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Vorlage - 077/2018  

 
 
Betreff: Bestellung einer Patientenfürsprecherin für psychisch Kranke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
02.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Frau Christa Bellermann wird mit Wirkung zum 02.05.2018 als Patientenfürsprecherin für psychisch Kranke im Ostalbkreis bestellt.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Mit dem Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg vom 3. Juli 1995 wurde die Funktion der Patientenfürsprecher für psychisch Kranke geschaffen. Zum 1. Januar 2015 ist das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Kraft getreten. Es gibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie die Rahmenbedingungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung aussehen müssen. Außerdem werden die Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen gestärkt.

 

Im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist geregelt, dass die Stadt- und Landkreise unabhängige Patientenfürsprecher bestellen. Diese prüfen Anregungen und Beschwerden von Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind, und deren Angehörigen. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen wirken die Patientenfürsprecher  auf eine Problemlösung hin und vermitteln bei Bedarf zwischen den Betroffenen und der stationären, teilstationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgungseinrichtung für psychisch Kranke. Der Patientenfürsprecher ist Mitglied der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) des Landkreises. Betroffene und deren Angehörige können sich mit Anregungen und Beschwerden wahlweise an den Patientenfürsprecher oder die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle wenden.

 

Der Patientenfürsprecher ist kein Angehöriger der Klinik. Er versieht seine Aufgaben ehrenamtlich, ist an keine Weisungen gebunden und unterliegt der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos. Sie ersetzt jedoch keine indizierte medizinische Behandlung.

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Vom 1.1.2002 bis 14.5.2014 war Frau Irmela Seraphim als Patientenfürsprecherin im Ostalbkreis bestellt. Trotz intensiver Bemühungen ist es leider erst vor Kurzem gelungen, eine Ehrenamtliche für die Aufgabe der Patientenfürsprecherin zu gewinnen. Frau Christa Bellermann hat sich dazu bereit erklärt und wird sich in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 2. Mai 2018 vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die am 1. Dezember 2014 in Kraft getretene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in § 5 eine monatliche  Aufwandsentschädigung für Patientenfürsprecher in Höhe von 250 € vor. Daneben werden die Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz erstattet.


 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Urtel

 

 

Dezernat V

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel