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Vorlage - 111/2018  

 
 
Betreff: Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms der Sanierung des Zentral-OPs an der Betriebsstätte Ostalb-Klinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
10.07.2018 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag
24.07.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1_Kostenübersicht
Anlage2_Grobzeitplan
Anlage3_Pläne
Anlage4_Funktions-Raumprogramm

Antrag der Verwaltung

 

  • Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt/ Der Kreistag beschließt die Entwurfsplanung der Sanierung des Zentral-OPs am Ostalb-Klinikum Aalen.
     
  • Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien beauftragt die Betriebsleitung, die HU BAU und den Förderantrag auf Grundlage des vorgestellten und durch den Kreistag beschlossenen Raum- und Funktionsprogrammes zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat am 29.09.2015 die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Neustrukturierung des Funktionstraktes mit Sanierung des Zentral-OPs beschlossen und am 26.01.2016 (der Kreistag am 22.03.2016) die Gebäude und raumausbildenden Bauten (Architektenleistungen) nach dem VOF-Verfahren vergeben.

 

Am 11.07.2017 wurde der Betriebsausschuss Klinikimmobilien über den aktuellen Planungsstand informiert. Die Fachplanung wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Klimatechnik erfolgte dann am 21.07.2017.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrates Kliniken Ostalb und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien vom 12.06.2018 konnte vor Ort nochmals in Augenschein genommen werden, dass eine Sanierung im Bestand des jetzigen Zentral-OPs nicht möglich ist. Auch die Notwendigkeit, die Zentralsterilisation aus dem fensterlosen Untergeschoss in eine neue unmittelbar angrenzende Fläche an den Zentral-OP zu verlegen und somit auch der Arbeitsstättenverordnung gerecht zu werden, wurde vor Ort besichtigt und im Grundsatz zugestimmt. Die Zusammenlegung des zukünftigen Funktionsbereichs PCI (Herzkatheter, Elektrophysiologie und Thrombektomie) als Nachnutzung im jetzigen Raumvolumen des Zentral-OPs wurde ebenso in der Sitzung am 12.06.2018 vorgestellt und erläutert. Die sich danach ermöglichte Nachnutzung des jetzigen Herzkatheterlabors durch die ZNA ist folgerichtig, da durch den Neubau des Zentral-OPs der heutigen ZNA-Räume entnommen und diese dringend der ZNA zurückgegeben werden müssen.

 

Die Sanierung des jetzigen OP-Funktionsbereiches bei laufendem Betrieb musste endgültig verworfen werden. Die Stellungnahme des Krankenhaushygienikers zeigt, mit welchen Auflagen und Risiken dies alles verbunden wäre:

 

 

Sukzessive OP-Sanierung (Bestand)

Kompletter OP-Neubau unter
Nutzung der
bestehenden OPs

Ersatz-OP-Containerlösungen während den
Umbaumaßnahmen

Verantwortlich/
Zuständig

Trennung/Abschottung der RLT-Kanäle/-Anlagen des Bereiches mit Bauaktivitäten

erforderlich

nicht erforderlich

 

Bauleitung

Ansaugöffnungen d. RTL-/ Klimaanlagen vor Baustaub-Kontamination schützen

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik

Erstellen und tgl. Dichtigkeitsprüfung der Staubschutzwände

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik, HFK

Permanente Unterdruckhaltung des Baubereiches

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik

Prüfung, ob Einhausung der Baustelle möglich ist

erforderlich

nicht erforderlich

 

Planer

Bei Abbrucharbeiten nur staubarme Techniken einsetzen (Feuchthaltung)

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik, Auftragnehmer

Permanente Unterdruck-
haltung des Baustellenbereiches

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik

Absaugung der Baustellen-luft über Filteranlagen, evtl. zusätzliche Aktivkohlefilterung

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik

Prüfung der Bausubstanz auf erhöhte infektiologische Risiken (Aspergillus etc.)

erforderlich

nicht erforderlich

 

HFK,

Krankenhaushygiene

Keine elektiven OPs von Risikopatienten

erforderlich

nicht erforderlich

 

Ärztlicher Direktor,

Klinikleitung

Fenster/Türen/Durchlässe
angrenzender Bereiche (Stationen, Funktionsräume) sind abzudichten

erforderlich

nicht erforderlich

 

Technik,
HFK

Zugang und Abgang des Baubereiches nicht über Krankenhausbereiche

erforderlich

nicht erforderlich

 

