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Vorlage - 138/2018  

 
 
Betreff: Weitere Beteiligung am Landesprogramm "Passiv-Aktiv-Tausch PLUS"
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Kenntnisnahme
03.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung beschließt:

 

  1. Der weiteren Beteiligung des Jobcenters Ostalbkreis am Landesprogramm „Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“ wird zugestimmt.

 

  1. Der Landkreis beteiligt sich an der Förderung von Arbeitsplätzen im Rahmen des Landesprogramms in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung in der zweiten Jahreshälfte 2018 mit maximal 30.000 € und im Jahr 2019 mit maximal 60.000 €.

 

  1. Aus dem Eingliederungsbudget des Jobcenter werden in den Jahren 2018 und 2019 die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Vergangenes Landesarbeitsmarktprogramm

 

In den Jahren 2012 bis 2016 wurde im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg ein Passiv-Aktiv-Transfer durchgeführt, wofür Landesmittel für die Förderung von landesweit 500 Arbeitsplätzen bereitgestellt wurden.

 

Ziel des Passiv-Aktiv-Transfers war es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Statt passive Leistungen in Form von Regelbedarfen und Unterkunftskosten zu zahlen, ist es sinnvoller, diese Mittel zugunsten der Beschäftigung im Rahmen einer Förderung nach §16e SGB II zu aktivieren und auf diese Weise diejenigen Arbeitgeber zu unterstützen, die den Betroffenen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen.

 

Dem Jobcenter Ostalbkreis wurden in den Jahren 2012 bis 2016 Mittel zur Förderung von 24 Arbeitsplätzen zugeteilt. Der Landkreis beteiligte sich finanziell in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung (insgesamt rund 76.900 €) durch einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 € pro Arbeitsplatz.

 

Die Durchführung des Passiv-Aktiv-Transfers im Ostalbkreis war durchweg positiv zu beurteilen. Auf die 24 bewilligten PAT-Plätze wurden insgesamt 57 Teilnehmer/-innen vermittelt. Davon wurden 25 in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen.

 

Neues Landesprogramm „Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“ ab Juli 2017

 

Im Juli 2017 startete mit dem „Landesprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“ (PAT-PLUS) eine Neuauflage des Programms. Auch hier war dabei der Grundgedanke, dass finanzielle Mittel, die aufgrund der Anspruchsberechtigung nach dem SGB II als Regelbedarf und Kosten der Unterkunft und Heizung gezahlt werden – sog. Passivleitungen – zugunsten einer geförderten und betreuten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eingesetzt und damit aktiviert werden. Als Zielgruppe wurden erwerbsfähige Langzeitarbeitslose ausgewählt, die sich mindestens 36 Monate im Leistungsbezug nach SGB II befinden und multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen.

 

Landesweit standen dabei wiederum 500 Förderplätze zur Verfügung. Dem Jobcenter Ostalbkreis wurden davon seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 50 Plätze bewilligt.  Die Laufzeit des Programms war aus haushalterischen Gründen zunächst bis 30.06.2018 befristet.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung hat in seiner Sitzung vom 04.07.2017 der Beteiligung des Jobcenters Ostalbkreis am „Passiv-Aktiv-Tausch PLUS“ zugestimmt.

 

Für die Laufzeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 wurden dabei Mittel des Landkreises in Höhe von 60.000 € (in den Jahren 2017 und 2018 jeweils maximal 30.000 €) sowie Bundesmittel aus dem Eingliederungsbudget in Höhe von 701.000 € (für 2017 219.000 € und für 2018 482.000 €) zur Verfügung gestellt.

 

Von den bewilligten 50 Teilnehmerplätzen konnten bis zum vorläufigen Laufzeitende insgesamt 30 Plätze besetzt werden. Die Ausgaben im Jahr 2017 beliefen sich auf 3.300 € kommunaler Förderung und 86.500 € Eingliederungsleistungen.

 

Die Ausgaben 2018 werden sich bis 30.06. auf voraussichtlich 12.500 € kommunaler Förderung und 257.000 € Eingliederungsleistungen belaufen und liegen damit unterhalb des Ansatzes für 2018.

 

Fortführung des Programmes bis zum 31.12.2019

 

Durch den Doppelhaushalt des Landes für die Jahre 2018 und 2019 konnte nun die Fortführung des Landesprogramms bewilligt werden. Das Jobcenter Ostalbkreis erhielt hierbei die Zusage zur weiteren Finanzierung der 50 Teilnehmerplätze durch einen Zuschuss von insgesamt bis zu 315.000 €.

 

Der bewilligte Zuschuss des Landes von insgesamt bis zu 315.000 € setzt sich dabei wie folgt zusammen:

 

-          pauschal 300 € monatlich für jedes geförderte Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis

 

-          bis zu 1.000 € pro PAT PLUS-Teilnehmenden für max. zwei Qualifikationen

 

-         bis zu zwei mal 100 € pro PAT PLUS-Teilnehmenden als Erfolgsprämie bei Abschluss der Qualifizierung

 

Der Landkreis beteiligt sich nach Vorgabe des Landesprogramms mit einem kommunalen Zuschuss aus den eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung an den Arbeitgeber in Höhe von monatlich 100 €. Bei 50 Teilnehmerplätzen und einer Laufzeit von 01.07.2018 bis 31.12.2019 beträgt die Beteiligung des Landkreises im Jahr 2018 maximal 30.000 € sowie im Jahr 2019 maximal 60.000 €.

 

Da bislang 30 Teilnehmerplätze besetzt werden konnten, muss davon ausgegangen werden, dass die Besetzung aller 50 Plätze bis Ende des Jahres dauern wird. Realistisch kann bis Jahresende mit durchschnittlich 40 Teilnehmern gerechnet werden. Die Beteiligung des Landkreises würde somit von Juli bis Dezember 2018 insgesamt 24.000 € betragen.

 

Die Kernstücke des Passiv-Aktiv-Tausches bilden die Förderung von bis zu 75% des Bruttoarbeitsentgelts sowie die Erstattung der Kosten für die sozialpädagogische Betreuung.  Diese werden über § 16e SGB II und somit vollständig aus Bundesmitteln finanziert.

 

Insgesamt werden hierfür im Zeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2019 Ausgaben in Höhe von rund 1.070.600 € veranschlagt, wobei hiervon rund 305.900 € auf das Jahr 2018 und rund 764.700 € auf das Jahr 2019 entfallen. Hierbei wird von einem durchschnittlichen Stundenlohn von 10,00 € sowie einer durchschnittlichen Förderung in Höhe von 55% des Bruttoarbeitsentgelt ausgegangen. Entsprechende Mittel stehen im Rahmen der verfügbaren Eingliederungsmittel im laufenden Jahr zur Verfügung bzw. werden bei der Planung des Arbeitsmarktprogramms 2019 bereitgestellt.

 

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung des Landesprogramms "Passiv-Aktiv-Tausch PLUS" setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

 

Kostenträger Bund:

 

-         Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt (bis 75%):   936.200 €

-         Kosten für die sozialpädagogische Betreuung:    134.400 €

 

-         Geplante Gesamtkosten Eingliederungsmittel: 1.070.600 €

 

Von den geplanten Gesamtkosten für Eingliederungsmittel in Höhe von 1.070.600 € entfallen 305.900 € auf das Jahr 2018 und 764.700 € auf das Jahr 2019.

 

Für das Jahr 2018 stehen aus der ersten Projektphase bis 30.06. Restmittel in Höhe von 225.000 € zur Verfügung. Der zusätzliche Bedarf beläuft sich somit auf 80.900 € im laufenden Jahr 2018 und kann durch die zugeteilten Mittel des Bundes aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden.

 

 

Kostenträger Land:

 

Der Zuschuss des Landes beträgt während der Projektlaufzeit 01.07.2018 bis 31.12.2019 maximal 315.000 €.

 

 

Kostenträger Landkreis:

 

Die Kosten der kommunalen Förderung von Arbeitsplätzen in Höhe der eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung betragen im Jahr 2018 maximal 30.000 € sowie im Jahr 2019 maximal 60.000 €.

 

Für das Jahr 2018 stehen aus der ersten Projektphase bis 30.06. Restmittel in Höhe von 17.500 € zur Verfügung. Der zusätzliche Bedarf beläuft sich somit auf maximal 12.500 € im laufenden Jahr 2018.

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent     

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel