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Vorlage - 084/2018  

 
 
Betreff: Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis
Aktueller Situationsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
02.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Vorläufige Unterbringung

 

Die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen ist nach wie vor ein herausragendes gesellschaftliches und sozialpolitisches Thema in Deutschland und auch in vielen anderen europäischen Staaten.

 

Nach dem Start der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen - LEA -wurde der Ostalbkreis privilegiert. Stadt- oder Landkreise in denen sich nicht nur vorübergehend Standorte von LEA befinden, werden ganz oder teilweise von Zuteilungen von Flüchtlingen ausgenommen. Auf der Grundlage mehrerer Kreistagsbeschlüsse hat der
Ostalbkreis nur teilweise davon Gebrauch gemacht. In den Jahren 2015 - 2017 wurden auf freiwilliger Basis 1.454 Flüchtlinge vom Landkreis aufgenommen und in kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.

 

Seit 2016 sind die Zugänge deutlich zurückgegangen. Das Land rechnet im Laufe des Jahres 2018 mit 15.000 - 20.000 neu ankommenden Flüchtlingen. Im Jahr 2015 waren es rund 98.000.

 

Unter Berücksichtigung der landesweiten Prognose rechnet die Landkreisverwaltung derzeit mit ca. 150 Flüchtlingen, die im Laufe des Jahres 2018  in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises neu aufgenommen werden.

 

 

Aufnahme von Flüchtlingen im Ostalbkreis

 

 

 

Wie sich die Flüchtlingszugänge in den kommenden Jahren entwickeln werden ist nicht  abschätzbar. Die weiteren weltweiten und gesamteuropäischen Entwicklungen werden dafür den Ausschlag geben.

 

Anschlussunterbringung

 

Stark angestiegen ist die Zahl der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung. Aktuell sind 1.961 Flüchtlinge mit unterschiedlichstem Status (Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber) in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises wohnhaft.

 

 

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Insgesamt sind in den Jahren 2015 - 2017 854 Flüchtlinge in die kommunale Anschlussunterbringung gewechselt.

 

2018 beabsichtigt der Landkreis ca. 300 Flüchtlinge den Städten und Gemeinden zuzuweisen. Der Ostalbkreis ist auch während der Anschlussunterbringung für die soziale Beratung und Betreuung sowie für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Flüchtlingen zuständig.

 

 

II. Konzept zum Abbau von Gemeinschaftsunterkünften im Ostalbkreis

 

Im Jahr 2016 verfügte der Ostalbkreis über 72 angemietete und kreiseigene Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von 1.239 Plätzen.

 

Als sich im Laufe des Jahres 2016 abzeichnete, dass die Zahl der Flüchtlinge abnehmen wird, wurden bestehende Mietverträge gekündigt bzw. nicht verlängert. Durch den Abbau überwiegend kleinerer Wohneinheiten konnte die Anzahl der Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2017 auf 41 gesenkt werden, was einem Abbau von 354 Plätzen entspricht.

 

Mittlerweile haben sich die Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land auf ein „Eckpunktepapier zur Wirtschaftlichkeit der Unterbringungskapazitäten in der vorläufigen Unterbringung“ (Abbaukonzept) verständigt. Ziel ist es, weitere überschüssige Unterbringungskapazitäten abzubauen und eine maximale Auslastung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung von 70 % im Jahr 2018 bis 80 % im Jahr 2020 anzustreben.

 

Auch im Jahr 2018 werden im Ostalbkreis weitere kleinere Unterkünfte gekündigt bzw. Mietverträge nicht verlängert. In vielen Fällen übernehmen die Flüchtlinge selbst den Wohnraum oder die Städte und Gemeinden steigen in die Mietverträge ein, um Wohnraum für die Anschlussunterbringung sicherzustellen.

 

Ende diesen Jahres wird der Ostalbkreis voraussichtlich noch über 16 Flüchtlingsunterkünfte verfügen. Hiervon sind 13 angemietet und 3 im Eigentum des Ostalbkreises. Die Anzahl der zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehenden  Plätze reduziert sich somit innerhalb eines Jahres um weitere 252 Plätze auf 633.

 

 

 

 

Das für das Jahr 2018 vorgesehene Abbaukonzept  des Landkreises und der damit einhergehende Rückbau der Unterkünfte führt u. a. dazu, dass sowohl der vom Land geforderte Mindestauslastungsgrad der restlichen Wohnheime von 70 - 80 % erreicht wird, aber auch eine genügende Zahl von Reservekapazitäten vorhanden ist.

