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Vorlage - 081/2018  

 
 
Betreff: Beratung bei häuslicher Gewalt und Platzverweis
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
03.07.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

Im Jahr 1999 wurde von der Bundesregierung ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstellt. Länder und Kommunen wurden dazu aufgefordert, eigene Initiativen zu entwickeln und umzusetzen.

Das Land Baden-Württemberg startete daraufhin im Juni 2000 unter Verantwortung des Innenministeriums und unter Beteiligung des Sozialministeriums in einer Reihe von Städten und Gemeinden einen Modellversuch zum polizeilichen Platzverweis bei häuslicher Gewalt. Ab 2001 wurde dies auch im Ostalbkreis umgesetzt. Begonnen wurde mit den Großen Kreisstädten Aalen und Ellwangen, später kam die Große Kreisstadt Schwäbisch Gmünd hinzu. Die rechtliche Anspruchsgrundlage beruhte zum damaligen Zeitpunkt auf der polizeilichen Generalklausel § 3 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Diese ermöglichte die Mitnahme der jeweiligen Täter oder Täterinnen aus der gemeinschaftlichen Wohnung mit dem Ziel, weitere Partnerschaftsgewalt zu verhindern.

Flankierend zu dieser polizeilichen Maßnahme wurde zum 01.04.2001 beim Landratsamt Ostalbkreis eine Stelle zur Beratung bei häuslicher Gewalt und Platzverweis eingerichtet. Ziele der Beratung sind vorrangig die Stabilisierung in der akuten Krisensituation sowie die Entwicklung von Strategien zur Verhinderung von weiterer Gewalt. Zum 01.11.2002 wurde das Verfahren dann flächendeckend im Ostalbkreis eingeführt.

Seit November 2008 ist der Platzverweis, nun als „Wohnungsverweis“ bezeichnet, als gesetzliche Grundlage in § 27 a des Polizeigesetzes Baden-Württemberg verankert. Der Wohnungsverweis, das Rückkehrverbot und das Annäherungsverbot finden in diesem Paragraphen ihre Rechtsgrundlage.

 

II. Aktuelle Situation

Familien oder Paare, die von Gewalt betroffen sind, finden in der heutigen Zeit mehr Möglichkeiten zur weiteren Verhinderung von Gewalt vor. Dies bringt auch zum Ausdruck, dass Gewalt schon lange nicht mehr eine „Privatangelegenheit“ ist, sondern politisch wie auch gesellschaftlich keine Toleranz mehr findet.

Auch die Statistik des Ostalbkreises zeigt, dass häusliche Gewalt weiterhin real existent ist und es sowohl bei der Polizei wie auch in der Opferberatung weiterhin Handlungsbedarf gibt.

Zu begrüßen ist, dass der Zugang zur Beratungsstelle aktiver von den Betroffenen kommt. Die Hemmschwelle sich zu „outen“ ist dank des gesellschaftlichen Tabubruches deutlich gesunken. Zudem wird deutlich häufiger der Zugang über die Webseite des  Ostalbkreises genutzt, so dass auch die Online-Beratung mehr an Bedeutung gewinnt. Diese E-Mails werden vor allem in der Nacht geschrieben, wo Ängste und Sorgen noch mehr Raum einnehmen.

Neben der originären Beratungsarbeit in den letzten 15 Jahren zur Lösung von akuten Problem- und Notlagen entwickelte sich ein verändertes Anforderungsprofil an diese Stelle, weil sie sowohl gesellschaftlichen, politischen wie auch strukturellen Einflüssen unterlag und weiterhin unterliegen wird.

Die Beratungsarbeit bei einem ausgesprochenen Wohnungsverweis durch die Polizei ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Von der Polizei wird dies damit begründet, dass man im Vorfeld schon auf die Beratungsstelle verweisen würde und sich dadurch Wohnungsverweise erst gar nicht ergäben. Ein anderer Grund sei, dass die Betroffenen trotz Information durch die Polizeibeamten und -beamtinnen keinen Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen würden.

Gesellschaftliche Veränderungen stellen auch die Beratungsstelle vor neue Herausforderungen. So ist eine bis jetzt nicht zufriedenstellend gelöste Aufgabe die Unterbringung und Versorgung von Senioren und Seniorinnen, da der demografische Wandel auch in Gewaltbeziehungen nicht Halt macht. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept des      Ostalbkreises bietet hier erstmals die Möglichkeit, auch diese Form von Gewalt im Alter zu einer sozialen Frage zu machen.

Zudem gibt es noch keine gute Lösung bezüglich eines Täters oder einer Täterin, wenn durch psychische Erkrankung Gewalt in der Beziehung ausgelöst wird.

Trotz der noch zu bewältigenden Herausforderungen in diesem Aufgabenfeld sieht die Bilanz nach der Statistik der Beratungsstelle wie folgt aus: Im Zeitraum von 2001 bis 2017 wurden 2.059 Personen beraten und begleitet. Die Zahl der betroffenen Kinder belief sich auf 1.974.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.07.2018 wird Frau Ingrid Schröder die Beratungsarbeit vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Personalaufwendungen für die Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt und Platzverweisverfahren betragen im Jahr 2018 rund 78.600 Euro.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle V/01

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Joklitschke                                    Schröder

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel