Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat am 19.12.2017 den Haushalt des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
Mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2018 durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.01.2018, Az. 14-2141.-2/09, wurde die Haushaltssatzung rechtskräftig.
Der Gesamtergebnishaushalt weist zum 31.12.2018 ein geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von 9.407.022 € aus. Wie aus der Darstellung des aktuellen Zwischenberichts zum Ende des ersten Quartals 2018 ersichtlich, weisen einzelne Prognosewerte bereits heute auf eine zu erwartende Kostensteigerung hin.
Für die Abdeckung des Defizits der Kommunalanstalt Kliniken Ostalb sind im Haushalt 2018 insgesamt 4,5 Mio. € berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern dieser Haushaltsansatz ausreichend ist. Davon ist auch das Erreichen des geplanten ordentlichen Ergebnisses abhängig.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen:
PersonalkostenFür Beamte wurde 2018 mit 2,675% gestaffelt kalkuliert (1. März 2018, 1. Mai 2018, 1. Juni 2018) und bereits bei der Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt. Die im Haushalt 2018 berücksichtigte Erhöhung bei den Beschäftigten beträgt 2,4% ab 01.03.2018 und entspricht 2,0 % auf 12 Monate gerechnet. Der tatsächliche Tarifabschluss sieht laut Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) eine durchschnittliche Steigerung von 3,19 % ab 01.03.2018 vor. Zusätzlich erhalten die Entgeltgruppen 1-6 eine Einmalzahlung von 250 €. Der Mehrbetrag gegenüber der Kalkulation beläuft sich auf ca. 500.000 €.
ÖPNVDie Prognose im Bereich ÖPNV ist derzeit unter dem Planansatz, vor allem wegen der einmaligen und außerplanmäßigen Gutschrift aus der VVS-Tarifintegration (Bahnhof Lorch) für 2015-2017 in Höhe von 145.000 €. Jedoch ist nicht absehbar inwieweit die Anpassung der Haustarife den geplanten Zuschussbedarf noch erhöhen werden.
SchülerbeförderungIm Bereich Schülerbeförderung kann es zum Schuljahreswechsel 2018/2019 zu Veränderung der Schülerzahlen und -ströme kommen, was sich mittelbar auf den Ausgleichsbedarf durch den Ostalbkreis auswirkt.
Hilfe zur PflegeBei der Hilfe zur Pflege war Ausgangsbasis für den Planansatz im Haushalt 2018 die Hochrechnung vom Mai 2017. Damals wurde mit Blick auf einen Schiedsspruch zur stationären Pflege, der neue und stark verbesserte Personalschlüssel beinhaltete, mit deutlichen Vergütungserhöhungen gerechnet. Diese sind bislang nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten.
UnterhaltsvorschussgesetzDurch die Gesetzesänderung beim Unterhaltsvorschuss gingen in 2017 eine Vielzahl von Anträgen ein, über die in 2018 entschieden wird. Darüber hinaus führen Neuanträge immer noch zu steigenden Fallzahlen. Es ist daher in 2018 mit einer über den Planansatz hinausgehenden Ausgabenentwicklung zu rechnen. JobcenterFür 2018 wurde bei der Haushaltsplanung mit jahresdurchschnittlich 5.700 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. Durch die anhaltend positive Lage auf dem Arbeitsmarkt kann jedoch von einem niedrigeren Jahresdurchschnitt ausgegangen werden. Aus diesem Grund wurde die Prognose gegenüber dem Planansatz leicht nach unten korrigiert.
AsylbewerberunterbringungIm Rahmen der Besprechungen mit dem Land Baden-Württemberg zur Abrechnung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung (Spitzabrechnung) wurde den Landkreisen Anfang 2018 zur Vorgabe gemacht, die Aufwendungen für sog. Fehlbeleger als kommunale Leistungen zu verbuchen. Bei den Fehlbelegern handelt es sich um Flüchtlinge mit Status einer Duldung, die aber noch nicht zeitnah in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden konnten. Aufgrund dieser Neuregelung muss eventuell mit erhöhten Kosten gerechnet werden, die dem Ostalbkreis nicht erstattet werden.
Zum 18.04.2018 ergeben sich folgende Einnahme- und Ausgabebestände der wichtigsten Ansätze:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Sichtvermerke
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