Planer,
Bauleitung

Standby-Entsorgung von Abbruchmaterialien in closed BigBags oder dichten Entsorgungscontainern

erforderlich

nicht erforderlich

 

Bauleitung,
Auftragnehmer

Hohe Anforderungen an Baustellen- und Baustellenablauf-Logistik

erforderlich

nicht erforderlich

 

Planer

Regelmäßige Baustellen-
besichtigungen und
-besprechungen durch Krankenhaushygieniker, Bauleiter, Überwachungsbehörde, HFK, hygienebeauftragte Ärzte, ärztlicher Direktor, Geschäftsleitung

erforderlich

nicht erforderlich

 

Alle

Einbindung der Hygienekommission

erforderlich

nicht erforderlich

 

Ärztlicher Direktor,
Krankenhaushygiene

Tägliche Baustellenbesichtigung durch HFK und Bauleiter

erforderlich

nicht erforderlich

 

Bauleitung,
HFK

Tägliche intensive, desinfizierende Reinigung genutzter Räume/ Bereiche, die der Baustelle benachbart sind

erforderlich

nicht erforderlich

 

HFK,

geschultes Reinigungspersonal

KRINKO-Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen in Bestand-OPs, die in Betrieb sind, müssen uneingeschränkt gewährleistet sein

erforderlich

erforderlich

 

Ärztliche Leitungen,
HFK,
Krankenhaushygiene

Hinweis:
Die dt. Rechtsprechung weist die haftungsrechtliche Verantwortung für Infektionsschäden bei Patienten dem verantwortlichen Betreiber des Krankenhauses zu!!!

 

 

 

 

Anmerkungen

        Extrem hoher technischer und kostenintensiver Aufwand

        Infektionshygienische Risiken für Patienten und Personal lassen sich nicht mit Sicherheit ausschließen

        d. R. lange Bauzeiten

        Inwieweit der Betrieb im Ia-OP weiterlaufen kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab

   Sehr wahrscheinlich kostengünstiger, weil OP-Betrieb weiterlaufen kann

   Nahezu keine technischen Maßnahmen

   Heutige OP-Standards (KRINKO; Arbeitsschutz, Unfallkassen etc.) können realisiert werden

   Betrieb in Bestands-OPs kann weiterlaufen

   Keine wirtschaftlichen Einbußen

   Kompromisslösung, aber auch kostenintensiv
 

   Konzept muss erstellt und geprüft werden

 

 

 

Auch das Sozialministerium hat dies beim Besuch am 12.10.2016 vor Ort in der Diskussion mit den Planern so bewertet. Die Herausforderung für die Planung bestand darin, dass der OP-Bereich zentral gelegen sein muss, um die Patientenlogistik funktionsgerecht und betriebswirtschaftlich vernünftig gestalten zu können.

 

Ziel muss es sein, dass der bestehende OP-Betrieb quantitativ und qualitativ uneingeschränkt, bis zum Umzug in die neuen OP-Räume, weiterläuft.

 


Im Jahr 2017 wurden alle Entwürfe nochmals überprüft, ob durch die Leistungszahlen 2016 und 2017 und durch die Fusion der drei Kliniken zum Unternehmen „Kliniken Ostalb“ Veränderungen in den Raumbedürfnissen notwendig werden. Die neue Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie aus dem Jahre 2016 gibt vor, dass der Patient bei einer bestimmten Indikation wie bei einem ischämischen Schlaganfall einer rekanalisierenden Therapie (Thrombektomie) zugeführt werden muss. Dies wurde bei der Planung bedacht und so ist auch die Raumnachnutzung der heutigen OP-Räume für einen solchen Funktionsbereich vorgesehen.

 

Auch die Zunahme der elektrophysikalischen Untersuchung und Therapie in der Kardiologie durch den Verbund werden berücksichtigt und in die Raum-Funktionsplanung für die Nachnutzung der heutigen OP-Räume aufgenommen.

 

Der Auf- und Ausbau der Neurochirurgie mit Auswirkung auf die Kapazität der Intensivmedizin wurde berechnet und planerisch berücksichtigt. Das Medizinstrategiepapier vom September 2017 (Beschluss im Kreistag am 17.10.2017) wurde in allen Auswirkungen auf Operationen und Intensivmedizin berücksichtigt.

 

Die Zentralsterilisation (derzeit in Aalen 8,9 VK Mitarbeiter) ist im Jahr 2004 technisch erneuert worden, d.h. dass eine technische Abgängigkeit in den nächsten 5 Jahren zu erwarten ist.

 

Problem Aalen: Fensterloser Funktionsbereich aus der Baumaßnahme im Jahre 1987!

 

Dies ist heute nach der Arbeitsstättenverordnung nicht mehr zulässig. Deshalb wurde die Zentralsterilisation bereits in die Planung einer neuen Funktionseinheit mit aufgenommen. Daraus entstand ein Funktions- und Raumprogramm für den Umbau im Bestand und für den Neubau einer zentralen Operationsabteilung. Die Flächenzusammenstellung ergibt eine SOLL-Nettofläche von insgesamt 2.397 m², davon 2.279 m² förderfähig. In Abstimmung am Vor-Ort-Termin am 12.10.2016 mit Herrn Schiller ist diese planerische Arbeit am 04.05.2017 an das Sozialministerium gesandt worden. Das Arbeitsgespräch fand am 20.10.2017 statt. Das Gesprächsergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

         die erläuterten Maßnahmenpakete sind für das Sozialministerium nachvollziehbar und der Handlungsbedarf wird anerkannt;
 

         das Thema „Thrombektomie“ wird vom Ministerium in Zusammenhang mit den zertifizierten regionalen Schlaganfallzentren als notwendig anerkannt;
 

         die Darstellung zu den Intensiv- und Intermediate-Care-Betten wird bestätigt;
 

         die Neuanschaffung der Großgeräte  für Herzkathetermessplätze wird auch als notwendig anerkannt und die Möglichkeit deren Unterbringung in den bisherigen OP-Sälen als positiv eingeschätzt;
 

         die Frage bezüglich 4 oder 5 OP-Säle wurde diskutiert. Das Sozialministerium bittet die Fachplaner, die rechnerische Begründung für 5 Säle noch detaillierter im Förderantrag darzustellen.

 

Wir gehen von einem Förderbescheid Anfang 2019 aus. Der Neubau des Bereiches Zentral-OP soll dann im Frühjahr 2022 fertig sein, die Umbauten für die Nachnutzung der heutigen OP-Räume dann im Herbst 2022.

 

Auf dieser Basis kann jetzt der Förderantrag erstellt werden und im Herbst 2018 dem Sozialministerium übergeben werden.

 

Einzelprojektbetrachtung

 

1)      Neubau Zentral-OP und ZSVA

 

1a) Neubau Zentral-OP (5 OP-Säle)

      Nutzfläche:        946,26 m²

      Kostenindikation KFA-Werte (1-12) ohne med. Großgeräte:   12,90 Mio. €

 

1b) ZSVA (in Ebene 01 unter ZOP)

      Nutzfläche:   15,32 m²

      Kostenindikation KFA-Werte (1-12) inkl. Maschinenausstattung

konzipiert für 2 Kliniken:                    2,0 Mio. €

 

2)      Funktionsbereich Thrombektomie (Neurochirurgie/Neuroradiologie)

Nutzfläche:         77,58 m²

Kostenindikation KFA-W erte (1-12) ) ohne med. Großgeräte:        0,70 Mio. €

 

3)      Funktionsbereich Herzkatheter (2 HKL-Labore)

Nutzfläche: 347,69 m²

Kostenindikation KFA-Werte (1-12) ) ohne med. Großgeräte:          2,6 Mio. €

    

4)      Funktionsbereich Intensivstation (18 Betten, davon 14 ITS und 4 IMC)

Nutzfläche: 748,22 m²

Kostenindikation KFA-Werte (1-12) ) ohne med. Großgeräte:          7,5 Mio. €

 

Gesamtkosten:          25,70 Mio. €

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Sanierung der Zentral-OPs wurden bislang im Haushalt des Ostalbkreises einschließlich 2018 2,45 Mio. € bereitgestellt. Hiervon stehen noch rund 1,0 Mio. € zur Verfügung. Die Gesamtkosten in Höhe von 25,7 Mio. € sind abzüglich der Landesförderung als Trägerleistungen im Haushalt des Ostalbkreises 2019 ff. bereitzustellen.

 

 

 


 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Kostenübersicht

Anlage 2: Grobzeitplan

Anlage 3: Pläne

Anlage 4: Aufstellung Fa. Teamplan GmbH Tübingen

 


 

Sichtvermerke

 

 

Stellvertretender Betriebsleiter

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Kostenübersicht (56 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_Grobzeitplan (558 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_Pläne (4401 KB)    
Anlage 4 4 Anlage4_Funktions-Raumprogramm (1214 KB)