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Vorlage - 096/2018  

 
 
Betreff: Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH
Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung des Zentrums für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bilanz zum 31.12.2016
G + V zum 31.12.2016

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises im Rahmen eines Gesellschafter-Umlaufbeschlusses

 

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und der Vorjahre,

 

  1. der Ergebnisverwendung,

 

  1. der Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2016 und der
    Vorjahre,

 

  1. der Entbindung des bisherigen Geschäftsführers Eberhard Steiner und Bestellung des neuen Geschäftsführers Alexander Groll und

 

  1. der Kapitalherabsetzung auf 25.000 €
     

zuzustimmen.


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1998 an der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH beteiligt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Bündelung der in Schwäbisch Gmünd und in der Region vorhandenen Gestaltungspotentiale und Designbüros in einem Zentrum für Gestaltung. Dies geschieht insbesondere durch Medienarbeit, Projektarbeit, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildung, Büro-, Labor-, und Werkstattangebote sowie durch Schaffung von Arbeitsplätzen für qualifizierte Hochschulabsolventen. Die Gesellschaft enthält sich jeglicher Einflussnahme auf den Wettbewerb der Büros untereinander und tritt mit diesen nicht in Wettbewerb.

 

Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 240.307,18 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 76.693,78 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 31,91 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen

erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH mit derzeit 31,91 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.)  und 2.)   Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und der Vorjahre und                             Ergebnisverwendung

 

Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2016 wurde von der Steuerbevollmächtigten Elisabeth Hahn, Schwäbisch Gmünd erstellt (Bericht vom 02.05.2017) und dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH weist zum 31.12.20016 eine Bilanzsumme in Höhe von 74.957,14 € (Vorjahr: 65.343,50 €), sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 10.118,24 € (Vorjahr: -88.864,36 €) aus. Das Jahresergebnis 2016 und die Fehlbeträge der Vorjahre sollen mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

 

Nach § 8 Abs. 3 Ziff. c) und d) i.V.m. § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 3.) Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2016 und die Vorjahre

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. e) des Gesellschaftsvertrages der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung des Geschäftsführers zu befürworten.

Zu 4.) Entbindung des bisherigen Geschäftsführers Eberhard Steiner und
 Bestellung des neuen Geschäftsführers Alexander Groll

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. b) des Gesellschaftsvertrages der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entbindung des Geschäftsführers Eberhard Steiner und die Bestellung des städtischen Wirtschaftsförderer der Stadt Schwäbisch Gmünd (derzeit Alexander Groll) als neuen Geschäftsführer zu befürworten.

 

 

Zu 5.) Kapitalherabsetzung auf 25.000 €

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. a) des Gesellschaftsvertrages der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Herabsetzung des Stammkapitals auf 25.000 € zu befürworten.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt.

 

 

Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2016

2. G+V zum 31.12.2016

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Bernhard

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 


 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz zum 31.12.2016 (203 KB)    
Anlage 2 2 G + V zum 31.12.2016 (227 KB)