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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 18. Juni 2018
den Gesellschaftsvertrag zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,34 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Zustimmung zum Gewinnvortrag
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2017 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München geprüft, die am 6. März 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2017 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 4.650.083,04 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 57.793,46 € aus.
Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 25.04.2018 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahres-überschuss in Höhe von 57.793,46 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben.
Nach § 9 Abs. 11 Ziff. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2017
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist der Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zu beauftragen. Da die Entscheidung zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers der Stadtwerke Aalen GmbH erst Mitte 2018 im Gemeinderat der Stadt Aalen getroffen wird, ist derzeit noch nicht bekannt, welche Prüfungsgesellschaft die Abschlussprüfung durchführen wird.
Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 zu befürworten.
Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 4.) Bestellung Herrn Sparkassendirektor Markus Frei als Aufsichtsrat
Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. d) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Abberufung und Bestellung der von der Kommanditgesellschaft zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Abberufung von Herrn Sparkassendirektor Andreas Götz und die Bestellung von Herrn Sparkassendirektor Markus Frei in den Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 5.) Änderung des Gesellschaftsvertrages
Der bisherige Gesellschaftsvertrag der Aalener Thermal- Mineralbad GmbH & Co. KG und der neue Entwurf sind in der Anlage 1 in einer Synopse gegenübergestellt.
Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. a) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal- Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für eine Änderung des Gesellschaftervertrages zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
1. Synopse Gesellschaftervertrag
Sichtvermerke
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