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Vorlage - 102/2018  

 
 
Betreff: Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) und Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der WiRO
Status:öffentlich  
Federführend:WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
15.05.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Handelsbilanz zum 31.12 2017
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2017
Wirtschaftsplan 2019 und fünfjähriger Finanzplan
Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)     den Jahresabschluss 2017 festzustellen und einen Defizitausgleich zu genehmigen

 

b)     die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2017 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen

 

c)      dem Wirtschaftsplan 2019 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)     das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2018 zu bestellen.

 

 

  1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts, an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu Nr. 1 a)Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Genehmigung des
Defizitausgleichs

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrags hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 23. März 2018 erteilt.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31. Dezember 2017 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 161.388,06 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 146.013,52 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2017 zugeflossenen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 41.013,52 Euro.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 41.013,52 Euro auszugleichen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 27.068,92 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.

 

Nach § 7 i des Gesellschaftsvertrags entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu Nr. 1 b)Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 41.013,52 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 146.013,52 Euro wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.

 

 


Zu Nr. 1 c)Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 und des fünfjährigen
Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2019 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2019 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu Nr. 1 d)Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 25. April 2018 der Gesellschafter-
versammlung empfohlen, das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen für die Prüfung 2018 zu bestellen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß § 7 k des Gesellschaftsvertrags der WiRO beschließt die Gesellschafter-
versammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1:Handelsbilanz zum 31.12 2017

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2017

Anlage 3:Wirtschaftsplan 2019 und fünfjähriger Finanzplan

Anlage 4:Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO

 

 

 


Sichtvermerke

 

WiRO

__________________________________________

 

Dr. Ursula Bilger

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handelsbilanz zum 31.12 2017 (980 KB)    
Anlage 2 2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2017 (287 KB)    
Anlage 3 3 Wirtschaftsplan 2019 und fünfjähriger Finanzplan (40 KB)    
Anlage 4 4 Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO (11370 KB)