 

 

III. Sozialbetreuung/Integrationsmanagement

 

Bestand die Hauptaufgabe in den letzten Jahren vorrangig darin, die große Zahl neu ankommender Flüchtlinge gut unterzubringen und zu versorgen, hat sich nun der Aufgabenschwerpunkt in Richtung Integration in Gesellschaft, Schule, Ausbildung und Beruf verlagert.

 

Ein Großteil der Flüchtlinge, die in den letzten Jahren gekommen sind, befindet sich mittlerweile in der Anschlussunterbringung. Der bereits bei der vorläufigen Unterbringung eingeschlagene Weg der Integration der geflüchteten Menschen ist nun vor Ort in allen Lebensbereichen individuell fortzusetzen.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg den „Pakt für Integration“ aufgelegt. Dieser sieht vor, Geflüchtete in der Anschlussunterbringung mit gezielten Maßnahmen auf dem Weg zur Integration zu unterstützen.

 

Ein Kernelement des „Paktes für Integration“ ist das Integrationsmanagement. Damit wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht.

 

Zielgruppe des Integrationsmanagements sind Geflüchtete, die vom 01.01.2015 bis zum 29.02.2016 nach Baden-Württemberg gekommen sind und sich am 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung im Ostalbkreis befanden. Das sind im Ostalbkreis insgesamt 613 Flüchtlinge, die individuell zu betreuen und zu begleiten sind.

 

Der Sozialdienst des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung hat bereits bisher die Sozialbetreuung aller Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung wahrgenommen. Aus diesem Grund wurden ihm die Aufgaben des Integrationsmanagements übertragen. Alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme von Aalen und Schwäbisch Gmünd haben dieser Aufgabenübertragung auf den Landkreis zugestimmt. Da in Aalen und Schwäbisch Gmünd eine Vielzahl von Flüchtlingen anschlussuntergebracht ist, nehmen diese Städte das Integrationsmanagement selbst wahr.

 

Der Sozialdienst des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung betreut somit aktuell 238 kommunal untergebrachte Flüchtlinge im Rahmen des Integrationsmanagements. Orientiert an dieser Fallzahl finanziert das Land vollständig 3 Stellen von Integrationsmanagern des Ostalbkreises für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Aufgrund rückgängiger Belegungszahlen in den Gemeinschaftsunterkünften und des damit einhergehenden Abbaus von Wohnheimplätzen war es möglich, den Sozialdienst des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung mit dieser Aufgabe zu betrauen.

 

Die Integrationsmanager haben ihre Tätigkeit am 01.02. bzw. 01.03.2018 aufgenommen. Aktuell werden u. a. mit allen Flüchtlingen, die im Rahmen des Integrationsmanagements betreut werden, individuelle Integrationsvereinbarungen erstellt und konkrete Integrationsziele erarbeitet und vereinbart.  Dazu erfolgt auch eine enge Abstimmung der Integrationsmanager mit dem Jobcenter.

 

 

IV. Leistungen des Jobcenters für anerkannte Flüchtlinge

 

Aktuell werden 745 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aus dem Personenkreis der Flüchtlinge im Jobcenter Ostalbkreis betreut. Die Zahlen stagnieren seit Sommer 2017 und sind in 2018 trotz Zuzügen aus anderen Landkreisen und  Familiennachzügen leicht rückgängig. Die anerkannten Flüchtlinge stammen größtenteils aus Syrien, gefolgt von Iran/Irak und Eritrea. Rund  5 % kommen aus sicheren Herkunftsländern wie  z.B. Kosovo und Gambia. Durch immer wieder erfolgte Familiennachzüge steigt die Zahl der weiblichen Flüchtlinge und Kinder leicht an. Bei den ELB handelt es sich zu 76 % um junge geflüchtete Menschen unter 35 Jahren.

 

 

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Integrationen: 

 

Seit Januar  2017 bis einschließlich März 2018  wurden von ca. 700 Flüchtlingen insgesamt 175 in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Die höchste Vermittlungsquote liegt bei den 25 - 34 Jährigen, dicht gefolgt von den Jugendlichen (U25). Die Integrationen in der Produktion sind im Vergleich zu 2016 leicht gestiegen. Arbeitsaufnahmen im Handwerk und Bau blieben über die Jahre ähnlich. Ca. 50 % der im Jobcenter gemeldeten erwachsenen Flüchtlinge nahmen Ende 2017 an Alphabetisierungskursen zum Spracherwerb teil. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Hälfte der Teilnehmer das Mindestniveau B1 an Sprachkenntnissen für eine einfachere Arbeitsaufnahme nicht erreicht wird. Nur 20 % der Flüchtlinge haben in den Heimatländern eine Schulbildung von 11 - 14 Jahren durchlaufen und verfügen teilweise über Diplomabschlüsse. Rund 10 % waren in  Berufen mit höheren Bildungsabschlüssen wie z.B. Ingenieure tätig. Meist handelt es sich bei den im Ausland ausgeübten Berufen um Helfertätigkeiten in der Produktion oder im Baugewerbe sowie Tätigkeiten in Werkstätten und bei Friseuren, weniger in der Gastronomie.

 

 

                

 

Sprachförderung/Qualifizierung:

 

Rund 70 % der Flüchtlinge befinden sich in Sprachförderangeboten oder  besuchen eine Schule. Erfahrungsgemäß sollte ein hohes Sprachniveau (B2) erreicht werden, um eine betriebliche Ausbildung durchlaufen zu können. Bei den im letzten Jahr begonnenen Ausbildungen waren jedoch weitere Maßnahmen wie ausbildungsbegleitende Hilfen (Nachhilfeunterricht) und großes Engagement der Schulen, Arbeitgeber und Ehrenamtlichen erforderlich, um die Berufsschulnoten zu stabilisieren. Teilweise werden Langzeitpraktika, wie Einstiegsqualifizierungen vorgeschaltet, um vor Ausbildungsbeginn bereits Fachsprache erlernen zu können. Durchschnittlich befinden sich die Flüchtlinge somit ab Beginn der Sprachförderung bis Ende der Ausbildung zwischen fünf und sechs Jahre in der Qualifizierung. Arbeitsaufnahmen ohne vorherige Ausbildung oder Qualifizierung können im Schnitt nach ca. zwei Jahren erfolgen. Bei Menschen mit großen Sprachdefiziten bzw. wenig Sprachpotenzial wird eine Integration deutlich erschwert.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Aufwendungen der Landkreise für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen trägt grundsätzlich das Land. Dazu erhalten die Kreise pro zugewiesenem Asylbewerber eine einmalige Pauschale von aktuell 14.394 €. Diese Pauschalfinanzierung war nicht kostendeckend. Nach langen Verhandlungen hat sich das Land bereit erklärt, die tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Pauschalen nicht gedeckt sind, nachträglich im Wege einer Spitzabrechnung auszugleichen.

 

Für das Jahr 2015 hat der Ostalbkreis 8,6 Mio. an Kosten für die vorläufige Unterbringung beim Land geltend gemacht. Für das Jahr 2016 beträgt die Erstattungsforderung rund 9,7 Mio. . Die Abrechnungsunterlagen des Landkreises werden derzeit vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft. Für das Jahr 2017 gibt es noch keine abgestimmten Abrechnungsregelungen.

 

Die Aufwendungen für die in der Anschlussunterbringung wohnhaften Flüchtlinge müssen die Stadt- und Landkreise bisher alleine tragen. In den Jahren 2016 und 2017 musste der Landkreis für diese Aufgabe jeweils ca. 2,8 Mio. aufwenden. Im laufenden Jahr rechnet die Landkreisverwaltung in diesem Bereich mit einem Aufwand von rund

3 Mio. €. In diesem Betrag sind nicht nur die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten, sondern auch Sach- und Personalkosten für den Betreuungsaufwand der kommunal untergebrachten Flüchtlinge.

 

Mit dem deutlichen Anstieg der Zahl von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung gehen auch die Kosten des Kreises deutlich nach oben. Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg verhandeln derzeit intensiv mit dem Land über eine Beteiligung an diesen Aufwendungen.

 

Die Ausgaben des Jobcenters für Flüchtlinge werden durch Mittel des Bundes, des Landes und des Landkreises finanziert. Im Jahr 2017 entfielen insgesamt 82 % der Gesamtkosten auf den Bund. Der Landkreis hatte 16,2 % zu tragen und das Land war mit 1,8 % beteiligt.
 

Die Ausgaben für Flüchtlinge werden dabei nicht separat gebucht, sondern sind in den Gesamtkosten zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II enthalten. Seit 2016 übernimmt der Bund die flüchtlingsbedingten Kosten für Unterkunft und Heizung durch eine erhöhte Beteiligung an den allgemeinen Kosten. Zu dem wurden mit Blick auf die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt die Mittel für Eingliederungsleistungen erhöht, die zu 100 % vom Bund finanziert werden.

 

 

 

 


Anlagen:

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleitung

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Betz

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel