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Vorlage - 137/2018  

 
 
Betreff: Festlegung der Zielgruppen und Schwerpunkte zur Vorbereitung des Arbeitsmarktprogramms 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
03.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Den Vorschlägen der Verwaltung zu Zielgruppen und Schwerpunkten im Arbeitsmarktprogramm 2019 wird zugestimmt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis für das Jahr 2019 werden auf Grundlage der Profillagen, den zu erwartenden Integrationsperspektiven und den Entwicklungen am Arbeitsmarkt festgelegt.

 

Profillagen

 

Eine fundierte Stärken- und Potenzialanalyse, das sogenannte Profiling, stellt die Ausgangsbasis für die gemeinsame Integrationsarbeit von Kunde und Integrationsfachkraft dar. Das Profiling mündet in der Festlegung des Kundenprofils anhand einer Profillage.

 

Die rund 7.100 erwerbsfähigen Leistungsempfänger sind nach Einschätzungen der Integrationsfachkräfte des Jobcenters folgenden Profillagen zuzuordnen:

 

 

Zielgruppenunabhängige Schwerpunkte

 

Unabhängig von Zielgruppen empfiehlt das Jobcenter Ostalbkreis im Arbeitsmarktprogramm 2019 drei Schwerpunkte. Zum einen sollen Maßnahmen für Menschen in den Profillagen A-C (marktnähere Kunden mit Integrationsperspektiven) Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms sein. Dieser Ansatz dient der Prävention eines Langzeitleistungsbezugs.

 

Des Weiteren sollten Maßnahmen für benachteiligte Menschen mit multiplen, aber abbaubaren Vermittlungshemmnissen (Profillagen D und E) besondere Berücksichtigung finden. Ein Ausbau von individuellen Maßnahmen mit aufsuchendem Ansatz ist zur Tagesstrukturierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt notwendig.

 

Ein besonderer Schwerpunkt soll in 2019 die Förderung von Arbeitsverhältnissen für Menschen sein, die besonders lange im Leistungsbezug sind. Der Passiv-Aktiv-Tausch Plus des Landes Baden-Württemberg soll fortgeführt werden. Mit dieser Förderung wurden in 2018 bereits 30 Menschen in Arbeit vermittelt, die mindestens seit 3 Jahren Leistungen des Jobcenter erhalten. Weitere 20 Plätze sollen in 2019 dazukommen. Zudem wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ angekündigt, das in 2019 starten soll. Mit diesem Instrument sollen Menschen gefördert werden, die seit 6 Jahren im  Leistungsbezug sind. Die Bundesregierung wird dem Jobcenter voraussichtlich rund 1 Million Euro im Jahr an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stellen.

 

Die Verbindung der Maßnahmen mit dem Thema Gesundheit soll fortgeführt werden. Neben den Gesundheitstagen wurden mit den Kooperationspartnern Angeboten entwickelt, die den Zugang von Menschen im SGB II zu Gesundheitsangeboten verbessern sollen.

 

Flankierende kommunale Leistungen wie Sucht- und Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung sind für die Integrationsarbeit ein wichtiger Bestandteil. Seit Jahren bestehen hier gute Kooperationen, die laufend evaluiert und dem Bedarf entsprechend angepasst werden.

 

Zielgruppen 2019

 

Als Zielgruppen für 2019 schlägt das Jobcenter Ostalbkreis vor:

 

        Jugendliche unter 25 Jahren

        Ältere ab 50 Jahren

        Alleinerziehende

        Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate und über 72 Monate

        Flüchtlinge

 

Für die strategische Integrationsarbeit mit den einzelnen Zielgruppen werden die Profillagen, die Integrationen im vergangenen Jahr sowie die Dauer im Leistungsbezug näher analysiert. Die daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe sind Grundlage der Maßnahmeplanung und Mittelverteilung für das Arbeitsmarktprogramm 2019.

 

Jugendliche unter 25 Jahre

 

Aktuell sind rund 1.300 Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren im Jobcenter in Betreuung. Sie bilden einen Anteil von 17% am gesamten Kundenkreis. Die Profillagen verteilen sich wie folgt:

 

 

Jugendliche mit leichten Hemmnissen (Profillagen B und C) sowie Jugendliche mit schweren, aber abbaubaren Hemmnissen in den Bereichen Sucht, Schulen, Straffälligkeit, fehlender Stabilität im sozialen Umfeld oder fehlende berufliche Orientierung (Profillage D) bilden in 2019 die Schwerpunkte. Maßnahmeformate, die auch das pernliche Umfeld und die Lebenssituation mit einbeziehen, sollen gefördert werden. Die Maßnahmen haben im vergangenen Jahr dazu beigetragen, dass rund 400 junge Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Der Anteil an den gesamten Integrationen beträgt rund 18%.

 

Bei der größten Profillagengruppe F im Bereich U25 setzen die Projekte „ZUKUNFT“, „Zukunft Plus“ in Schwäbisch Gmünd an den allgemeinbildenden Schulen sowie „AVdual- Begleiter“ an den beruflichen Schulen an. Diese Maßnahmen werden nicht vom Jobcenter finanziert, jedoch bestehen hier enge Kooperationen.

 

Unter den unter 25-Jährigen befinden sich 229 Flüchtlinge. 67 davon gehen in die allgemeinbildenden Schulen und 33 werden in den VABO Klassen betreut. An den speziellen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Jugendintegrationskursen nehmen derzeit 37 junge Flüchtlinge teil. In diesen Kursen finden neben dem Erlernen der Sprache auch Praktika in Betrieben statt. 21 Frauen befinden sich in Elternzeit. In Ausbildung und Einstiegsqualifizierung sind 10 junge Flüchtlinge und 20 konnten Arbeit aufnehmen, sind aber ergänzend weiter hilfebedürftig. Die übrigen Flüchtlinge unter 25 Jahren sind in anderen Maßnahmen wie berufsvorbereitende Lehrgänge oder spezielle Jugendmaßnahmen des Jobcenters eingemündet. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gibt es keine unversorgten jungen Flüchtlinge.

 

50plus

 

2.083 Kunden des Jobcenters sind 50 Jahre und älter. Die Profillagen unterscheiden sich von den anderen Zielgruppen:

 

 

Nur rund ein Viertel in dieser Altersgruppe steht realistisch für Integrationsbemühungen in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dennoch konnten in 2017 14,4% aller Integrationen bei Älteren erzielt werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert um 2% erhöht. Dies stellt ein weiteres Indiz für den stabilen und aufnahmefähigen Arbeitsmarkt im Ostalbkreis dar.

 

Das Jobcenter möchte bewährte Maßnahmen zur Aktivierung mit gesundheitsfördernden Inhalten weiterführen. Im letzten Jahr wurden keine Maßnahmen nur für diese Altersgruppe eingerichtet. Die über 50 Jährigen nahmen mit jüngeren Teilnehmern zusammen an Maßnahmen teil, was sich bewährt hat. Die Zielgruppe soll in 2019 besonders für die geförderten Arbeitsverhältnisse aktiviert und motiviert werden.

 

Die Kooperation mit der Agentur für Arbeit Aalen und dem Jobcenter Heidenheim zur beruflichen Integration Älterer in Ostwürttemberg im Rahmen der Fachkräfteallianz wird in 2019 weitergeführt.

 

Alleinerziehende

 

1.132 Personen im SGB II Bezug sind Alleinerziehende. Die große Mehrzahl (27,9 %) von ihnen befindet sich aktuell in Erziehungsphase mit Kindern unter 3 Jahren und werden unter der Profillage F geführt. Das Beratungskonzept für Erziehende des Jobcenters hat sich bereits seit zwei Jahren bewährt. Erziehende Frauen und Männer erhalten regelmäßig Einladungen zu Informationsveranstaltungen und Gesprächen mit dem Ziel, sie frühzeitig für einen beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten. Die Zahl der Alleinerziehenden Arbeitslosen konnte im vergangenen Jahr reduziert werden.

 

Die übrigen Profillagen verteilen sich in der Zielgruppe folgendermaßen:

 

 

Für Alleinerziehende sind Maßnahmen in den Bereichen Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ausbildung in Teilzeit sowie Beratung und Organisation der Kinderbetreuung für Frauen und Männer mit Integrationsperspektiven besonders erfolgversprechend. Bewährt haben sich Maßnahmen wie das langjährige Frauenprojekt. Die ESF geförderten Projekte zur Heranführung an eine Teilzeitausbildung sowie die regionalen ESF Projekte für Erziehende mit besonderen Problemlagen sollen weitergeführt werden. In den Maßnahmen werden Folgen von Trennung und Gewalterfahrungen von Frauen und Kindern aufgearbeitet.

 

Langzeitleistungsbezieher über 24 Monate

 

Rund 55 % der erwerbsfähigen Leistungsbezieher benötigen 2 Jahre und länger die Unterstützung des Jobcenters. Die Dauer des Leistungsbezugs hat maßgeblichen Einfluss auf die Integrationswahrscheinlichkeit, was sich auch in den Profillagen wiederspiegelt:

 

Bei den Langzeitbeziehern über 24 Monate sollen insbesondere bei den Kunden mit Integrationsperspektiven und im Fallmanagement Schwerpunkte gesetzt werden. Die Aufgliederung der Langzeitbezieher nach Altersgruppen zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, lange von SGB II Leistungen abhängig zu sein, stark mit zunehmendem Alter ansteigt.

 

 

Hier sollen zwei Ansätze verfolgt werden. Zum einen plant das Jobcenter den Übergang in den Langzeitbezug zu vermeiden. Dies soll durch Maßnahmen mit einer hohen Aktivierung und individuellem Coaching vor Übertritt unterstützt werden. Zum anderen sollen aber auch die noch aktivierbaren Langzeitleistungsbezieher individuell gefördert werden. Die Auswertung der Integrationen dieser Zielgruppe zeigt, dass bei einem guten Arbeitsmarkt auch Menschen wieder in Arbeit kommen, die lange Zeit nicht erwerbstätig waren. Sonderprogramme, wie der Passiv-Aktiv-Tausch Plus haben dies gezeigt. So konnten im letzten Jahr 36,6% der Integrationen mit Langzeitbeziehern erreicht werden. Dies waren rund 5% mehr als im Vorjahr.

 

Langzeitleistungsbezieher über 72 Monate

 

Die Langzeitleistungsbezieher über 72 Monate stehen für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ im besonderen Fokus. Über alle Profillagen hinweg, sind dies 1.766 Menschen.

 

 

Für die Förderung mit dem neuen Regelinstrument stehen jedoch nur die Profillagen A-E (rund 450 Personen) zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung nach Alter gibt hier weitere Anhaltspunkte für die Schwerpunktsetzung:

 

 

Die unter 50-Jährigen bilden die größte Gruppe.

 

Bei der beruflichen Integration von Langzeitbeziehern gibt es mehrere Herausforderungen. Ganz oben steht die Motivation der Menschen, sich wieder dem Arbeitsmarkt zu stellen. Die meisten haben häufige Brüche in ihren Erwerbsbiografien. Das Scheitern im vergangenen Berufsleben muss aufgearbeitet werden. Danach gilt es, den Menschen wieder Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten, Talente und Ressourcen zu geben, anstatt nur Hemmnisse und Probleme im Blick zu haben. Eine weitere Herausforderung ist die Akquise von Nischenarbeitsplätzen. Im Ostalbkreis sollen im Umfeld von Integrationsfirmen und Werkstätten für behinderte Menschen geschützte und leistungsgerechte Arbeitsplätze für Langzeitbezieher entstehen.

 

Flüchtlinge

 

Die Verzahnung mit den Profillagen bietet bei dieser Zielgruppe noch zu wenige strategische Anhaltspunkte. Der überwiegende Teil der Flüchtlinge befindet sich in Sprach- und Integrationskursen. Eine valide Einschätzung der beruflichen Integrationsperspektiven wird erst in den kommenden Jahren erfolgen können.

 

 

Die Zielgruppe umfasst 783 Personen und ist sehr heterogen. Beispielsweise sind hier die verschiedenen Berufs- und Studienabschlüsse, berufliche Tätigkeiten im Herkunftsland aber auch körperliche und psychische Beeinträchtigungen zu nennen. Diese erfordern eine besondere Sensibilität und Spezialwissen. Durch die nach und nach verbesserte Kommunikation und die enge Betreuung treten immer häufiger fluchtbedingte Probleme zu Tage. Flankierende Therapiemaßnahmen zur Aufarbeitung sind aus Sicht des Jobcenters noch ausbaufähig.

 

Nach wie vor haben die Geflüchteten eine hohe Motivation zur Teilhabe am Erwerbsleben. Das Jobcenter Ostalbkreis plant in 2019 die bisherigen Maßnahmen weiter auszubauen und zu entwickeln. Dies sind Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Kompetenzfeststellung und Qualifizierung. Sie können sowohl im Vorfeld von Sprachkursen als auch während und im Anschluss an die Sprachkurse stattfinden. Es soll keine Zeit versäumt werden, die bleibeberechtigten Flüchtlinge so früh wie möglich an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu aktivieren. Zusätzlich gibt es über das BAMF finanzierte Sprachkursformen im Anschluss an die klassischen Integrationskurse.

 

In 2017 wurden 144 Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung vermittelt. Gegenüber 2016 konnte die Zahl verdoppelt werden.

     


 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Dem Jobcenter Ostalbkreis stehen für die Maßnahmen im Arbeitsmarktprogramm 2019 voraussichtlich rund 4 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden zu 100% vom Bund finanziert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent     

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel