich das Regelinstrument richten? Welche individuellen Rahmenbedingungen sollen gelten?

 

        Der Zugang zum Regelinstrument soll ohne eine aufwändige Bürokratie und ohne Abgrenzungsprobleme möglich sein.

        Er soll sich an der Dauer im Leistungsbezug orientieren. Als Fördervoraussetzung steht ein Leistungsbezug von mindestens 6 Jahren in der Diskussion.

        Der individuelle Förderzeitraum soll bis zu fünf Jahre betragen.

        Notwendige flankierender Unterstützungsleistungen inkl. Qualifizierungen sollen zusätzlich gefördert werden können.

        Die Förderung soll auf Freiwilligkeit und Sanktionsfreiheit beruhen.

        Die Bezahlung soll ohne Ausnahme auf Basis des Mindestlohns bzw. nach Tariflohn erfolgen.

        Das Arbeitsverhältnis soll voll versicherungspflichtig sein.

        Die Arbeitszeit soll unter Berücksichtigung individueller Leistungsvoraussetzungen flexibel gestaltbar sein (15 bis 40 Wochenstunden).

 

 

 

 

Wer kann Arbeitgeber sein?

 

        Die Förderung soll grundsätzlich für alle Arbeitgeber (Freie Wirtschaft, Wohlfahrtsverbände, Kommunen) offen stehen.

        Zusätzlichkeit  und Wettbewerbsneutralität sollen keine Fördervoraussetzungen sein.

Die Beschäftigungsangebote sollen eine gewisse Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen

 

III. Bewerberpotenzial im Ostalbkreis

 

Im Jobcenter Ostalbkreis sind aktuell 1.766 erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 6 Jahre im Leistungsbezug. Das zur Verfügung stehendes Bewerberpotenzial erschließt sich jedoch erst bei einem Blick auf die Profillagen:

 

 

Für die Förderung stehen nur die Profillagen A-E mit rund 450 Personen zur Verfügung. Die übrigen Personengruppen kommen aufgrund schwerwiegender Hemmnisse, Dauererkrankungen oder auch Kinderbetreuung und Pflege nicht für die Eingliederung in Frage. Betrachtet man die Profillagen A-E nach Altersgruppen, ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Die größte Herausforderung wird die Aktivierung und Motivation der Langzeitbezieher sein. Menschen, die lange Zeit nicht im Arbeitsleben standen, tun sich mit Veränderungen erfahrungsgemäß besonders schwer. Die Aussicht, wieder täglich zu arbeiten, löst bei vielen Ängste aus, denn gerade daran sind sie in der Vergangenheit oftmals  gescheitert. Diese vermeintlich fehlende Motivation gilt es in individueller Beratungsarbeit aufzubrechen. Ein langer Atem und eine hohe Toleranz sind notwendig.

 

IV. Anzahl der Förderplätze

 

Ausgehend vom Bewerberpotenzial und den voraussichtlichen Zusatzmitteln wird das Jobcenter Ostalbkreis bis zu 150 Menschen mit diesem Instrument fördern können.

 

V. Vorbereitende Maßnahmen des Jobcenter Ostalbkreis

 

Die Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen wird aus den Erfahrungen der Sonderprogramme ESF- Förderung für Langzeitarbeitslose und dem Passiv-Aktiv-Tausch des Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg bei diesem Personenkreis nur eine untergeordnete Rolle spielen. Deshalb werden bereits jetzt Gespräche mit Integrationsunternehmen der Behindertenhilfe, Trägern der Wohlfahrtsverbände sowie Kommunen geführt. Denkbar wäre auch die Anbindung solcher Beschäftigungsverhältnisse an die Werkstätten für behinderte Menschen. Die Träger haben bereits erste positive Signale gegeben.

 

Weiterhin geplant sind:

 

        Die Bildung eines Bewerberpools mit den individuellen Fördervoraussetzungen

        Eine Kampagne zur Steigerung der Motivation der förderfähigen Leistungsbezieher

        Vor-Ort-Besichtigung der Arbeitsplätze mit Kunden

     


 

Finanzierung und Folgekosten

 

Der Bund stellt für das neue Regelinstrument ab 2019 voraussichtlich jährlich 1 Million Euro zusätzlich für Eingliederungs- und Verwaltungskosten zur Verfügung.

     

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent     

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel